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   LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00   

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https://dejure.org/2004,25358
LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00 (https://dejure.org/2004,25358)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.10.2004 - L 17 U 93/00 (https://dejure.org/2004,25358)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - L 17 U 93/00 (https://dejure.org/2004,25358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Verletztenrente nach Feststellung der Folgen eines Arbeitsunfalls; Anspruch auf Anerkennung eines Kreuzbandrisses als Folge eines Unfalls; Veränderungen des rechten Kniegelenkes auf Grund bereits bestehender Verschleißerscheinungen; Konkretisierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Ereignis, das von außen auf den Körper des Versicherten eingewirkt hat und einer Gesundheitsstörung besteht nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache dann, wenn das Ereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Ereignis, das von außen auf den Körper des Versicherten eingewirkt hat und einer Gesundheitsstörung besteht nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache dann, wenn das Ereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Ereignis, das von außen auf den Körper des Versicherten eingewirkt hat und einer Gesundheitsstörung besteht nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache dann, wenn das Ereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00
    "Wahrscheinlichkeit" bedeutet, dass beim vernünftigen Abwägen aller Umstände, die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 38).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2004 - L 17 U 93/00
    Wesentlich für den Begriff des Unfalls sind somit ein äußeres Ereignis als Ursache und eine Körperschädigung als Wirkung (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56).
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