Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48652
LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12 (https://dejure.org/2014,48652)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.11.2014 - L 5 R 1071/12 (https://dejure.org/2014,48652)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. November 2014 - L 5 R 1071/12 (https://dejure.org/2014,48652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Baudienstleisters zur Sozialversicherung; Begriff der Beschäftigung; Voraussetzungen einer selbständigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Tätigkeit Baudienstleister; Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein Handwerker ohne eigenes Werkzeug ist kein selbstständiger Unternehmer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein eigenes Werkzeug = kein selbstständiger Unternehmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unselbständiger Unternehmer - Sozialversicherung: Wer mit fremdem Werkzeug arbeitet, ist kein selbständiger Handwerker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflicht im Rahmen einer Tätigkeit Baudienstleister; Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handwerker ohne eigenes Werkzeug ist kein selbstständiger Unternehmer! (IBR 2015, 361)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56).

    Der faktischen Eingliederung steht nicht entgegen, dass dem Beigeladenen die Möglichkeit eingeräumt war, einzelne Arbeitsangebote der Klägerin abzulehnen (vgl. BSG, Urteil v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Das unternehmerische Risiko ist somit erheblich begrenzt, da alle kostenintensiven Materialien und Werkzeuge von der Klägerin bereitgestellt werden (ebenso verhält es sich in den von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Konstellationen, wie beispielsweise bei einem Kranführer ohne eigenen Kran [vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05 - JURIS-Dokument] oder einem Busfahrer ohne eigenen Bus [LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - JURIS-Dokument]).

    Wer aber, wie der Kläger, über keine wesentlichen Betriebsmittel verfügt und alleine seine eigene Arbeitskraft verfügt, leistet in der Regel abhängige Arbeit und ist als sozial schutzbedürftig anzusehen (vgl. auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss 23.06.2014 - L 8 R 206/13 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, juris).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    bb) Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht in der Regel und vorliegend auch ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, sodass den Entleiher neben den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten auch die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach den Grundsätzen des § 28e Abs. 2 SGB IV trifft (vgl. auch BSG, Urteil v. 27.7.1987, 2 RU 41/85, NZA 1988, 263; BSG, Urteil v. 18.3.1987, 9b RU 16/85, SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; Senat, Beschluss v. 27.7.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Gegenstand der Statusfeststellung ist im Übrigen ausschließlich das im Antrag benannte Auftragsverhältnis (vgl. dazu BSG, Urteil v. 28.09.2011 - B 12 R 17/09.).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85

    Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    bb) Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht in der Regel und vorliegend auch ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, sodass den Entleiher neben den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten auch die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach den Grundsätzen des § 28e Abs. 2 SGB IV trifft (vgl. auch BSG, Urteil v. 27.7.1987, 2 RU 41/85, NZA 1988, 263; BSG, Urteil v. 18.3.1987, 9b RU 16/85, SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; Senat, Beschluss v. 27.7.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 11 R 1789/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - bulgarische

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse des Beigeladenen (vgl. Niederschrift Sozialgericht v. 09.08.2012 - S 56 R 3063/11 - und Senat v. 18.11.2014) war es ihm nicht möglich, die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeitskraft selbst zu steuern und Einfluss auf die Vertragsgestaltung zu nehmen (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.07.2012 - L 11 R 1789/12 ER-B).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12
    Das unternehmerische Risiko ist somit erheblich begrenzt, da alle kostenintensiven Materialien und Werkzeuge von der Klägerin bereitgestellt werden (ebenso verhält es sich in den von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Konstellationen, wie beispielsweise bei einem Kranführer ohne eigenen Kran [vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05 - JURIS-Dokument] oder einem Busfahrer ohne eigenen Bus [LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - JURIS-Dokument]).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 8 R 206/13

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen einschließlich Säumniszuschläge

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - L 1 KR 405/14

    Betriebsprüfung - Prüfgegenstand - Beitragssummenbescheid - Entleiherhaftung -

    § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG regelt in diesem Fall, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen gilt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. November 2014 - L 5 R 1071/12 - juris-Rdnr. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht