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   LSG Bayern, 18.02.2009 - L 16 AS 27/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,24061
LSG Bayern, 18.02.2009 - L 16 AS 27/09 B ER (https://dejure.org/2009,24061)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.02.2009 - L 16 AS 27/09 B ER (https://dejure.org/2009,24061)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - L 16 AS 27/09 B ER (https://dejure.org/2009,24061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf besondere Mehrbedarfe neben der gewährten Regelleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) inbesondere im Hinblick auf die Vornahme von Duschbädern; Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer einstweilige Anordnung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2009 - L 16 AS 27/09
    Eine Erhöhung der Regelleistung in § 20 SGB II ist daher nicht möglich (vgl. hierzu BSG vom 18.06.2008, Az. B 14 AS 22/07 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2009 - L 16 AS 27/09
    Bei der erforderlichen Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist im Bereich der Leistungen nach den Leistungen des SGB II die Erfolgsaussicht in der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2009 - L 16 AS 27/09
    Das ist dann der Fall, wenn dem Bf. ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 79, 69 ff.).
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