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   LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05   

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https://dejure.org/2007,22059
LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05 (https://dejure.org/2007,22059)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.05.2007 - L 13 R 652/05 (https://dejure.org/2007,22059)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - L 13 R 652/05 (https://dejure.org/2007,22059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; "Bisheriger Beruf" als Ausgangspunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit; Bestehen eines krankenversicherungsrechtlichen "Berufschutzes" drei Jahre nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Der Kläger hat nach der für die Beklagte bindenden Mitteilung des bosnischen Rentenversicherungsträgers vom 12. Juni 2002 in der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien und deren Nachfolgestaaten nach dem Dezember 1983 (letzte rentenrechtliche Zeit in Deutschland) keine Versicherungszeiten zurückgelegt (zur Unbeachtlichkeit des Rentenbezuges in Jugoslawien und Bosnien vgl. BSGE 86, 153).

    Weitere Verlängerungstatbestände sind nicht ersichtlich (zur Unbeachtlichkeit in Jugoslawien oder Bosnien vorliegender vergleichbarer Tatbestände vgl. BSGE 86, 153).

    Weder die damalige jugoslawische Invalidenversicherung noch die bosnische Invalidenversicherung sehen für Invalidenrentner einen Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung vor, so dass der Kläger bereits seit Januar 1984 in seiner Heimat keine freiwilligen Beiträge entrichten konnte (vgl. BSGE 86, 153).

    Für Zeiten bis zum 31. Dezember 1996 war die Frist zur Entrichtung freiwilliger Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bei Eingang des Antrags am 4. Februar 1998 gemäß § 1418 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung - RVO - (für Zeiten bis 31. Dezember 1991; vgl. BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 4) bzw. § 198 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (für Zeiten ab 01.01.1992) bereits abgelaufen, ohne dass der Kläger durch höhere Gewalt an einer fristgerechten Beitragsentrichtung gehindert gewesen wäre (vgl. im Einzelnen BSGE 86, 153).

    Eine Bereiterklärung mit dem Ziel, trotz einer auf unabsehbare Zeit bestehenden finanziellen Leistungsunfähigkeit bei einem zukünftigen Eintritt des Versicherungsfalles tatsächlich keine Beiträge mehr entrichten zu müssen, entspräche daher auch bei verfassungskonformer Auslegung des § 1420 Abs. 2 RVO (vgl. dazu BSGE 86, 153) nicht dem Zweck dieser Norm.

    Die von der Prozessbevollmächtigten aus der Entscheidung des BSG in SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 zitierten weiteren alternativen Gestaltungsmöglichkeiten (Aufnahme eines Darlehens im Hinblick auf einen durch Beitragszahlung zu realisierenden Rentenanspruch, Beitragszahlung in Raten nach Eintritt des Versicherungsfalles mit späterer Rentennachzahlung), die das BSG dort im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit der Einführung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen erörtert hat, sind nicht geeignet, eine vor Eintritt des Versicherungsfalles fehlende Leistungsfähigkeit des Versicherten zu ersetzen und damit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Berechtigung zur Beitragsentrichtung zu begründen.

    Im Übrigen ist die begehrte Gleichstellung rechtlich nicht geboten (vgl. BSGE 86, 153).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Für Zeiten bis zum 31. Dezember 1996 war die Frist zur Entrichtung freiwilliger Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bei Eingang des Antrags am 4. Februar 1998 gemäß § 1418 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung - RVO - (für Zeiten bis 31. Dezember 1991; vgl. BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 4) bzw. § 198 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (für Zeiten ab 01.01.1992) bereits abgelaufen, ohne dass der Kläger durch höhere Gewalt an einer fristgerechten Beitragsentrichtung gehindert gewesen wäre (vgl. im Einzelnen BSGE 86, 153).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Allerdings ist spätestens drei Jahre nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein krankenversicherungsrechtlicher "Berufschutz" und damit eine Arbeitsunfähigkeit als Anrechnungszeit nicht mehr gegeben (vgl. BSG Urteil vom 17. Februar 2005, Az.: B 13 RJ 1/04 R).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch setzt neben einer solchen Pflichtverletzung jedoch voraus, dass dem Kläger gerade durch diese Pflichtverletzung ein rechtlicher Nachteil oder Schaden entstanden ist (vgl. BSG Urteil vom 17. August 2000, Az.: B 13 RJ 87/98 R).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Auch eine Bereiterklärung könnte nur im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs fingiert werden (vgl. BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) und setzt ebenfalls die grundsätzliche Fähigkeit zur Beitragszahlung voraus.
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 61/00 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Da der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit an strengere Voraussetzungen geknüpft ist, als derjenige der Berufsunfähigkeit, folgt aus der Verneinung von Berufsunfähigkeit ohne Weiteres das Fehlen von Erwerbsunfähigkeit (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 5. April 2001 - Az.: B 13 RJ 61/00 R -).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2007 - L 13 R 652/05
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 14 R 178/07
    Die in Art. 5 des Abkommens verankerte "Gleichstellung der Hoheitsgebiete" bedeutet auch keine Gleichstellung von zu den jeweiligen Sozialversicherungssystemen versicherungspflichtig ausgeübten Beschäftigungen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25.06.1980, Az.: 1 RA 63/79 m.w.N.; Bayer. Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 16.05.2007, Az.: L 13 R 652/05).

    Denn entscheidend ist allein, welche zur deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung der Kläger zuletzt ausgeübt hat (vgl. z.B. BayLSG, Urteil vom 16.05.2007, Aktenzeichen L 13 R 652/05), da das Abkommen vom 24.11.1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit die Gleichstellung einer Tätigkeit in Kroatien mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland nicht vorsieht.

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