Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzgeldfähigkeit von Urlaubsgeld; Voraussetzungen für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld; Rechtliche Einstufung eines Urlaubsgeldes als Jahressonderzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 29.11.2005 - S 16 AL 266/04
- LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R
Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung - …
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Die Auffassung der Beklagten, dass die Jahressonderzahlung auch im Fall des Klägers nur anteilig pro Monat erarbeitet und daher auch nur zu 3/12 beim Insolvenzgeld zu berücksichtigen sei, lasse sich auf der Grundlage der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 18.03.2004, B 7 AL 57/03 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 21.07.2005, B 11a/11 AL 53/04 R) nicht aufrechterhalten.Den vom SG zitierten Urteilen des BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - und 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R lägen andere Sachverhalte zugrunde.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu gleichartigen Tarifverträgen entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (BSG, 11a-Senat, Urteil vom 21.07.2005, B 11a/11 AL 53/04 R;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92 s. auch BSG, Urteil vom 23.03.2006, B 11a AL 65/05 R).
- BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R
Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung - …
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Den vom SG zitierten Urteilen des BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - und 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R lägen andere Sachverhalte zugrunde.Bei den - noch - streitgegenständlichen 5/12 des 50 %igen Urlaubsgeldes, dessen Einbeziehung in das InsG der Kläger fordert, handelt es sich unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt iS von § 183 Abs. 1 SGB III (…vgl BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 21 S.90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).
Nach der Überzeugung des Senats ist das das Urlaubsjahr 2002 betreffende zusätzliche 50 %ige Urlaubsgeld eine Jahressonderzahlung und hätte im Juli 2002 und somit in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzereignis, d.h. im Zeitraum vom 01.06.2002 bis 31.08.2002, ungekürzt und unabhängig von der weiteren Betriebszugehörigkeit ausbezahlt werden müssen (…vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
- BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches …
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu gleichartigen Tarifverträgen entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (BSG, 11a-Senat, Urteil vom 21.07.2005, B 11a/11 AL 53/04 R;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92 s. auch BSG, Urteil vom 23.03.2006, B 11a AL 65/05 R).Danach ist - wie bereits dargelegt - für den Auszahlungsmodus des 50 %igen Urlaubsgeldes eine Stichtagsregelung (hier Juli bzw Juni 2002) vorgesehen und das 50 %ige Urlaubsgeld urlaubsneutral ausgestaltet (s. BSG, Urteil vom 23.03.2006, Az: 11a AL 65/05 R), d.h. wie jede andere jährliche Sonderzuwendung außerhalb des laufenden Arbeitsentgelts (z.B. Weihnachtsgeld) berücksichtigungsfähig, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - den dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monaten zuordnen lässt.
- BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86
Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot …
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Nach dem Urteil des BSG vom 09.10.1987 (10 RAr 10/86, SozR 4100 § 141b AFG Nr. 40) sei zwar in solchen Fällen der Anspruch insolvenzgeldrechtlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer am maßgeblichen Stichtag noch nicht ausgeschieden sei.Nach der Überzeugung des Senats ist das das Urlaubsjahr 2002 betreffende zusätzliche 50 %ige Urlaubsgeld eine Jahressonderzahlung und hätte im Juli 2002 und somit in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzereignis, d.h. im Zeitraum vom 01.06.2002 bis 31.08.2002, ungekürzt und unabhängig von der weiteren Betriebszugehörigkeit ausbezahlt werden müssen (vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42;… BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R
Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu gleichartigen Tarifverträgen entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (BSG, 11a-Senat, Urteil vom 21.07.2005, B 11a/11 AL 53/04 R; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92 s. auch BSG, Urteil vom 23.03.2006, B 11a AL 65/05 R). - BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Dass es im vorliegenden Fall nicht als Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt wird, mit der urlaubsbedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen (BAGE 66, 220 = DB 1991, 865 = NZA 1991, 346; BAGE 106, 22 = NZA 2004, 47), ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus dem Wortlaut sowie der Systematik der §§ 14 Abschn.A Ziff.1, Abschn.C Ziff.2 Sätze 1 und 2 iVm Ziff. 1.1 der Betriebsvereinbarung vom 29.05.1991. - BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 137/02
Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
Auszug aus LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05
Dass es im vorliegenden Fall nicht als Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt wird, mit der urlaubsbedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen (BAGE 66, 220 = DB 1991, 865 = NZA 1991, 346; BAGE 106, 22 = NZA 2004, 47), ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus dem Wortlaut sowie der Systematik der §§ 14 Abschn.A Ziff.1, Abschn.C Ziff.2 Sätze 1 und 2 iVm Ziff. 1.1 der Betriebsvereinbarung vom 29.05.1991.
- LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 12/15
Berücksichtigung des Urlaubsentgelts bei Bemessung des Insolvenzgeldes
Ein anderes Bild würde sich nur dann ergeben, würde man Nr. 3 BV als von der Inanspruchnahme von Urlaub unabhängige Sonderzahlung ansehen (so zu einem anderen Fall: Urteil des Senats vom 16.11.2006 - L 10 AL 473/05 - juris).