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   LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99   

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LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99 (https://dejure.org/2000,23485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99 (https://dejure.org/2000,23485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - L 16 RJ 99/99 (https://dejure.org/2000,23485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - jugoslawischer Staatsbürger - Wohnsitz Jugoslawien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Der Senat teilt in diesem Zusammenhang aber nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die u.a. im Hinblick auf jugoslawische Versicherte im Urteil des 13. Senats des BSG vom 03.11.1994 (13 RJ 69/92 =3D SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 48) zum Ausdruck gebracht wurden.

    Entgegen der Ansicht des 13. Senats des BSG (Urteil vom 03.11.1994 a.a.O.) ist die Ursache der Beeinträchtigung des Eigentums des jugoslawischen Versicherten deshalb durch dessen Aufenthalt im Ausland und die deshalb auftretenden Hindernisse durch den ausländischen -- jugoslawischen -- Gesetzgeber bedingt.

    Der 13. Senat selbst führt im genannten Urteil aus, dass Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitslosigkeits- oder Rentenbezugszeiten im Ausland als Streckungstatbestände nach § 1246 Abs. 2a Satz 2 RVO nicht anerkannt werden können, weil ansonsten die mitunter stark abweichenden ausländischen Leistungsvoraussetzungen leicht zu einer sachwidrigen Besserstellung von Wanderarbeitnehmern führen würden ( BSG vom 03.11.1994 a.a.O., sowie Niesel in Kasseler Kommentar § 1246 RVO Rdnr. 84).

  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Der Bezug einer ausländischen Rente stellt keine Rentenbezugszeit iS von § 43 Abs. 3 Ziff 1 SGB 6 dar, es sei denn, eine diesbezügliche Gleichstellung mit deutschen Renten ist durch das zwischenstaatliche Abkommen vereinbart (vgl BSG vom 23.3.1994 - 5 RJ 24/93 = 3D SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 46).

    Wie das BSG mehrfach entschieden hat, stellt der Bezug einer ausländischen Rente keine Rentenbezugszeit im Sinne dieser Bestimmung dar, es sei denn, eine diesbezügliche Gleichstellung mit deutschen Renten ist duch das zwischenstaatliche Abkommen vereinbart ( BSG vom 23.03.1994,Az.: 5 RJ 24/93 =3D SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 46).

    Im Ergebnis kommt der Senat zu der bereits vom 5. Senat des BSG (Urteil vom 23.03.1994, 5 RJ 24/93 =3D SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 46) vertretenen Auffassung, die Regelung der §§ 43 Abs. 2 Ziff.1, § 44 Abs. 1 Ziff.2 SGB VI sowie §§ 240 Abs. 2, 241 Abs. 2 SGB VI verletze nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ).

  • LSG Bayern, 13.10.1998 - L 5 RJ 149/95
    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Aus anderen Verfahren (BayLSG L 5 RJ 149/95 bzw. L 16 RJ 510/92) und den dort eingeholten Rechtsgutachten ist bekannt, dass sowohl in der jugoslawischen Versicherung eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich war (Stellungnahme des jugoslawischen Versicherungsträgers in N-S in der Sache L 16 AR 15/95 vom 22.11.1996) und wegen der devisenrechtlichen Vorschriften Zahlungen aus Jugoslawien in die Bundesrepublik in den Jahren ab 1984 in der Regel rechtlich nicht möglich waren (Rechtsgutachten vom 04.06.1998 von Dr. Boric, BayLSG L 5 RJ 179/95).

    So wurde durch das vom 5. Senat des BayLSG (zum Rechtsstreit L 5 RJ 149/95) eingeholte Rechtsgutachten und andere Ermittlungen festgestellt, dass in der jugoslawischen Versicherung eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich war (Stellungnahme des jugoslawischen Versicherungsträgers in Novi Sad in der Sache L 16 Ar 155/95 vom 22.11.1996) und wegen devisenrechtlicher Vorschriften Zahlungen aus dem ehemaligen Jugoslawien bzw. den Nachfolgestaaten in die Bundesrepublik in der Regel aus Rechtsgründen nicht erfolgen konnten (Rechtsgutachten vom 04.06.1998 von Dr. B).

  • LSG Bayern, 22.07.1998 - L 16 RJ 329/96

    Altersrente für Frauen gem. § 39 SGB VI ; Berechnung der Versicherungszeiten für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Danach können Pflichtversicherte in Jugoslawien unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge weiter entrichten ( vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 22.07.1998 L 16 RJ 329/96 zur sogenannten verlängerten Versicherung in Jugoslawien).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Die vom BSG zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass das BVerfG nicht eine völlige Gleichstellung von In- und Ausland als Maßstab genommen hat, sondern wie z.B. bei der Entscheidung zum früheren Ruhen der Zahlung bei Auslandsaufenthalt den Verlust der Rentenanwartschaft zugelassen hat, sofern die Beitragsleistung an den Versicherten zurückfließt ( BVerfG vom 26.06.1979, 1 BvL 10/78 =3D SozR 2200 § 1233 Nr. 12).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Das BSG hat dies in seiner Entscheidung vom 15.12.1994 (12 RK 55/93 =3D SozR 3-2600 § 197 SGB VI Nr. 1) offen gelassen.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Als legitimierte Eingriffe in die Rentenanwartschaft werden Regelungen angesehen, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen ( BVerfGE 53, 257 (293); 58, 81 (110)).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Als legitimierte Eingriffe in die Rentenanwartschaft werden Regelungen angesehen, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen ( BVerfGE 53, 257 (293); 58, 81 (110)).
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Für eine Anwendung für Zeiten vor dem 01.01.1992 sprechen allerdings die Überlegungen, wie sie bei der Anwendung des § 300 SGB VI im Rahmen von Zugunstenbescheiden nach § 44 SGB X von der Rechtsprechung des BSG entwickelt wurden ( BSG Urteil vom 08.11.1995 -- Az. 13 RJ 5/95 =3D SozR 3-2600 § 300 SGB VI Nr. 5 und vom 18.06.1997 Az.: 5 RJ 36/96 =3D SozR 3-2600 § 300 SGB VI Nr. 11).
  • LSG Bayern, 21.10.1998 - L 16 RJ 510/92
    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2000 - L 16 RJ 99/99
    Aus anderen Verfahren (BayLSG L 5 RJ 149/95 bzw. L 16 RJ 510/92) und den dort eingeholten Rechtsgutachten ist bekannt, dass sowohl in der jugoslawischen Versicherung eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich war (Stellungnahme des jugoslawischen Versicherungsträgers in N-S in der Sache L 16 AR 15/95 vom 22.11.1996) und wegen der devisenrechtlichen Vorschriften Zahlungen aus Jugoslawien in die Bundesrepublik in den Jahren ab 1984 in der Regel rechtlich nicht möglich waren (Rechtsgutachten vom 04.06.1998 von Dr. Boric, BayLSG L 5 RJ 179/95).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 36/96

    Neuberechnung von Bestandsrenten im Zugunstenverfahren , anwendbares Recht

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • LSG Bayern, 12.06.2002 - L 16 RJ 143/99

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Paranoide

    Dazu hat sich der 16. Senat bereits mehrfach und ausführlich geäußert (u.a. L 16 RJ 99/99, Entscheidung vom 19.01.2000).
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