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   LSG Bayern, 19.11.2003 - L 2 U 222/02   

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https://dejure.org/2003,22208
LSG Bayern, 19.11.2003 - L 2 U 222/02 (https://dejure.org/2003,22208)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.11.2003 - L 2 U 222/02 (https://dejure.org/2003,22208)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. November 2003 - L 2 U 222/02 (https://dejure.org/2003,22208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Verletzten infolge eines Arbeitsunfalls; Innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem zum Unfall führenden Verhalten, sowie zwischen diesem und dem Unfall und den geltend gemachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2003 - L 2 U 222/02
    Mit Ausnahme des Ursachenzusammenhangs, für den die Beweisanforderung der Wahrscheinlichkeit ausreichend ist, bedürfen hierbei alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises der Gestalt, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben müssen (vgl. BSGE 45, 285).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2003 - L 2 U 222/02
    Ist, wie im vorliegend Fall, in erster Instanz ein Gutachten ach § 109 SGG eingeholt worden, muss das in zweiter Instanz nicht erneut geschehen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (vgl. BSG SozR 3-1500 § 109 Nr. 1; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, § 109 Rdnr.11a).
  • LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09

    Unfallversicherung, Verletztengeld, Überprüfungsantrags, Zusatzgutachten,

    Die Beklagte begehrte mit der Berufung vom 25.06.2002 (Az. L 2 U 222/02) die Aufhebung des Urteils des SG vom 24.04.2002 und Abweisung der Klage gegen den Bescheid vom 13.08.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.1998.

    Während des Klageverfahrens erging das Urteil des LSG (Az. L 2 U 222/02) vom 19.11.2003 (Bl. 203 ff. LSG-Akte), mit dem das SG-Urteil vom 24.04.2002 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 13.08.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.1998 abgewiesen wurde.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Beklagtenakten, die SG-Akten (Az. S 9 U 513/07, S 9 U 176/03, S 9 U 219/03, S 41 U 825/98 und S 41 U 776/95) sowie die LSG-Akten einschließlich derjenigen unter den Az. L 2 U 348/05 und L 2 U 222/02 sowie die Akten der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rechtsnachfolgerin der BfA) Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden ist.

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