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   LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06   

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https://dejure.org/2006,26876
LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06 (https://dejure.org/2006,26876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2006 - L 16 R 293/06 (https://dejure.org/2006,26876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - L 16 R 293/06 (https://dejure.org/2006,26876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Witwenrente; Witwenrente auf Grund einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft; Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lebenspartnerin erhält keine Witwenrente

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06
    Die Klägerin ist jedoch nicht die Witwe des Versicherten, weil sie mit ihm zum Zeitpunkt seines Todes nicht rechtsgültig verheiratet war (s. BSG, Urteil vom 30.03.1994, Az.: 4 RA 18/93; SozR Nr. 2 zu § 1263 RVO).

    Denn es fehlt die für eine analoge Anwendung einer Vorschrift erforderliche planwidrige Regelungslücke (s. hierzu BSGE 53, 137); der Gesetzgeber hat vielmehr von einer Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe bewusst abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994 a.a.O.).

    6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe (so etwa BSG SozR 2200 § 1264 Nr. 4, 4100 § 119 Nr. 17 und Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Diese spezielle staatliche Schutzpflicht legitimiert, ausschließlich den Wegfall eines nur an die wirksame Ehe geknüpften gesetzlichen Unterhaltsanspruchs versicherungsrechtlich auszugleichen (so Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.1998, Az.: 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 und BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, kommt bei dem Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe in § 46 Abs. 1 SGB VI mit der Publizitätswirkung der Ehe (durch Eintragung im Heirats- und Familienbuch) eine vorrangige Bedeutung zu (so BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Insoweit legitimiert und fordert Art. 6 Abs. 1 GG Unterscheidungen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06
    Diese spezielle staatliche Schutzpflicht legitimiert, ausschließlich den Wegfall eines nur an die wirksame Ehe geknüpften gesetzlichen Unterhaltsanspruchs versicherungsrechtlich auszugleichen (so Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.1998, Az.: 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 und BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).
  • BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06
    Denn es fehlt die für eine analoge Anwendung einer Vorschrift erforderliche planwidrige Regelungslücke (s. hierzu BSGE 53, 137); der Gesetzgeber hat vielmehr von einer Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe bewusst abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994 a.a.O.).
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