Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7726
LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20 (https://dejure.org/2021,7726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.03.2021 - L 13 R 224/20 (https://dejure.org/2021,7726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. März 2021 - L 13 R 224/20 (https://dejure.org/2021,7726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Vorliegend gilt hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren beim Zusammentreffen von Anrechnungszeiten und Beitragszeiten danach grundsätzlich ein weiter Prüfungsmaßstab (BSG, Urteil vom 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R - zur Anrechnung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung auf die Wartezeit von 45 Jahren).

    Damit verbleibt den Versicherten die Möglichkeit, durch die Wahl des Zeitpunkts der Antragstellung und eines späteren Rentenbeginns Einfluss auf die Frage der Anrechnung bestimmter Kalendermonate zu nehmen (BSG, Urteil vom 12.03.2019, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Insoweit gilt ein stufenloser Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (stRspr, vgl BVerfG Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 - juris Rn. 121; BVerfG Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15 - juris Rn. 69).

    Diese ist im Bereich der leistenden Massenverwaltung besonders groß (BVerfG Beschluss vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15 - juris Rn. 69 mwN).

  • LSG Hessen, 18.02.2014 - L 2 R 400/13

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen schulischer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Das Sozialgericht hat dazu auf den Beschluss des LSG Niedersachsen vom 26.03.1997 (Az.: L 1 An 128/96) und das Urteil des LSG Hessen vom 18.02.2014 (Az.: L 2 R 400/13) verwiesen.

    Eine teleologische Reduktion des Wortlauts des § 122 Abs. 3 SGB VI im Falle eines Zusammentreffens von Zeiten der schulischen Ausbildung und Zeiten freiwilliger Beitragszahlungen ergibt sich weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus systematischen Erwägungen (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.02.2014 - L 2 R 400/13 -, juris).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Insoweit gilt ein stufenloser Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (stRspr, vgl BVerfG Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 - juris Rn. 121; BVerfG Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15 - juris Rn. 69).

    Eine strenge Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (stRspr, vgl BVerfG Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 - juris Rn. 122 mwN).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist im Übrigen bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 319 - juris Rn. 42 mwN).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R

    Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Es bleibt daher dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers überlassen, ob und inwieweit er diesen Ausgleich weitergewähren will (BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R -, BSGE 108, 126-144).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Hinzukommt, soweit es um die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten geht, dass diese - da ohne eigene Beitragsleistung erworben - überwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen und somit bereits Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge sind (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1981 - 1 BvR 874/77 -, BVerfGE 58, 81-136).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    In diesem Zusammenhang hat das BSG zu Recht darauf hingewiesen, dass das Sozialstaatsprinzip nicht verletzt wird, selbst wenn durch eine Regelung im Einzelfall Unbilligkeiten auftreten, da es nicht der Korrektur jeglicher aus Sicht der Normadressaten hart oder unbillig erscheinenden Einzelregelungen dient (BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R - juris Rn. 63).
  • LSG Niedersachsen, 26.03.1997 - L 1 An 128/96
    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Das Sozialgericht hat dazu auf den Beschluss des LSG Niedersachsen vom 26.03.1997 (Az.: L 1 An 128/96) und das Urteil des LSG Hessen vom 18.02.2014 (Az.: L 2 R 400/13) verwiesen.
  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R

    Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
    Auch in diesem Fall liegen eine Anrechnungszeit und eine Beitragszeit und damit im Ergebnis eine beitragsgeminderte Zeit vor (vgl. dazu grundlegend BSG, Urteil vom 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung -

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/10 B

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 16 R 85/21

    Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung in der gesetzlichen

    Diese Regelungen sind zwingend und stehen im Zusammenhang mit anderen Regelungen wie § 74 Absatz 1 SGB VI, bei denen es ebenfalls auf die zeitliche Lage der jeweiligen Ausbildungszeit ankommt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. März 2021 - L 13 R 224/20 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht