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   LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05   

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https://dejure.org/2006,26485
LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05 (https://dejure.org/2006,26485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.03.2006 - L 7 AS 58/05 (https://dejure.org/2006,26485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. März 2006 - L 7 AS 58/05 (https://dejure.org/2006,26485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Berücksichtigung des Einkommens des eheähnlichen Partners bei der Bedürfniskeitsprüfung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II (Alg II); Auslegung und Inhalt des Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft"; Verfassungsmäßigkeit von§ 7 Abs. 3 Nr. 3b ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05
    Diese über Jahrzehnte geltenden Regelungen seien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992 (NJW 1993, 643) zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe geboten.

    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau definiert, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234 = NJW 1993, 643; zuletzt BVerfG, FamRZ 2004, 1950 m.w.N.).

    Der Senat hat im Übrigen auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II. Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des SG Düsseldorf übersieht bereits, dass das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (NJW 1993, 643 = NZS 1992, 72 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürfnisskeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat.

  • SG Dortmund, 31.03.2005 - S 31 AS 82/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05
    Entgegen der Auffassung des SG Düsseldorf im Beschluss vom 16.02.2005 stelle eine zwischen einem Mann und einer Frau angelegte eheähnliche Gemeinschaft mit der Konsequenz des gegenseitigen Einkommens- und Vermögensansatzes keine von Verfassungs wegen unzulässige Benachteiligung gegenüber dem zahlenmäßig weit weniger vorkommenden gleich gelagerten Lebensgemeinschaften homosexueller Paare dar (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az.: S 31 AS 82/05; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az.: S 4 AS 31/05 ER).
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05
    Mit dem Widerspruch machte die Klägerin geltend, der Bescheid der Beklagten verstoße gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf unter dem Az.: S 35 SO 28/05 ER.
  • SG Gelsenkirchen, 20.04.2005 - S 4 AS 31/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05
    Entgegen der Auffassung des SG Düsseldorf im Beschluss vom 16.02.2005 stelle eine zwischen einem Mann und einer Frau angelegte eheähnliche Gemeinschaft mit der Konsequenz des gegenseitigen Einkommens- und Vermögensansatzes keine von Verfassungs wegen unzulässige Benachteiligung gegenüber dem zahlenmäßig weit weniger vorkommenden gleich gelagerten Lebensgemeinschaften homosexueller Paare dar (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az.: S 31 AS 82/05; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az.: S 4 AS 31/05 ER).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau definiert, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234 = NJW 1993, 643; zuletzt BVerfG, FamRZ 2004, 1950 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn zur Überzeugung des Senats verstoßen die hier für die Einkommensberücksichtigung maßgeblichen Vorschriften auch unter diesem Gesichtpunkt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. ebenso Bayerisches LSG, Urteile vom 17.03.2006 - 7 AS 58/05 - und Urteil vom 16.02.2006 - L 11 AS 35/05; LSG NRW, Beschluss vom 21. April 2005 - L 9 B 6/05 SO ER - ebenso Hänlein, juris PR-SozR 9/2005 Anm. 1; ähnlich Biebach, juris PR-SozR 20/2005 Anm. 1; Kritischer O´Sullivan, SGB 2005, 374).
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