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   LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08   

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https://dejure.org/2009,25513
LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08 (https://dejure.org/2009,25513)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.09.2009 - L 10 AL 87/08 (https://dejure.org/2009,25513)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. September 2009 - L 10 AL 87/08 (https://dejure.org/2009,25513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung - Entgeltumwandlung - EG-Recht - Arbeitsentgeltbegriff - nationales Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von durch den Arbeitgeber nicht entrichteten Beiträgen der Direktversicherung i. R. d. Insolvenzentgeltsicherung; Entgeltumwandlung von Beiträgen zur Direktversicherung als insolvenzgeldrechtlich geschütztes Arbeitsentgelt; Europarechtlicher Einfluss auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung bei der Bemessung des Insolvenzgeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    Beiträge, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durch den Arbeitgeber in eine Direktversicherung einzuzahlen sind, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der insolvenzgeldrechtlichen Vorschriften des SGB III dar (BSG, Urteil vom 05.12.2006 - B 11a AL 19/05).

    Mit Gerichtsbescheid vom 03.03.2008 hat das SG die Klage abgewiesen und sich im Wesentlichen auf die Argumentation gestützt, die dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05.12.2006 (B 11a AL 19/05 R) zugrunde gelegen hatte.

    Diese Frage hat das Bundessozialgericht jedoch inzwischen mit Urteil vom 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R - unter Berücksichtigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung - ausdrücklich verneint.

    Die arbeitsrechtliche Konsequenz der Entgeltumwandlung, die den Anspruch auf Auszahlung des Arbeitsentgelts endgültig untergehen lasse, schließe eine abweichende Beurteilung auf der Grundlage des hier maßgeblichen Insolvenzgeldrechtes aus, denn es genüge für eine Anerkennung der Arbeitsentgelteigenschaft nach dem zum Zeitpunkt der Insolvenz geltenden Recht nicht, dass der Arbeitnehmer - wirtschaftlich gesehen - die Versorgungsanwartschaft finanziere (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R).

    Dem Gesetzgeber wäre in diesem Zusammenhang allenfalls entgegenzuhalten, dass er keine Rückwirkung dieser Regelung beschlossen hat, wobei eine gesetzgeberische Säumnis schon im Ansatz nicht zu erkennen ist, denn zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieser Regelung (am 02.12.2006) war die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 05.12.2006 (B 11a AL 19/05 R) noch nicht verkündet.

  • EuGH, 16.12.2004 - C-520/03

    Olaso Valero

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    Diese Differenzierung hat sich im Rahmen der nationalen Rechtsprechung entwickelt, der es obliegt, den Begriff des Arbeitsentgeltes zu definieren (EuGH, Vorabentscheidung vom 16.12.2004 - C-520/03 (Rs. Valero)).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof bereits klar gestellt, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob der Begriff "Arbeitsentgelt", wie er im nationalen Recht definiert ist, einen streitigen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag einschließt (vgl. hierzu EuGH, Vorabentscheidung vom 16.12.2004 - C-520/03 (Rs. Valero) Rn.38 ), wobei der Senat im vorliegenden Fall keine Veranlassung sieht, den Begriff des Arbeitsentgeltes in anderer Weise auszulegen, als durch das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht geschehen.

    In diesem Zusammenhang kann sich der Kläger auch nicht darauf berufen, der Gesetzgeber habe versäumt die Richtlinien 80/987/ EWG oder 2002/74/EG umzusetzen, weil der nationale Gesetzgeber verpflichtet wäre, Entgeltbestandteile (Artikel 3 Satz 1 RL 2002/74/EG) bzw. erworbene Rechte und Anwartschaftsrechte bei Alter (Artikel 8 Satz 2 RL 80/987/EWG) in den Schutzbereich der Garantieeinrichtung aufzunehmen, so dass das nationale Gericht - mangels Umsetzung der Richtlinie - berechtigt wäre, nationales Recht - unter Nichtbeachtung entgegenstehender Regelungen - richtlinienkonform auszulegen (vgl. hierzu EuGH, Vorabentscheidung vom 16.12.2004 - C-520/03 (Rs. Valero) Rn.38 ).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-442/00

    Rodríguez Caballero

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    (EuGH, Urteil vom 12.12.2002 - C-442/00 - Rs. Rodríguez Caballero, Rn. 29 bis 32).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    Das BSG hatte zwar lange offen gelassen (zuletzt BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R - veröffentlicht in juris), ob eine derartige Entgeltumwandlung als insolvenzgeldrechtlich geschütztes Arbeitsentgelt zu behandeln ist.
  • LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06

    Entgeltumwandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass die vorliegende Entgeltumwandlung unwirksam sein könnte, weil die Entgeltansprüche des Klägers nicht in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt worden wären (vgl. hierzu LAG München, Urteil vom 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06 veröffentlicht in juris).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 26.06.1990 (BAGE 65, 215, 219 ff) zum Wesen einer Versicherung nach Gehaltsumwandlung ausgeführt, dass die vom Arbeitgeber zu zahlenden Versicherungsbeiträge im Verhältnis zum Arbeitnehmer keine Leistungen zur Erfüllung der Gehaltsansprüche seien.
  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    An der Auffassung, dass bei einer Gehaltsumwandlung der Anspruch auf laufende Vergütung endgültig beseitigt werde, habe das BAG in späteren Entscheidungen festgehalten (BAGE 73, 209, 214 f; BAGE 88, 28, 30).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 611/97

    Pfändbarkeit einer Versicherungsprämie nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08
    An der Auffassung, dass bei einer Gehaltsumwandlung der Anspruch auf laufende Vergütung endgültig beseitigt werde, habe das BAG in späteren Entscheidungen festgehalten (BAGE 73, 209, 214 f; BAGE 88, 28, 30).
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