Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.05.2016 - L 2 U 121/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Anspruch auf weitere Maßnahmen der Heilbehandlung; Ermessensentscheidung; Fälligkeit konkreter Heilbehandlungsmaßnahmen; Keine Kompetenz des Durchgangsarztes zum Erlass eines Verwaltungsakts über eine Einleitung ...
- rewis.io
Keine Verwaltungsaktkompetenz des Durchgangsarztes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Kompetenz des Durchgangsarztes zum Erlass eines Verwaltungsakts über eine Einleitung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen durch den Unfallversicherungsträger
- rechtsportal.de
Keine Kompetenz des Durchgangsarztes zum Erlass eines Verwaltungsakts über eine Einleitung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen durch den Unfallversicherungsträger
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 06.04.2016 - S 18 U 78/16
- LSG Bayern, 19.05.2016 - L 2 U 121/16 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 131/09
Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2016 - L 2 U 121/16
Dass Dr. P. bis zur Bekanntgabe des Bescheides vom 14.01.2016 tatsächlich verschiedene Leistungen der allgemeinen Heilbehandlung auf Kosten der Bg. erbracht hat, begründet keinen Rechtsanspruch des Bf. auf weitere, noch nicht erbrachte konkrete Leistungen der Heilbehandlung durch die Bg. Auch wenn ein Durchgangsarzt bzw. bis 31.12.2015 der H-Arzt bei der Entscheidung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eine allgemeine Heilbehandlung einzuleiten ist nach § 34 Abs. 3 SGB VII i. V. m. 27 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger ein öffentliches Amt ausübt (vgl. dazu BGH vom 09.03.2010 - VI ZR 131/09 - Juris RdNr.9), ergibt sich daraus keine Verwaltungsaktkompetenz des Arztes, über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, über Erstschäden oder Unfallfolgen etc. verbindlich zu entscheiden. - BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der …
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2016 - L 2 U 121/16
Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestimmen die Unfallversicherungsträger Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R - Juris RdNr. 16). - BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R
Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form …
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2016 - L 2 U 121/16
Das SGB VII unterscheidet wie das SGB V nach seiner Regelungssystematik zwischen Krankenbehandlung einerseits (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 SGB VII) und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 bis 7 und Abs. 3 SGB IX andererseits (§ 27 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII; vgl. hierzu auch BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R - Juris RdNr. 9).
- LG Bonn, 26.03.2021 - 9 O 216/20 Mangels Beamtenstellung oder Arbeitnehmereigenschaft im öffentlichen Dienst ist der Beklagte als Durchgangsarzt selbstständiger Verwaltungshelfer; er ist kein Beliehener (LSG Bayern (2. Senat), Beschluss vom 19.05.2016 - L 2 U 121/16 B ER -, juris Rn. 32;… Hauck/Noftz/Köhler, Stand: 04/20, § 34 SGB VII Rn. 26; Wagner, NZS 2020, 410, 414; a.A. Ziegler, GesR 2014, 65, 67).
Dem Durchgangsarzt steht insoweit keine Verwaltungsaktkompetenz gegenüber den Versicherten zu; vielmehr handelt es sich bei seiner Tätigkeit um eine vorbereitende Tätigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns der Unfallversicherungsträger (LSG Bayern (2. Senat), Beschluss vom 19.05.2016 - L 2 U 121/16 B ER -, juris Rn. 32; Wagner, NZS 2020, 410, 414).