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   LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01   

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https://dejure.org/2003,23763
LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01 (https://dejure.org/2003,23763)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.10.2003 - L 10 AL 122/01 (https://dejure.org/2003,23763)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - L 10 AL 122/01 (https://dejure.org/2003,23763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Geschäftsführers und Gesellschafters auf Arbeitslosengeld; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Vorliegen eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Voraussetzungen der Arbeitnehmertätigkeit; Beschäftigung als technischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01
    Ein maßgeblicher rechtlicher oder auch nur tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft aufgrund der Gesellschafterstellung schließt ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit verhindern könnte (vgl. hierzu BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).

    Dies widerspricht nicht seiner Arbeitnehmereigenschaft (vgl. hierzu BSG in SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).

    In entsprechender Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des BSG in SozR 3-2400 § 7 Nr. 17 ist der Kläger als Arbeitnehmer der I.-KG von den im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Verwaltungs-GmbH getroffenen Entscheidungen und Weisungen abhängig.

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01
    Die Beitragspflicht ist Folge einer abhängigen Beschäftigung und richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung entwickelt haben (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).

    Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).

    Ist das Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im Wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbstständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; vgl. zum Ganzen BayLSG Urteil vom 26.06.2003 - L 10 AL 272/01).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01
    Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 70/82

    GmbH-Beteiligung - Geschäftsführender Komplementär - Abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2003 - L 10 AL 122/01
    Stand dem Kläger aber nach seiner Kapitalbeteiligung an der Verwaltungs-GmbH und nach seinen Rechten in dieser sowie nach den tatsächlichen Gegebenheiten kein die I.-KG bestimmender Einfluss zu, so konnte er zu dieser in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis treten, ihm standen Arbeitgeberrechte nämlich nicht zur Verfügung (vgl. BSG SozR 4100 § 168 Nr. 16).
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