Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40738
LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14 (https://dejure.org/2018,40738)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 7 U 36/14 (https://dejure.org/2018,40738)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 7 U 36/14 (https://dejure.org/2018,40738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung und das Ehrenamt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baumwart fällt beim Baumschnitt von der Leiter - Wer in einem Verein ein Ehrenamt ausübt, ist in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes - Abschluss einer Unfallversicherung auf freiwilliger Basis jedoch möglich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Abpflückens geringer Obstmengen zum

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Vielmehr kann die ordnungsgemäße Pflege von Obstbäumen auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse durchgeführt werden (vgl. BSG Urteil vom 26.04.1963, 2 RU 242/59 Rz. 21), insbesondere wenn Obstbäume durch Baumwarte überwacht und ordnungsgemäß gepflegt werden.

    Soweit es sich bei der Tätigkeit des Klägers im Privatgarten von F um keine eindeutig über das forst- bzw landwirtschaftliche Unternehmen des F versicherte Tätigkeit handeln sollte, sondern nur um eine einmalige vorübergehende Tätigkeit, die gleichzeitig auch dem Haushalt des F gedient haben könnte, wäre zwar grundsätzlich eine Zuständigkeitsabgrenzung vorzunehmen (BSG Urteil vom 26.04.1963, 2 RU 242/59 Rz. 26); dies erübrigt sich jedoch, wenn die Voraussetzungen für einen versicherten Arbeitsunfall weder nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII noch nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII vorliegen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03

    Befreiung eines Unternehmers von der Haftung bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Wenn die Arbeiten wesentlich durch Nachbarschaftshilfe geprägt sind, wird diese Tätigkeit nicht allein durch ihre Gefährlichkeit und Dauer nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherungsgeschützt (vgl. zu Baumausästungsarbeiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03).

    Zwar kann die Tätigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Baumwart abstrakt in einem Beschäftigungsverhältnis verrichtet werden (vgl. zu Baumausästungsarbeiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Bereits in der früheren Fassung in § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII hat die Rechtsprechung daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpfte, gefolgert, dass dem ehrenamtlich Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein musste, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortung halten musste (BSG Urteil vom 10.10.2002, B 2 U 14/02 R).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Auch wenn § 75 Abs. 5 SGG nur von einer "Verurteilung" eines Beigeladenen spricht, über die dann entsprechend zu tenorieren wäre, ist über die Klage auch im Rahmen der Tenorierung ausdrücklich auch dann zu entscheiden, wenn keine Verurteilung des nach § 75 Abs. 5 SGG Beigeladenen erfolgt, sondern der Beigeladene gerade - nach entsprechender Antragstellung nach Beiladung - nicht verurteilt wird, die Klage gegen ihn also erfolglos bleibt (vgl. BSG Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R; Urteil vom 08.05.2007, B 2 U 3/06 R).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90

    Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Dabei ist unerheblich, ob die Förmlichkeiten bei der Bestellung für das Ehrenamt beachtet wurden (BSG Urteil vom 21.06.1991, 2 RU 26/90).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Ein stillschweigendes Einverständnis reicht nicht (LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 10.11.2009, L 8 U 71/08 Rz. 27).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG (B 2 U 16/10 R) sei eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit bereits dann gegeben, wenn eine mit dem Boden wirtschaftende Tätigkeit vorliege.
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Auch wenn § 75 Abs. 5 SGG nur von einer "Verurteilung" eines Beigeladenen spricht, über die dann entsprechend zu tenorieren wäre, ist über die Klage auch im Rahmen der Tenorierung ausdrücklich auch dann zu entscheiden, wenn keine Verurteilung des nach § 75 Abs. 5 SGG Beigeladenen erfolgt, sondern der Beigeladene gerade - nach entsprechender Antragstellung nach Beiladung - nicht verurteilt wird, die Klage gegen ihn also erfolglos bleibt (vgl. BSG Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R; Urteil vom 08.05.2007, B 2 U 3/06 R).
  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13

    Besorgen von Brennholz für das Beheizen des Wohnhauses eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Eine Verurteilung der Beigeladenen zu 2) nach § 75 Abs. 5 SGG kommt grundsätzlich in Betracht (vgl. BayLSG Urteil vom 11.11.2015, L 2 U 308/13 Rz. 32), da es ich bei der Beigeladenen zu 2) um einen weiteren möglicherweise zuständigen Unfallversicherungsträger handelt.
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann der Versicherte in einer solchen Situation die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen; dies betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 ausdrücklich vorgesehene Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts eines Versicherungsfalls an sich (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R Rz. 12, 13; BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 2 U 21/03 Rz. 24).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • LG Bonn, 03.06.2016 - 1 O 34/16
    Denn der Begriff des "Mobbings" ist kein feststehender Rechtsbegriff, sondern kennzeichnet eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, systematisch durchgeführte und der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.10.2014 - 7 U 36/14; OLG Köln, Urteil vom 24.05.2012 - 7 U 207/11 = juris Rd.19; LG Bonn, Urteil vom 13.08.2014 - 1 O 500/13 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht