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   LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13   

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https://dejure.org/2013,31235
LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13 (https://dejure.org/2013,31235)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.09.2013 - L 15 SF 211/13 (https://dejure.org/2013,31235)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. September 2013 - L 15 SF 211/13 (https://dejure.org/2013,31235)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1975 - X ZR 52/73

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung nach erfolgreicher Ablehnung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13
    Gleichwohl besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein Entschädigungs- oder Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist, wenn der Berechtigte schuldhaft den Erfolg der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme vereitelt hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 1.35 - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF; Beschluss des Senats vom 15.05.2009, Az.: L 15 SF 249/09).

    Ob für eine schuldhafte Vereitlung bereits eine leichte Fahrlässigkeit ausreicht oder nicht eher eine grobe Fahrlässigkeit zu verlangen ist oder gar nur Vorsatz ausreicht, wird aus der Art der Position des Berechtigten (vgl. zum Fall eines Sachverständigen: BGH, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73) und dem einem Anspruchsverlust zugrunde liegenden Grundsatz von Treu und Glauben zu ermitteln sein.

  • LSG Niedersachsen, 15.11.1999 - L 4 B 168/99
    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13
    Gleichwohl besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein Entschädigungs- oder Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist, wenn der Berechtigte schuldhaft den Erfolg der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme vereitelt hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 1.35 - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF; Beschluss des Senats vom 15.05.2009, Az.: L 15 SF 249/09).

    Bei der Ermittlung dieser zumutbaren Wartezeit - das LSG Niedersachsen ist im Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF davon ausgegangen, dass die damals erforderliche Wartezeit von einer halben bis einer dreiviertel Stunde zumutbar war - wäre auch zu berücksichtigen, dass der zu Begutachtende, anders als ein Patient oder Auftraggeber im wirtschaftlichen Leben, nicht als (gleichberechtigter) Vertragspartner des (begutachtenden) Arztes auftritt, der über eigene Möglichkeiten verfügt, die zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen jederzeit zu beenden.

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13
    Bei der Kostenfestsetzung durch die Kostenbeamtin handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Bayern, 15.09.2009 - L 15 SF 249/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des Prozessbeteiligten -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2013 - L 15 SF 211/13
    Gleichwohl besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein Entschädigungs- oder Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist, wenn der Berechtigte schuldhaft den Erfolg der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme vereitelt hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 1.35 - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF; Beschluss des Senats vom 15.05.2009, Az.: L 15 SF 249/09).
  • LSG Bayern, 16.10.2015 - L 15 RF 2/15

    Entschädigung eines Prozessbevollmächtigten trotz Abbruchs einer

    Gleichwohl besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein Entschädigungs- oder Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist, wenn der Berechtigte schuldhaft den Erfolg der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme vereitelt hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 1, Rdnr. 34 ff. - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF; Beschlüsse des Senats vom 15.05.2009, Az.: L 15 SF 249/09, und vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13).

    Unstrittig ist jedenfalls, dass bei einer vorsätzlichen Vereitelung des Erfolgs der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme der Berechtigte seinen Anspruch verliert (vgl. Beschluss des Senats vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13).

    Es liegt daher vorliegend in der Verweigerung der Abgabe einer Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Sachverständigen keine Verletzung der Mitwirkungspflicht, die es gebieten würde, einem Beteiligten auch entschädigungsrechtlich die negativen Konsequenzen aufzuerlegen, die sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des venire factum proprium als Konsequenz rechtsmissbräuchlichen Verhalten ergeben könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13).

  • LSG Bayern, 02.05.2014 - L 15 SF 346/13

    Anhörungsrüge, Darlegungserfordernis, Entschädigung

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 16. September 2013, Az.: L 15 SF 211/13, wird teilweise verworfen, im Übrigen zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13, vom Gericht abgesendet am 19.09.2013, beim Bevollmächtigten des Antragstellers nach dessen Angaben am 26.09.2013 eingegangen, lehnte der Senat eine Entschädigung wegen des Erscheinens des Antragstellers beim Begutachtungstermin am 02.07.2013 bei der Sachverständigen Dr. K. ab.

  • LSG Bayern, 26.01.2015 - L 15 SF 243/14

    Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Gleichwohl besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein Entschädigungs- oder Vergütungsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn der Berechtigte schuldhaft den Erfolg der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme vereitelt hat (vgl. Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 1, Rdnr. 34 - m.w.N.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ders., SGG, 11. Aufl. 2014, § 191, Rdnr. 2; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 15.12.1975, Az.: X ZR 52/73; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.1999, Az.: L 4 B 168/99 SF; Beschlüsse des Senats vom 15.05.2009, Az.: L 15 SF 249/09, und vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13).

    Unstrittig ist jedenfalls, dass bei einer vorsätzlichen Vereitelung des Erfolgs der grundsätzlich eine Entschädigung oder Vergütung auslösenden Maßnahme der Berechtigte seinen Anspruch verliert (vgl. Beschluss des Senats vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13).

  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 15 SF 209/15

    Keine Entschädigung bei einem pannenbedingten Nichterscheinen bei Gericht

    Gestützt wird ein solcher Anspruchsverlust auf den Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Beschluss des Senats vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13; Leitherer, a. a. O., § 191, Rdnr. 2).
  • LSG Bayern, 10.03.2016 - L 15 RF 3/16

    Keine Entschädigung bei Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung wegen eines

    Gestützt wird ein solcher Anspruchsverlust auf den Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Beschluss des Senats vom 16.09.2013, Az.: L 15 SF 211/13; Leitherer, a. a. O., § 191, Rdnr. 2).
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