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   LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13   

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https://dejure.org/2015,41309
LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13 (https://dejure.org/2015,41309)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 3 U 402/13 (https://dejure.org/2015,41309)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 3 U 402/13 (https://dejure.org/2015,41309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegeunfall als Arbeitsunfall; Unterbrechung des Arbeitsweges zum Kauf einer Brotzeit; Ende der Unterbrechung; Eigenwirtschaftliche Risikosphäre des Versicherten; Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung des Arbeitsweges ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unterbrechung des Weges - Parken und Verlassen des PKW zum Kauf von "Semmeln" - Kauf von "Semmeln" grundsätzlich eigenwirtschaftlich - Sturz beim Umdrehen auf dem Weg hin zur Bäckerei zum Zwecke der Rückkehr zum KFZ - Beendigung der privatwirtschaftlichen ...

  • rewis.io

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

  • kanzlei-kotz.de

    Arbeitsunfall - Bei Arbeitswegunterbrechung für Frühstückskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegeunfall als Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung des Arbeitsweges zum Kauf einer Brotzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung einer Unterbrechung des Arbeitsweges

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall vor der Bäckerei - Arbeitnehmer will auf dem Weg in die Arbeit "Brotzeit" holen: Greift bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz nach versuchtem Kauf einer Semmel stellt versicherten Arbeitsunfall dar - Wiederaufnahme des Arbeitsweges durch Umdrehen zum Wagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Wird eine versicherte Tätigkeit mehr als geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn die eingeschobene Verrichtung ihrerseits im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr. 7 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr. 6).

    Eine Unterbrechung ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 28, Rn. 18; BSG Urteile vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr. 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr. 7 und vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 12).

    Bis zum Urteil des BSG vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03 R) erstreckte sich der Wegeunfallschutz in vergleichbaren Fällen auf den gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes.

    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).

    Seit dem Urteil vom 09.12.2003 (BSG, Az.: B 2 U 23/03 R) stellt das BSG für den Versicherungsschutz auf Arbeitswegen auf die erkennbare objektivierte Handlungstendenz des Versicherten ab.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG ist seit der grundlegenden Entscheidung vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03) jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall lediglich auf die objektivierte Handlungstendenz des Klägers abzustellen.

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Mit Schreiben vom 17.06.2015 hat der Berichterstatter auf die Rechtsprechung des BSG insbesondere vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R (Tankstellenfall) hingewiesen.

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 ) endete die Unterbrechung nach eigenwirtschaftlichem Auftanken eines Fahrzeugs, in dem Zeitpunkt als sich der Kläger wieder auf die öffentliche Fahrbahn in Richtung seiner Arbeitsstätte zurück bewegte.

    Allerdings führt das BSG in einem Nebensatz aus: "wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird" (BSG vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R, Rn. 18 am Ende).

    Insbesondere setzt sich der Verfasser nicht mit der Entscheidung des BSG vom 04.07.2013 ("Tankstelle", B 2 U 12/12 R) und dem insoweit entgegenstehenden Grundsatz der objektivierten Handlungstendenz auseinander.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Eine Unterbrechung ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 28, Rn. 18; BSG Urteile vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr. 8 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr. 7 und vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 12).

    Dabei dauert die Unterbrechung bis zu dem Zeitpunkt an, bis zu dem der Versicherte wiederum nach außen dokumentiert, dass er sich wieder in Richtung seines ursprünglichen Ziels bewegen will und er den öffentlichen Straßenraum wieder erreicht hat (BSG vom 02.12.2008, Az.: B 2 U 17/07 R; Schur/Spellbrink, a. a. O.).

    Nach einer Entscheidung des BSG vom 02.12.2008 endete die Unterbrechung eines Einkaufs in einem Supermarkt noch nicht mit Aufnahme der Rückfahrt auf dem Parkplatz des Supermarktes (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 28, Rn. 22).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Soweit sich das LSG Saarland in seiner Entscheidung auf eine Entscheidung des BSG vom 02.12.2008 bezieht (B 2 U 15/07 R, Rdnr. 23), sieht der erkennende Senat erhebliche Unterschiede, da in dem vom BSG am 02.12.2008 entschiedenen Fall sich der Unfall nicht im öffentlichen Verkehrsraum ereignete.

    Ausdrücklich hat das BSG in seiner Entscheidung vom 02.12.2008 ausgeführt, dass die Unterbrechung mit dem Erreichen des öffentlichen Verkehrsraums sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels ende (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R -, Rn. 22, juris).

  • LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - nicht geringfügige Unterbrechung -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    So habe auch das LSG Saarland in seinem Urteil vom 18.11.2014 (L 2 U 48/12) entschieden, dass beim Zurücklegen des Arbeitsweges mit dem Auto bei einer privatwirtschaftlichen Unterbrechung der Versicherungsschutz erst mit dem Wiedereinstieg in das Auto die objektive Handlungstendenz darauf gerichtet sei, den unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte fortzusetzen.

    So hat das LSG Saarland in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt, dass erst mit dem Wiedereinstieg in das Auto, um den ursprünglichen Weg zur Arbeit fortzusetzen, der unterbrochene Versicherungsschutz wieder auflebe (LSG Saarland, Urteil vom 18.11.2014 - L 2 U 48/12 -, Rn. 24, juris).

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 27/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Vielmehr hat das BSG (in einem zwar auch nicht vergleichbaren Fall) aber dennoch in einem abstrakt formulierten Leitsatz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rückweg eines Arbeitsweges nicht der rechtlichen Qualität des Hinweges folgen muss (BSG vom 14.11.2013, B 2 U 27/12 R, Leitsatz nach Juris).
  • BSG, 30.09.1964 - 2 RU 161/60
    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Der Kauf von Lebensmitteln gehört zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vergleiche auch BSG vom 11.08.1998, B 2 U 29/97 R).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13
    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

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