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   LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14   

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https://dejure.org/2015,20672
LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14 (https://dejure.org/2015,20672)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.06.2015 - L 2 U 298/14 (https://dejure.org/2015,20672)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - L 2 U 298/14 (https://dejure.org/2015,20672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfungsverfahren zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Unfall während der Fahrt mit einem Sightseeing-Bus; Private Tätigkeiten zur Freizeitgestaltung; Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz

  • rewis.io

    Gespaltene Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 2 Abs. 2; SGB VII § 8 Abs. 1; SGB X § 44
    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme eines Betriebsrevisors an einer Stadtrundfahrt mit Kollegen während einer Dienstreise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 09.11.2010 (Az. B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 3 8 Nr. 39 Rdrn. 22 f.) unterschieden zwischen.

    Hierfür hat das BSG den Grundsatz aufgestellt, dass eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation entfallen wäre, wenn also die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet (BSG, Urteil vom 09.11.2010, a.a.O., Rn. 24).

    Darüber hinaus lässt die Verrichtung "Stadtrundfahrt´, so wie sie durchgeführt wurde, wie dargelegt auch objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz nicht erkennen (siehe hierzu oben und BSG, Urteil vom 09.11.2010, a.a.O.).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Versicherungsschutz besteht nur ausnahmsweise, wenn diese Tätigkeiten einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zu der versicherten Tätigkeit aufweisen (BSG, Urt. v. 28.04.2004, Az.: B 2 U 26/03, juris Rn. 16).

    Maßgeblich ist auch hier die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil v. 04.07.2013, Az.: B 2 U 3/13 R, juris Rn. 11 f; v. 28.04.2004, Az.: B 2 U 26/03 R, juris Rn. 16 ff).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheits(erst)schaden sowie für die Kausalität zwischen Gesundheits(erst)schaden und weiteren Gesundheitsschäden als Unfallfolgen einschließlich Verschlimmerungen gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG v. 17.02.2009 - Az. B 2 U 18/07 R - Juris Rdnr. 12), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.

    Welche Ursache für das Entstehen eines neuen bzw. die Verschlimmerung eines bereits bestehenden Gesundheitsschadens wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG v. 17.02.2009, a.a.O.) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG v. 09.05.2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Juris Rdnr. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - L 3 U 196/13

    Unfall - Wegeunfall - objektive Handlungstendenz - Frostschutzfolie -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Vorbereitungshandlungen sind Verrichtungen, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit vorangehen und oder ihre Durchführung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (s.a. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.12.2014, Az.: L 3 U 196/13, juris Rn. 19).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Maßgeblich ist auch hier die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil v. 04.07.2013, Az.: B 2 U 3/13 R, juris Rn. 11 f; v. 28.04.2004, Az.: B 2 U 26/03 R, juris Rn. 16 ff).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Soweit vom Gesetzgeber nicht geregelt (wie z.B. nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII) sind Vorbereitungshandlungen unversichert, auch wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (BSG, Urt. v. 04.09.2007, Az.: B 2 U 24/06 R, veröffentlich in juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich der Versicherte rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflussenden Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 21/01 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, B 2 U 43/02 R, SozR 4-2200 § 550 Nr. 1).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Dieser begründet sich in der Regel auch nicht dadurch, dass auch über dienstliche Themen gesprochen wird (vgl. BSG, Urteil vom 04.08.1992, 2 RU 43/91, vgl. Keller in Hauck/Noftz § 8 Rdnr. 80, 82, 83).
  • BSG, 11.12.1963 - 5 RKn 31/60
    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Auf die Entscheidung des BSG (NJW 1964, 2222) ist hingewiesen worden.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
    Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich der Versicherte rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflussenden Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 21/01 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, B 2 U 43/02 R, SozR 4-2200 § 550 Nr. 1).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2003 - L 16/12 U 19/02

    Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einer Berufskrankheit nach Nr.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

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