Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31601
LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15 (https://dejure.org/2017,31601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.07.2017 - L 8 AY 18/15 (https://dejure.org/2017,31601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - L 8 AY 18/15 (https://dejure.org/2017,31601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Mehrbedarf für Alleinerziehende im Zugunstenverfahren; Keine SGB XII-Leistungen für Asylbewerber; Kein ergänzender Rückgriff auf pauschale Leistungen nach dem SGB XII; Kein Anspruch auf Leistungen zur Deckung eines ...

  • rewis.io

    Zur Frage der Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei Asylbewerbern

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB XII § 30 Abs. 3, AsylG § 3, AsylG § 6, AsylG § 9 Abs. 1, RL 2013/33/EU Art. 21
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialleistungen, alleinerziehend, Mehrbedarf, Gesetzeslücke, Analogie, SGB XII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende im Asylbewerberleistungsrecht

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende im Asylbewerberleistungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Der Gesetzgeber dürfe nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (18.07.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren.

    Abweichendes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10).

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10.

  • Drs-Bund, 04.06.2014 - BT-Drs 18/1628
    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Soweit die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/1628) mitteile, dass die im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 1985 verankerten Vorschriften und Begründungen zur Einführung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende für die heutige Regelbedarfssystematik ohne Bedeutung sei, rechtfertige dies keine abweichende Bewertung.
  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liege nur vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck nicht vereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig sei und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lasse, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08, BVerwG, Urteil vom 25.04.2013, 6 C 5.12, BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 8 SO 1/13 R).
  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liege nur vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck nicht vereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig sei und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lasse, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08, BVerwG, Urteil vom 25.04.2013, 6 C 5.12, BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 8 SO 1/13 R).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Da eine konkrete rechtliche Fragestellung (Anspruch auf Mehrbedarf) benannt wird, stellt dies den erforderlichen Antrag auf Einzelfallüberprüfung dar, (BSG, Urteil vom 13.02.2014, B 4 AS 22/13 R).
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Zutreffend hat das SG insoweit auf die Entscheidung des BSG vom 20.12.2012, B 7 AY 1/11 R verwiesen, in dem zu den Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise im AsylbLG Geldleistung anstelle der vorrangig zu erbringenden Sachleistungen zu erbringen sind, Stellung genommen wird.
  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liege nur vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck nicht vereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig sei und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lasse, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08, BVerwG, Urteil vom 25.04.2013, 6 C 5.12, BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 8 SO 1/13 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Zudem ist fachgerichtlich und im Schrifttum geklärt, dass bei einer Leistungsberechtigung nach §§ 3 ff. AsylbLG insoweit kein Anspruch auf pauschale (prozentual vom Regelbedarf abgeleitete) Leistungen besteht, sondern nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AsylbLG der konkret-individuelle Bedarf maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 16-18; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.7.2017 - L 8 AY 18/15 - juris Rn. 26 f.; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.12.2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 27.11.2014 - L 8 AY 57/14 B ER - juris Rn. 10 ff.; Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 6 AsylbLG Rn. 56; Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl. 2020, § 6 Rn. 27; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 11; Decker in Oestreicher/Decker, SGB II/XII, 92. Lfg., Stand 2/2021, § 6 AsylbLG Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht