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   LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17   

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LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17 (https://dejure.org/2017,36370)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.09.2017 - L 10 AL 67/17 (https://dejure.org/2017,36370)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. September 2017 - L 10 AL 67/17 (https://dejure.org/2017,36370)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

  • rewis.io

    Bemessungszeitraum, unwiderrufliche Freistellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lange Freistellungszeiträume nicht immer risikolos!

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    »Freistellen lassen - aber richtig!«

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis als Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zum 30.06.2015 bestanden hat, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rn 70).

    So ist für Letzteren nicht die beitragsrechtliche Beurteilung maßgeblich, sondern alleine, ob der Kläger tatsächlich beschäftigt worden ist (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 - mwN).

    Die Nichtberücksichtigung von erst nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zugeflossenen Zahlungen entspricht dem Ziel des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, bei der Alg-Bemessung aus Vereinfachungsgründen nur noch Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu erfassen und alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse außer Betracht zu lassen (vgl BT-Drs 15/1515 S. 85), was vom Recht auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers im Sinne der Typisierung und Pauschalierung sowie der zügigen Leistungsbewilligung gedeckt ist (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6).

    Hier wird davon ausgegangen, das BSG habe in seiner Entscheidung vom 08.07.2009 (B 11 AL 14/08 R - Rn 22) ausdrücklich auf seine Rechtsprechung zu §§ 118, 123 SGB III aF bzw §§ 137, 142 SGB III nF verwiesen und sich an den Grundsätzen zum Beschäftigungsverhältnis für das Entstehen des Stammrechts auf Alg orientiert.

    Es ist nicht erkennbar, dass mit den Verweisen des BSG in Rn 22 seiner Entscheidung vom 08.07.2009 (B 11 AL 14/08 R) etwas anderes zum Ausdruck gebracht werden solle.

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis als Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zum 30.06.2015 bestanden hat, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rn 70).

    Insbesondere handelt es sich nicht um eine ungeklärte Rechtsfrage (so bereits Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB).

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 68/16

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis als Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zum 30.06.2015 bestanden hat, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rn 70).

    Auch dem Sinn und Zweck der Bemessung des Alg als Lohnersatz läuft dies nicht zuwider, da es dabei auf den "Marktwert" der tatsächlichen Arbeitsleistung im Beruf ankommt, für den es unerheblich ist, welche Leistungen der Arbeitnehmer in Zeiten der tatsächlichen Nichtbeschäftigung erhält (vgl dazu auch LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16).

  • LSG Bayern, 22.06.2017 - L 10 AL 74/16

    Höhe des Arbeitslosengeldes einer zuvor Selbständigen (fiktive Bemessung)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl BVerfG, Beschluss vom 11.03.1980 - 1 BvL 20/76 - BVerfGE 53, 313; zum Ganzen vgl auch Urteil des Senats vom 22.06.2017 - L 10 AL 74/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - L 9 AL 150/15

    Höhe des Arbeitslosengeldes; Arbeitsverhältnis; Faktische Beschäftigungslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Letztlich überzeugt auch die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.02.2017 - L 9 AL 150/15; hierzu ist eine Beschwerde beim BSG anhängig: B 11 AL 26/17 B) nicht.
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis als Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zum 30.06.2015 bestanden hat, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Senats vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rn 70).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des BSG vom 04.07.2012 (B 11 AL 9/11 R) verweist, verkennt er, dass es dort nicht um die Frage des Bemessungszeitraums ging, sondern eine tatsächlich nicht erfolgte Tätigkeit nach Auffassung des BSG auch zu einer "Beschäftigung" in Bezug auf die Frage des Bemessungsrahmens iSv § § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF (jetzt § 150 Abs. 1 Satz 2 SGB III nF) führen kann.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Die Nichtberücksichtigung von erst nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zugeflossenen Zahlungen entspricht dem Ziel des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, bei der Alg-Bemessung aus Vereinfachungsgründen nur noch Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu erfassen und alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse außer Betracht zu lassen (vgl BT-Drs 15/1515 S. 85), was vom Recht auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers im Sinne der Typisierung und Pauschalierung sowie der zügigen Leistungsbewilligung gedeckt ist (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Auch fehlt es im Einzelfall typischerweise an einer Beziehung der Gesamtleistung von Alg zur jeweiligen Beitragsleistung (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvL 30/76 - BVerfGE 51, 115).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17
    Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl BVerfG, Beschluss vom 11.03.1980 - 1 BvL 20/76 - BVerfGE 53, 313; zum Ganzen vgl auch Urteil des Senats vom 22.06.2017 - L 10 AL 74/16).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

  • BSG, 24.08.2017 - B 11 AL 26/17 B
  • BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R

    Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung für die Höhe des

    Sofern Zweifel dahingehend geäußert werden, dass das Alg ohne spiegelbildliche Entsprechung von Arbeitsentgelt und parallel tatsächlich geleisteter Arbeit seiner Lohnersatzfunktion nicht mehr gerecht werde, weil ohne eine tatsächliche Arbeitsleistung das gezahlte Arbeitsentgelt keinen "Marktwert" repräsentiere, sodass ein darauf gestütztes Alg nicht mehr das Leistungsniveau eines mutmaßlich auch während der Arbeitslosigkeit aktuell erzielbaren Arbeitsentgelts widerspiegele ( vgl LSG Hamburg vom 21.3.2018 - L 2 AL 45/17 - juris RdNr 18; ebenso Bayerisches LSG vom 19.9.2017 - L 10 AL 67/17 - juris RdNr 18) , überzeugt dies nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 27/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungszeitraum - abgerechnete

    Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme von Verfassungs wegen nicht gehalten, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (Bayrisches LSG, Urteil vom 19.09.2017 - L 10 AL 67/17, juris RdNr. 18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.03.1980 - 1 BvL 20/76).
  • SG Mannheim, 23.11.2017 - S 4 AL 1738/17

    Maßgeblichkeit des leistungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses für den

    Soweit das Bayerische LSG in der Entscheidung vom 19.09.2017, L 10 AL 67/17 wie die späteren Entscheidungen des BSG geurteilt und auf eine Entscheidung des BSG vom 08.07.2009, B 11 AL 14/08 R verwiesen habe, werde dort zwar auf die Rechtsprechung des BSG Bezug genommen, aber nicht auf die Entscheidungen vom 24.09.2008.

    Während der Bemessungsrahmen auf das Versicherungspflichtverhältnis und mithin auf das Arbeitsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne abstellt, welches bis zur Auflösung am 30.04.2017 dauerte, kommt es für den Bemessungszeitraum auf das Bestehen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; Beschluss des Bay. LSG vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16; Urteil des Bay. LSG vom 19.09.2017, L 10 AL 67/17;Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 09/2015, § 150 Rdnr. 70).

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