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   LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09   

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LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09 (https://dejure.org/2011,20033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.03.2011 - L 6 R 825/09 (https://dejure.org/2011,20033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 (https://dejure.org/2011,20033)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Wenngleich nach Feststellung des 5. Senats des BSG im Urteil vom 20.10.2004 (B 5 RJ 48/03 R) kein abschließender Fallkatalog zur Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen existiert, fallen die festgestellten Einschränkungen des qualitativen Leistungsvermögens des Klägers definitiv nicht hierunter.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Die Notwendigkeit, häufig eine Toilette aufsuchen zu müssen (hohe Stuhlfrequenz) rechtfertigt somit nicht die Annahme, dass der Versicherte nur noch unter "betriebsunüblichen Bedingungen" arbeiten könne (vgl. Urteil des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09).
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 30/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Denn die anerkannten "Seltenheits- oder Katalogfälle" (siehe z.B. Auflistung im Urteil des 5. Senats des BSG vom 05.10.1995,5 RJ 30/95) unterscheiden sich wesentlich in ihren Tätigkeitsmerkmalen von den hier zumutbaren sogenannten "leichten Arbeiten".
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Seelische Störungen bzw. neurotische Hemmungen sind jedoch nur dann eine "erwerbsmindernde" Krankheit, wenn sie der Versicherte - auch bei zumutbarer Willensanspannung - aus eigener Kraft nicht überwinden kann (vgl. Urteil des 11. Senats des BSG vom 01.07.1964, 11/1 RA 158/61 = BSGE 21, 189).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u.a. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95) ist die Benennung konkreter Verweisungsberufe für Versicherte, die - wie der Kläger - keinen Berufsschutz genießen, nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen erforderlich, als aufgrund der konkret bestätigten qualitativen Einschränkungen.
  • LSG Bayern, 27.01.2010 - L 13 R 300/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anspruchsvoraussetzungen - Vorrang

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Ebenso wenig begründet das geltend gemachte "Schwitzen" das Erfordernis einer Benennung konkreter Einsatzmöglichkeiten (vgl. Urteil des 13. Senats des Bayer. LSG vom 27.01.2010, L 13 R 300/09 ).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09
    Ebenso ist auszuschließen, dass der Kläger nur noch eine Tätigkeit ausüben könne, die "regelmäßig leistungsgeminderten Angehörigen des eigenen Betriebes" vorbehalten bleiben, er also nur noch einen sogenannten "Schonarbeitsplatz" einnehmen könne (vgl. z. B. Urteil des 5b Senats des BSG vom 09.09.1986, 5b RJ 50/84= SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 139).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Einsatz unter betriebsüblichen Bedingungen

    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für den Kläger in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für die Klägerin in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl Senatsurteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 16 R 170/10
    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für den Kläger in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; BayLSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
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