Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18532
LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15 (https://dejure.org/2015,18532)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2015 - L 15 RF 3/15 (https://dejure.org/2015,18532)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - L 15 RF 3/15 (https://dejure.org/2015,18532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    1. § 2 Abs. 2 JVEG sieht nur eine Wiedereinsetzung auf Antrag vor.2. Mit einer Arbeitsüberlastung kann eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht begründet werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren für die Geltendmachung einer Entschädigung bei Arbeitsüberlastung

  • rewis.io

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei Arbeitsüberlastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 2 Abs. 1; JVEG § 2 Abs. 2
    Wiedereinsetzung für einen Entschädigungsantrag nach dem JVEG

  • rechtsportal.de

    JVEG § 2 Abs. 1 ; JVEG § 2 Abs. 2
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren für die Geltendmachung einer Entschädigung bei Arbeitsüberlastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 13.11.2012 - L 15 SF 168/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen eines Untersuchungstermins -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    - er innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG, d.h. innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses für die (rechtzeitige) Antragstellung (zur Geltung dieser zeitlichen Anforderung bei allen drei im Folgenden genannten Voraussetzungen: vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12),.

    einen Wiedereinsetzungsgrund glaubhaft macht (vgl. zur verfassungsrechtlichen Problematik und den sich daraus ergebenden vergleichsweise geringen Anforderungen an die Glaubhaftmachung in diesem Zusammenhang die ausführlichen Erwägungen im Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12) und.

    - sich das Gericht bei weiteren, von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d.h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12).

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).

    Um die vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG vorgesehene Möglichkeit der Wiedereinsetzung nicht ins Leere laufen zu lassen, ist von einer Glaubhaftmachung schon dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags plausibel einen nach der Lebenserfahrung naheliegenden Sachverhalt darstellt, der eine Wiedereinsetzung begründet, und keine durchgreifenden Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen (vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12 - mit ausführlichen Erläuterungen auch zu verfassungsrechtlichen Aspekten).

  • LSG Bayern, 04.12.2014 - L 15 SF 53/13

    Keine telefonische Darlegung des Wiedereinsetzungsgrunds

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Eine Nachsichtgewährung durch richterliches Ermessen würde einen Gesetzesverstoß darstellen (vgl. Beschluss des Senats vom 04.12.2014, Az.: L 15 SF 53/13 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 156/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).
  • LSG Bayern, 03.11.2008 - L 15 SF 167/08

    Verjährung des Vergütungsanspruchs hinsichtlich eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unstrittig, dass mit einer erheblichen zeitlichen beruflichen Inanspruchnahme auch im Sinn einer massiven Arbeitsüberlastung ein Wiedereinsetzungsgrund grundsätzlich nicht begründet werden kann, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 11.03.2015, Az.: 9 B 5/15; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: XII ZB 298/11; Beschluss des Senats vom 03.11.2008, Az.: L 15 SF 167/08 U KO).
  • BVerwG, 11.03.2015 - 9 B 5.15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unstrittig, dass mit einer erheblichen zeitlichen beruflichen Inanspruchnahme auch im Sinn einer massiven Arbeitsüberlastung ein Wiedereinsetzungsgrund grundsätzlich nicht begründet werden kann, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 11.03.2015, Az.: 9 B 5/15; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: XII ZB 298/11; Beschluss des Senats vom 03.11.2008, Az.: L 15 SF 167/08 U KO).
  • LSG Bayern, 03.01.2013 - L 15 SF 255/10

    Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung eines Sachverständigen; Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Das Antragserfordernis verbietet es zudem, allein in der verspäteten Geltendmachung einer Entschädigungsforderung einen Wiedereinsetzungsantrag zu sehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 03.01.2013, Az.: L 15 SF 255/10, und vom 15.02.2013, Az.: L 15 SF 211/12 B).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Besondere Umstände, die der Antragsteller vortragen und glaubhaft machen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2015, Az.: 4 BN 18/14), liegen beispielweise vor, wenn die Arbeitsüberlastung plötzlich und unvorhersehbar eingetreten und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2013, Az.: XII ZB 396/12).
  • LSG Bayern, 16.07.2014 - L 16 R 851/13

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Im Berufungsverfahren vor dem Bayer. Landessozialgericht (LSG) mit dem Aktenzeichen L 16 R 851/13 nahm der Antragsteller als Geschäftsführer der Beigeladenen nach Anordnung des persönlichen Erscheinens an der mündlichen Verhandlung am 16.07.2014 teil.
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 298/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unstrittig, dass mit einer erheblichen zeitlichen beruflichen Inanspruchnahme auch im Sinn einer massiven Arbeitsüberlastung ein Wiedereinsetzungsgrund grundsätzlich nicht begründet werden kann, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 11.03.2015, Az.: 9 B 5/15; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: XII ZB 298/11; Beschluss des Senats vom 03.11.2008, Az.: L 15 SF 167/08 U KO).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 396/12

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Beschwerdebegründung in einer

  • LSG Bayern, 15.02.2013 - L 15 SF 211/12

    Vergütung, Gutachten, Honorarforderung, dreimonatige Frist, Geltendmachung,

  • OLG Dresden, 03.04.2019 - 4 U 338/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Auch Arbeitsüberlastung des Berechtigten oder der von ihm mit der Rechnungslegen beauftragten Stellen ist kein Wiedereinsetzungsgrund, weil der Berechtigte diese bei seinen Vorkehrungen zur Fristeinhaltung in die Überlegungen miteinbeziehen muss (BayLSG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - L 15 RF 3/15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2010 - L 2 SF 218/10).
  • LSG Bayern, 22.09.2015 - L 15 SF 232/15

    Keine Wiedereinsetzung wegen Rechtsunkenntnis oder nicht näher substantiierter

    Auch eine besondere (zeitliche) Belastung nicht nur im Sinn einer erheblichen beruflichen Inanspruchnahme, sondern auch durch andere Umstände des täglichen Lebens, stellt grundsätzlich keinen Wiedereinsetzungsgrund dar (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.2015, Az.: L 15 RF 3/15 - m.w.N.; BSG, Beschluss vom 11.10.1965, Az.: 2 RU 201/65, und Urteil vom 30.03.2011, Az.: B 12 AL 2/09 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht