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   LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15 B ER   

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LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15 B ER (https://dejure.org/2016,2849)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.01.2016 - L 15 VK 14/15 B ER (https://dejure.org/2016,2849)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - L 15 VK 14/15 B ER (https://dejure.org/2016,2849)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung mit Inkontinenzartikeln; Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz; Keine Beschwerdezulassung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Versorgung, Beschwerde, Berufung, Krankenkasse, Zulassung, Kostenerstattung, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Krankenversicherung, Erstattung, Auslegung, Sachleistung, Rentenversicherung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen nichtigen Beschluss im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen nichtigen Beschluss im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • LSG Bayern, 13.01.2016 - L 15 VK 15/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Dies begründet sich damit, dass das Eilverfahren den Zweck hat, eine Notlage vorläufig zu beheben, nicht aber entsprechend den Zulassungsgründen nach § 144 Abs. 2 SGG grundsätzliche Rechtsfragen zu klären oder für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 09.07.2014, Az.: L 7 AS 526/14 B ER; Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER).

    Der Umstand, dass das SG fälschlicherweise von einem Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die Geltendmachung des Erstattungsbetrags ausgegangen ist (vgl. dazu näher unten Ziff. 3.1.2.) und daher der angegriffene Beschluss vom 24.09.2015 wegen eines fehlenden Antrags nichtig ist (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 23.06.2015, Az.: L 11 AS 303/15 B ER; Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 125, Rdnrn. 5 b und 5 c), ist dabei für die Entscheidung des Senats ohne Bedeutung.

    Denn dies würde die Beschwerde nicht statthaft machen, da sich die Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen nichtigen Beschluss nicht anders beurteilt als die einer solchen gegen einen nicht nichtigen Beschluss (vgl. Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER; Keller, a.a.O., § 143, Rdnr. 2 a, § 125, Rdnr. 5 c; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 160, Rdnrn. 20, 22 f.).

    Die Frage, ob wegen der Unstatthaftigkeit der Beschwerde (siehe Ziff. I. des Tenors, Ziff. 2. der Gründe) eine Kostenentscheidung gemäß § 197 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung in Betracht gezogen werden könnte, bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung (vgl. Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER).

  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 VG 35/13

    Anordnungsgrund, Beschädigtenversorgung, Eilbedürftigkeit, einstweilige

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Vor diesem Hintergrund ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, dass die Klärung seiner Ansprüche dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (vgl. Beschluss des Senats vom 30.10.2013, Az.: L 15 VG 35/13 ER).

    Wenn der Beschwerdeführer der Ansicht zu sein scheint, dass das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Instrument zur Beschleunigung des Hauptsacheverfahrens sei, so verkennt er Sinn und Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 13.01.2012, Az.: L 15 SB 275/11 ER, vom 23.09.2013, Az.: L 8 SO 188/13 ER, und vom 30.10.2013, Az.: L 15 VG 35/13 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.05.2008, Az.: L 9 B 77/08 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2011, Az.: L 13 SB 128/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: L 5 AS 343/12 B ER).

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12

    Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Eine derartige Eigenbeteiligung gibt es im Rahmen der Versorgung nach dem BVG nicht, was dem Beschwerdeführer bereits im Urteil des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, wie folgt erläutert worden ist:.

    Auch insofern verweist der Senat den Beschwerdeführer auf sein Urteil vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.

  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Eine Ergänzung des Beschlusses gemäß § 140 SGG - diese Regelung gilt auch für Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz (vgl. Keller, a.a.O., § 140, Rdnr. 2) -, die gegenüber der Beschwerde zum LSG einen spezielleren und damit vorrangigen Rechtsbehelf und daher den einfacheren und vorrangig zu beschreitenden Weg darstellen würde und daher einer Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis nehmen würde (vgl. BSG, Beschlüsse vom 16.07.2004, Az.: B 2 U 41/04 B, und - für den vergleichbaren Fall der Urteilsberichtigung gemäß § 138 SGG - vom 13.04.2000, Az.: B 7 AL 222/99 B, sowie vom 10.01.2005, Az.: B 2 U 294/04 B), würde voraussetzen, dass das SG als Ausgangsgericht über den Rechtsstreit in vollem Umfang entscheiden hätte wollen, versehentlich aber nicht erschöpfend entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1959, Az.: 11/8 RV 181/57, und Beschluss vom 16.07.2004, Az.: B 2 U 41/04 B).

    Als eine solche bewusste Nichtentscheidung über ein im gerichtlichen Verfahren geltend gemachtes Begehren ist auch der Fall zu betrachten, dass das Gericht - aus welchen Gründen auch immer, sei es in bewusster Verkennung der rechtlichen Vorgaben, sei es rechtsirrig - meint, darüber nicht entscheiden zu müssen oder zu dürfen (vgl. BSG, Beschluss vom 16.07.2004, Az.: B 2 U 41/04 B).

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Von einem solchen Fall des versehentlichen Übergehens ist der Fall zu unterscheiden, dass ein Gericht bewusst über das Begehren nicht entschieden und auf diese Weise gegen das in § 123 SGG enthaltene Gebot einer umfassenden Entscheidung über die von einem Antragsteller erhobenen Ansprüche verstoßen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 02.04.2014, Az.: B 3 KR 3/14 B).

    Denn ein Rechtsfehler eines Gerichts impliziert immer, unabhängig von seiner genauen Ausgestaltung und seinem Grund, eine bewusste richterliche Entscheidung für das rechtsfehlerhafte Ergebnis (vgl. Wolff-Dellen, Wahre Begehren, in: SGb 2015, S. 350 ff.).

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Eine Ergänzung des Beschlusses gemäß § 140 SGG - diese Regelung gilt auch für Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz (vgl. Keller, a.a.O., § 140, Rdnr. 2) -, die gegenüber der Beschwerde zum LSG einen spezielleren und damit vorrangigen Rechtsbehelf und daher den einfacheren und vorrangig zu beschreitenden Weg darstellen würde und daher einer Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis nehmen würde (vgl. BSG, Beschlüsse vom 16.07.2004, Az.: B 2 U 41/04 B, und - für den vergleichbaren Fall der Urteilsberichtigung gemäß § 138 SGG - vom 13.04.2000, Az.: B 7 AL 222/99 B, sowie vom 10.01.2005, Az.: B 2 U 294/04 B), würde voraussetzen, dass das SG als Ausgangsgericht über den Rechtsstreit in vollem Umfang entscheiden hätte wollen, versehentlich aber nicht erschöpfend entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1959, Az.: 11/8 RV 181/57, und Beschluss vom 16.07.2004, Az.: B 2 U 41/04 B).

    Typischer Grund für eine bewusste Ausklammerung eines Teils des Klagebegehrens aus der einen Rechtsstreit in der Instanz abschließenden Entscheidung und damit kein Fall für eine Urteilsergänzung gemäß § 140 SGG ist daher der Rechtsirrtum eines Gerichts, der auf der unzutreffenden Auslegung eines Begehrens basiert (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.1959, Az.: 11/8 RV 181/57, und vom 14.11.1961, Az.: 11 RV 960/59).

  • LSG Thüringen, 19.12.2002 - L 6 KR 992/02
    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Lediglich im seltenen Ausnahmefall kann mit Blick auf das Rechtsschutzbedürfnis auf die vorherige Stellung eines förmlichen, auf die Leistung gerichteten Antrags bei der zuständigen Behörde verzichtet werden, wenn die Sache sehr eilig ist und der Antragsteller aus besonderen Gründen mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, dass ein Antrag von der Verwaltung nicht positiv verbeschieden werden wird (vgl. Keller, a.a.O., § 86 b, Rdnr. 26 b; Thüringer LSG, Beschluss vom 19.12.2002, Az.: L 6 KR 992/02 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2006, Az.: L 8 B 11/05 AY ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 26.06.2009, Az.: L 18 SO 65/09 B ER).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch grundsätzliche Verneinung des

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Grundsätzlich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann, wenn sich der Antragsteller zuvor an die zuständige Behörde gewandt hat und dieser die Möglichkeit offen gestanden ist, sich als Leistungsträger mit dem Begehren des Antragstellers zu befassen (ständige, verfassungsgerichtlich bestätigte Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2009, Az.: 1 BvR 2442/09; Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2010, Az.: 13 C 410/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: L 13 AS 14/11 B ER; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.10.2014, Az.: 2 B 217/14; Keller, a.a.O., § 86 b, Rdnr. 26 b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - L 13 VE 43/12
    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dient nicht dazu, unter Abkürzung des Hauptsacheverfahrens die geltend gemachte materielle Rechtsposition vorab zu realisieren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2013, Az.: L 13 VE 43/12 B ER).
  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 2 B 217/14

    Zeitpunkt der Antragstellung dienstfreie Tage

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15
    Grundsätzlich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann, wenn sich der Antragsteller zuvor an die zuständige Behörde gewandt hat und dieser die Möglichkeit offen gestanden ist, sich als Leistungsträger mit dem Begehren des Antragstellers zu befassen (ständige, verfassungsgerichtlich bestätigte Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2009, Az.: 1 BvR 2442/09; Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2010, Az.: 13 C 410/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: L 13 AS 14/11 B ER; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.10.2014, Az.: 2 B 217/14; Keller, a.a.O., § 86 b, Rdnr. 26 b).
  • LSG Bayern, 23.09.2013 - L 8 SO 188/13

    Einstweilige Anordnung auf Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Kranken und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 9 B 77/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2012 - L 5 AS 343/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines drohenden Wohnungsverlustes zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 13 C 410/09

    Abweichen von dem Grundsatz der vorherigen Antragstellung bei der Behörde in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 13 AS 14/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; einstweiliger Rechtsschutz gegen einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - L 13 SB 128/11

    Einstweilige Anordnung; Nachteilsausgleich

  • LSG Bayern, 26.06.2009 - L 18 SO 65/09

    Einstweilige Anordnung - Rechtsschutzbedürfnis - Anordnungsgrund - Unterkunft und

  • BSG, 22.04.1965 - 10 RV 375/63

    Verfahren über Kriegsopferversorgung - Beiladungspflicht - Bundesrepublik als

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2006 - L 8 B 11/05

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Erstattung von Fahrtkosten zur Wahrnehmung des

  • LSG Bayern, 28.11.2012 - L 15 VK 9/09

    Soziales Entschädigungsrecht - Heil- und Krankenbehandlung - rückwirkende

  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 3/09

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 11 AS 303/15

    Wegen einstweiliger Anordnung, Wirkungslosigkeit eines Beschlusses

  • BSG, 13.04.2000 - B 7 AL 222/99 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei möglicher Berichtigung des Urteils

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 960/59
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • LSG Bayern, 09.07.2014 - L 7 AS 526/14

    Keine Beschwerdezulassung im Eilverfahren

  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 624/13

    Familiensache: Rechtsbeschwerde der Staatskasse gegen die Erstattung der Kosten

  • BSG, 10.01.2005 - B 2 U 294/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 27/88

    Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 15 VK 17/16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auf die daraufhin eingelegte Beschwerde entschied der Senat mit Beschluss vom 19.01.2016, Az.: L 15 VK 14/15 B ER, selbst in der Sache und lehnte den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ab.

    Dass er damit aber ausschließlich die Versorgung mit den ihm verordneten Inkontinenzeinlagen eines konkreten Modells als kostenfreie Sachleistung anstrebt, ist sowohl seinen Schreiben vom 20.03.2016 und vom 08.08.2016, in denen er die Versorgung mit den "ärztlich verordneten Inkontinenzartikeln ... als kostenfreie Sachleistung" (jeweils Seite 2 der Schreiben) verlangt, als auch - völlig eindeutig - seinem Schriftsatz vom 20.03.2016 zu entnehmen, wenn er dort (Seite 12) darauf hinweist, dass es der Senat in seinem Beschluss vom 19.01.2016, Az.: L 15 VK 14/15 B ER, "bestätigt [habe], dass der Antragsteller seinen Lapsus mit Hinweis auf § 11 Abs. 1 Nr. 4 statt Nr. 8 korrigiert habe.".

    Versorgung des Klägers mit den ihm verordneten Inkontinenzeinlagen als kostenfreie Sachleistung Der Senat verweist insofern vollumfänglich auf seinen Beschluss vom 19.01.2016, Az.: L 15 VK 14/15 B ER, in dem er sich im Rahmen einer Beschwerde, die gegen die den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnende Entscheidung des SG im Zusammenhang mit dem dem jetzigen Antrags- und Berufungsverfahrens vorhergehenden Klageverfahren erhoben worden war, nach einem Heraufholen des Streitstoffs mit dem identischen Begehren des Antragstellers wie jetzt befasst hat:.

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung Klageantrag - Irrtum des Sozialgerichts

    Das LSG hat in diesen Fällen entsprechend § 133 BGB durch eigene Auslegung des Vorbringens des Klägers in der ersten Instanz zu ermitteln, welchen Anspruch er wirklich erhoben hat und über dieses Begehren im Berufungsverfahren zu entscheiden, wenn der förmliche Antrag, über den das Sozialgericht entschieden hat, damit nicht übereinstimmt (vgl. BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 10; LSG Bayern, Urteil vom 22. November 2016 - L 15 VS 6/15 - juris Rn. 46; LSG Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 15 VK 14/15 B ER - juris Rn. 47; Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, SGG § 29 Rn. 5, beck-online).
  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 15 VS 6/15

    Bestimmung des Streitgegenstands

    Insofern wird - je nach dem Umfang der Nichtentscheidung - vom "Heraufholen von Prozessresten" (vgl. z. B. Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 140, Rdnr. 2 a - m. w. N.) oder vom "Heraufholen eines Streitstoffs" (vgl. Beschluss des Senats vom 19.01.2016, Az.: L 15 VK 14/15 B ER) gesprochen.
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 7 AS 851/16

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss im einstweiligen

    Eine Zulassung der Beschwerde gibt es im einstweiligen Rechtsschutz nicht (BayLSG Beschluss vom 19.01.2016, Az.: L 15 VK 14/15 B ER Rdz. 21 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 09.07.2014, Az.: L 7 AS 526/14 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS89/19
    Das LSG hat in diesen Fällen entsprechend § 133 BGB durch eigene Auslegung des Vorbringens des Klägers in der ersten Instanz zu ermitteln, welchen Anspruch er wirklich erhoben hat und über dieses Begehren im Berufungsverfahren zu entscheiden, wenn der förmliche Antrag, über den das Sozialgericht entschieden hat, damit nicht übereinstimmt (vgl. BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 10; LSG Bayern, Urteil vom 22. November 2016 - L 15 VS 6/15 - juris Rn. 46; LSG Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 15 VK 14/15 B ER - juris Rn. 47; Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, SGG § 29 Rn. 5, beck-online).
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