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LSG Bayern, 18.11.2014 - L 7 AS 676/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Ist die Berufung nicht statthaft, da sich das Rechtsmittel gegen einen erstinstanzlichen Beschluss im Eilverfahren richtet, kann die Berufung nach § 158 Satz 2 SGG als unzulässig verworfen werden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Berufung gegen einen erstinstanzlichen Beschluss im sozialgerichtlichen Eilverfahren
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Berufung gegen einen erstinstanzlichen Beschluss im sozialgerichtlichen Eilverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 29.08.2014 - S 15 AS 840/14
- LSG Bayern, 18.11.2014 - L 7 AS 676/14
- LSG Bayern, 18.12.2014 - L 7 AS 722/14
- BSG, 23.01.2015 - B 14 AS 325/14 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 18.12.2014 - L 7 AS 722/14
Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2014 - L 7 AS 676/14
Die inzwischen erhobene Beschwerde ist unter Az.: L 7 AS 722/14 B ER im Senat anhängig.
- LSG Bayern, 18.12.2014 - L 7 AS 722/14
Eilrechtsschutz, Beschwerde, Gericht der Hauptsache, Umdeutung Rechtsmittel, …
Anschließend wurde die Berufung unter dem Az.: L 7 AS 676/14 erfasst.Die Berufung unter Az.: L 7 AS 676/14 wurde vom Senat mit Beschluss vom 18.11.2014 als unzulässig verworfen.
- BSG, 23.01.2015 - B 14 AS 325/14 B
Aus prozessrechtlichen Gründen nicht klärungsfähige Rechtsfrage
L 7 AS 676/14 (Bayerisches LSG).