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   LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08 SO ER   

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https://dejure.org/2008,36553
LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08 SO ER (https://dejure.org/2008,36553)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.11.2008 - L 8 B 783/08 SO ER (https://dejure.org/2008,36553)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. November 2008 - L 8 B 783/08 SO ER (https://dejure.org/2008,36553)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08
    Die inhaltlichen Rechtsgrundlagen und Grundsätze, die der Eilentscheidung zugrunde zu legen waren, stellen sich wie folgt dar: Die Maßstabsbildung in Eilverfahren der Fachgerichte hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom Rechtsschutzziel ab (vgl. z.B. für den Bereich der Existenzsicherung Beschlüsse des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn. 25; zu Leistungen nach dem SGB V vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).

    Ist - wie hier - ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Verletzung der Rechte des Ast. im Sinne der zur Existenzsicherung nach dem SGB II (BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 juris Rn. 25 - 28) bzw. im Sinne der zu den existenziell bedeutsamen Leistungen der Krankenversicherung entwickelten Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06) nicht möglich, bleibt es unter Beachtung des Gesetzesbindungspostulats der Art. 20 Abs. 3, 97 I GG bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen des § 86 b II 2 SGG.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08
    Die inhaltlichen Rechtsgrundlagen und Grundsätze, die der Eilentscheidung zugrunde zu legen waren, stellen sich wie folgt dar: Die Maßstabsbildung in Eilverfahren der Fachgerichte hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom Rechtsschutzziel ab (vgl. z.B. für den Bereich der Existenzsicherung Beschlüsse des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn. 25; zu Leistungen nach dem SGB V vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).

    Ist - wie hier - ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Verletzung der Rechte des Ast. im Sinne der zur Existenzsicherung nach dem SGB II (BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 juris Rn. 25 - 28) bzw. im Sinne der zu den existenziell bedeutsamen Leistungen der Krankenversicherung entwickelten Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06) nicht möglich, bleibt es unter Beachtung des Gesetzesbindungspostulats der Art. 20 Abs. 3, 97 I GG bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen des § 86 b II 2 SGG.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08
    Insofern ist die herkömmliche Vorgehensweise der Prüfung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 86 b Abs. 2 S. 2 und 4 SGG, 920 Abs. 2 ZPO, die sich in den Begriffen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zusammenfassen lassen, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. dazu Beschluss des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 Juris Rn. 13; BVerfG NJW 1989, 827).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 17.11.2008 - L 8 B 783/08
    Insofern ist die herkömmliche Vorgehensweise der Prüfung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 86 b Abs. 2 S. 2 und 4 SGG, 920 Abs. 2 ZPO, die sich in den Begriffen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zusammenfassen lassen, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. dazu Beschluss des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 Juris Rn. 13; BVerfG NJW 1989, 827).
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