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   LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB   

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https://dejure.org/2017,25508
LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begriff der Befangenheit; Objektive Gründe; Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrenskontrolle bzw. Fehlerkontrolle; Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer Ermittlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender namentlicher Nennung und nicht ausreichender Individualisierbarkeit des betroffenen Richters; Anforderung an den Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    SGG § 60 Abs. 1 ; ZPO § 45
    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender namentlicher Nennung und nicht ausreichender Individualisierbarkeit des betroffenen Richters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 KR 65/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Die Ablehnung der Richterin am Landessozialgericht X. wegen Besorgnis der Befangenheit durch den Kläger im Berufungsverfahren L 20 KR 65/17 ist unbegründet.

    In dem zugrunde liegenden Berufungsverfahren L 20 KR 65/17, in dem der Kläger und jetzige Antragsteller (im Folgenden: Kläger) die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme begehrt, ist diesem mit gerichtlichem Schreiben vom 20.06.2017 auf richterliche Anordnung Folgendes mitgeteilt worden:.

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einem verständig urteilenden Beteiligten der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 24.11.1994, X B 146-149/94, X B 146/94, X B 147/94, X B 148/94, X B 149/94).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Davon ist dann auszugehen, wenn die Prozessführung des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und der Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken grob missachtet oder sich so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass seine Prozessleitung den Anschein von Willkür erweckt und sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.05.1977, BReg 1 Z 29/77; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.08.2013, L 1 SF 88/13 AB).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Von Willkür kann dabei nur dann ausgegangen werden, wenn die Verfahrensleitung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Grundsätze schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, 1 BvR 1243/88).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, 1 BvR 461/03).
  • BSG, 11.06.2015 - B 13 R 19/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - Entscheidung über ein

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Eine fehlende namentliche Benennung des abgelehnten Richters führt daher nur dann zu einer Unzulässigkeit des Befangenheitsantrags, wenn der Befangenheitsantrag keine ausreichende Individualisierbarkeit des vom Ablehnungsgesuch betroffenen Richters ermöglicht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 11.06.2015, B 13 R 19/15 B).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Ein Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit stellt kein Instrument der Verfahrens- bzw. Fehlerkontrolle dar (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012, 10 W 42/11 (Abl), 10 W 42/11).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen und Anträgen bei Gericht ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.12.2013, B 4 AS 17/13 R), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.1995, X B 328/94).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Zwar ist ein Befangenheitsantrag grundsätzlich unzulässig, wenn namentlich nicht benannte Richter abgelehnt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.1960, 2 BvR 36/60).
  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Dieses hat im Beschluss vom 18.11.2009, B 1 KR 74/08 B, Folgendes ausgeführt: "Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann jedoch nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat und diese Meinung in sachlicher Form äußert, gegebenenfalls auch verbunden mit dem Rat, die Klage oder Berufung zurückzunehmen.
  • BSG, 26.11.1965 - 12 RJ 94/65

    Unrichtige Senatsbesetzung - Befangenheitsbesorgnis - Senatsablehnung -

  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - L 11 KR 830/18

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen ein

    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R - LSG Bayern, Beschluss vom 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB -), wobei das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigten ist (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94 -).
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