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   LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99   

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https://dejure.org/2002,19846
LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99 (https://dejure.org/2002,19846)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2002 - L 10 AL 280/99 (https://dejure.org/2002,19846)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - L 10 AL 280/99 (https://dejure.org/2002,19846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sperrzeit von 12 Monaten wegen Arbeitsaufgabe; Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Sie hat auch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt, weil im Zeitpunkt der Kündigung nicht wenigstens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz bestanden hatten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl SozR 4100 § 119 Nr. 34, BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, jeweils mwN - zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 119 AFG).

    Ein solcher Grund liegt dann vor, wenn der arbeitslosen Person unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung ihrer Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft an der Vermeidung von Versicherungsfällen der Arbeitslosigkeit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht (mehr) zumutbar ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14).

    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn nach diesen Gesamtumständen eine Sperrzeit von 12 Wochen im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 uH auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Dabei braucht der Senat nicht darüber befinden, ob der Auffassung des 7. Senates des BSG, wonach der Zuzug zum Lebenspartner nicht stets eine Sperrzeit nach sich zieht (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15), oder der des 11. Senats der Vorzug gebührt, wonach der Zuzug zum Lebenspartner nicht stets als wichtiger Grund anzuerkennen ist (BSG aaO Nr. 16).

    Gefordert wird konkret, dass sich die arbeitslose Person vor der Kündigung so intensiv um eine andere Arbeit in der Nähe des künftigen Wohnorts bemüht hat, dass dadurch ihr Bedürfnis nach einem engeren Zusammenleben dokumentiert wird (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 70).

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Die Klägerin verfolgt ihr Ziel, die Sperrzeit zu beseitigen, zulässigerweise mit der isolierten Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG), denn es ist möglich, sich nur gegen die eventuellen Folgen eines angefochtenen Sperrzeitbescheides zu wehren, wie insbesondere die Minderung der Anspruchsdauer nach § 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III (st.Rspr vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; DBlR Nr. 3649 zu § 119 AFG; vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96) oder das Erlöschen des Anspruchs bei Hinzutreten einer weiteren Sperrzeit nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB III.

    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn nach diesen Gesamtumständen eine Sperrzeit von 12 Wochen im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 uH auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn nach diesen Gesamtumständen eine Sperrzeit von 12 Wochen im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 uH auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Die Klägerin verfolgt ihr Ziel, die Sperrzeit zu beseitigen, zulässigerweise mit der isolierten Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG), denn es ist möglich, sich nur gegen die eventuellen Folgen eines angefochtenen Sperrzeitbescheides zu wehren, wie insbesondere die Minderung der Anspruchsdauer nach § 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III (st.Rspr vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; DBlR Nr. 3649 zu § 119 AFG; vom 05.06.1997 - 7 RAr 22/96) oder das Erlöschen des Anspruchs bei Hinzutreten einer weiteren Sperrzeit nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB III.
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Dieser Grundsatz ist dort zu erweitern, wo die rechtlichen Folgewirkungen, die mit dem Eintritt einer Regelsperrzeit verbunden sind, mit bedacht werden müssen (BSG SozR 3-4100 § 119 a Nr. 3) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie des Übermaßverbotes eine verkürzte Sperrzeit erfordern (BSG SozR 3-4100 § 119 a Nr. 3, BSG vom 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99
    Deshalb können unter dem Gesichtspunkt der Härte ggfs auch Umstände persönlicher oder wirtschaftlicher Art Berücksichtigung finden, die von ihrem Gewicht her zwar nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit im Umfang der Regeldauer aber als besonders hart erscheinen lassen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33).
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