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   LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01   

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https://dejure.org/2001,19348
LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01 (https://dejure.org/2001,19348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01 (https://dejure.org/2001,19348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - L 5 RJ 81/01 (https://dejure.org/2001,19348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Fehlender Nachweis anwarschaftserhaltender Sachverhalte; Fristablauf für freiwiliige Versicherung; Keine Leistungshinderung durch Gesundheitsstörungen; Fähigkeit zur vollschichtigen Arbeit; Fehlende Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Bei dem vorhandenen negativen Leistungsbild liegen weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund eines sog. Katalogfalles vor (vgl. SozR 2200 § 1246 Nrn. 30, 75, 81, 90, 104, 109, 117; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, § 1246 Nr. 41).

    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.b. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, jederzeit selbstbestimmtem Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Die Gleichstellung eines Kraftfahrers mit einem Facharbeiter kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst in Betracht, wenn neben der zweijährigen Ausbildung als Berufskraftfahrer zusätzlich die tarifliche Gleichstellung mit einem Facharbeiter gegeben ist (vgl. BSGE in SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Grundsätzlich darf ein Versicherter im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf nur auf die nächstniedrigere Stufe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3?2200 § 1246 Nr. 15).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI i.d.F. des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI i.d.F. des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI i.d.F. des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Wegen seines vollschichtigen Arbeitsvermögens ist dem Kläger aber auch der Arbeitsmarkt nicht praktisch verschlossen (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1996, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; beibehalten im Reformgesetz der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827 nach § 43 Abs. 3, 2. Halbsatz n.F.).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01
    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.b. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, jederzeit selbstbestimmtem Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).
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