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   LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17   

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https://dejure.org/2017,60167
LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17 (https://dejure.org/2017,60167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.12.2017 - L 4 KR 138/17 (https://dejure.org/2017,60167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 (https://dejure.org/2017,60167)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen; Versorgungsauftrag Chirurgie eines Krankenhauses; Einbeziehung von Unfallchirurgie

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Versorgungsauftrag für Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen in der Unfallchirurgie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KHEntG § 8 Abs. 1
    Kostenübernahme für die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen

  • rechtsportal.de

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 61 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Umfang des Versorgungsauftrags | Versorgungsauftrag für Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - keine Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17
    Insbesondere verwies die Beklagte hierbei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.11.2014 (Az. B 3 KR 1/13 R).

    Das von der Beklagten ins Feld geführte Urteil des BSG vom 27.11.2014 (Az. B 3 KR 1/13 R) sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Gerade wenn beide Fachabteilungen in der Krankenhausplanung ausgewiesen würden, müsse nach dem Urteil des BSG vom 27.11.2014 (B 3 KR 1/13 R, Rn. 28) zwischen Chirurgie und Orthopädie unterschieden werden.

    Zwar enthielt der Krankenhausplan des Freistaats Bayern 2011 keine Verweisung auf die WBO, also weder eine statische Verweisung, wie sie das BSG in seinem Urteil vom 27.11.2014 (B 3 KR 1/13 R, Rn. 17) für den 2007 geltenden Krankenhausplan des Landes Brandenburg festgestellt hat, noch eine dynamische Verweisung.

    Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 27.11.2014 (B 3 KR 1/13 R) ausgeführt, die unterschiedliche Perspektive des Berufsrechts und des Krankenhausplanungsrechts werde immer dann relevant, wenn sich berufsrechtlich ergebe, dass bestimmte Leistungen mehreren Fachgebieten oder Schwerpunkten zugeordnet werden könnten.

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 14.10.2014 (B 1 KR 33/13 R) darauf hingewiesen, dass für den Fall einer Regelung im Feststellungsbescheid, wonach der Versorgungsauftrag des Krankenhauses des Klägers die "Chirurgie" als Fachrichtung umfasse, keine bundesrechtlichen Bedenken gegen die Annahme bestehen, dass die Chirurgie auch die Unfallchirurgie einbeziehe, wenn letztere im einschlägigen Krankenhausplan nicht als eigene Fachrichtung ausgewiesen sei (a.a.O., Rn. 72).

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des BSG, das in seinem Urteil vom 14.10.2014 (B 1 KR 33/13 R) bereits zur Situation in Niedersachsen ausgeführt hat, die Auffassung, dass die Fachrichtungen im Krankenhausplan 2006 nach den Vorgaben der landesrechtlichen ärztlichen Weiterbildungsordnung auszulegen seien und von der Weiterbildungsordnung für Unfallchirurgen erfasste Operationen auch zum Versorgungsauftrag der Krankenhäuser mit der Fachrichtung "Chirurgie" gehörten, begegne keinen bundesrechtlichen Bedenken (a.a.O., Rn. 72).

    Nur dann kann die von § 137 Abs. 3 Satz 2 SGB V geforderte Prognose positiv ausfallen (vgl. BSG, Urteil vom 14.10.2014, B 1 KR 33/13 R, Rn. 52 zur Rechtslage 2006).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 314/11
    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17
    Eine Zulassung eines Plankrankenhauses im Bereich der Chirurgie - die die Unfallchirurgie beinhaltet, wie oben dargelegt - reiche damit aus, dass auch nach dem Krankenhausplanungsrecht eine Knie-TEP in diesen Krankenhäusern erfolgen dürfe (so auch LSG Niedersachsen vom 24.03.2015, L 4 KR 314/11).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17
    Es ist zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass der Kläger aufgrund stationärer Behandlungen anderer Versicherter der Beklagten zunächst Anspruch auf die abgerechnete Vergütung in Höhe von 14.889,07 Euro hatte; eine nähere Prüfung durch den Senat erübrigt sich insoweit (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2016, B 1 KR 9/16 R, Rn. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - L 16 KR 140/20
    Auch habe das vom Sozialgericht in Bezug genommene Bayerische LSG in dem Urteil vom 19.12.2017 (L 4 KR 138/17) nicht entschieden, dass die Mindestmengenvereinbarung für Behandlungen vor Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA am 19.10.2011 weiterhin Anwendung finde.

    Entgegen der Behauptung der Bevollmächtigten der Beklagten hat auch das vom Sozialgericht in Bezug genommene Bayerische LSG in dem Urteil vom 19.12.2017 (L 4 KR 138/17) ausdrücklich festgestellt, dass die Mindestmengenregelung für Behandlungen vor Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA am 19.10.2011 weiterhin anwendbar war (Rn. 48, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2019 - L 1 KR 381/19
    Es sei hier ebenso zu verfahren wie das Bayerische LSG (Urt. v. 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17), das bei der für das Jahr 2011 abzugebende Prognose auf Behandlungszahlen aus den Jahren 2009 und 2010 abgestellt habe.

    Aus dem Urteil des LSG Bayern vom 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 könne die Antragstellerin nichts ableiten, weil in dem dortigen Sachverhalt kein Ausnahmetatbestand vorgelegen habe und die gesetzliche Mindestmenge in beiden Kalenderjahren deutlich erreicht worden sei.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine geriatrische frührehabilitative

    Die Klägerin trägt vor, bei der Auslegung des Versorgungsauftrages seien entsprechend der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. u.a. LSG B-Stadt, Urteil vom 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 -, juris Rn. 43; LSG Essen, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 16 KR 711/15 -, juris Rn. 28 ff.; LSG Potsdam, Urteil vom 17. April 2012 - L 9 KR 84/11 -, juris Rn. 19) auch die jeweiligen Weiterbildungsordnungen heranzuziehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 159/17
    Als Auslegungskriterien des Feststellungsbescheides sind u.a. heranzuziehen sein Wortlaut, der Wortlaut des durch den Bescheid konkretisierten KH-Planes, die über den KH-Plan in Bezug genommene WBO (hier: Niedersachsen) sowie die allgemeinen Regel der Auslegung nach dem Empfängerhorizont (siehe etwa: BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R -, BSGE 126, 87-96, SozR 4-2500 § 108 Nr. 5; BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014, B 1 KR 33/13 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 16 KR 711/15 -, juris; OVG NRW Beschluss vom 11.3.2011 - 13 A 1745/10 - Juris RdNr 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 160/17
    Als Auslegungskriterien sind u.a. heranzuziehen der Wortlaut des Feststellungsbescheides, der Wortlaut des durch den Bescheid konkretisierten Krankenhausplanes, die über den Krankenhausplan in Bezug genommene WBO (hier: Niedersachsen) sowie die allgemeinen Regeln der Auslegung nach dem Empfängerhorizont (siehe etwa: BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R -, BSGE 126, 87-96, SozR 4-2500 § 108 Nr. 5; BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014, B 1 KR 33/13 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 16 KR 711/15 -, juris; OVG NRW Beschluss vom 11. März 2011 - 13 A 1745/10 - Juris Rn. 22).
  • SG Ulm, 25.11.2022 - S 10 KR 160/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erstattungsanspruch der Krankenkasse

    Vertreten wird hierzu, dass der seitens des Versicherten geleistete Eigenanteil bereits tatsächlich keine Leistung der Krankenkasse darstelle, weshalb dieser im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch dieser auch nicht zugeordnet werden kann (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2016 - L 5 KR 1101/16 -, juris, Rn. 45; Bayerisches LSG, Urt. v. 19. Dezember 2017 - L 4 KR 138/17 -, juris, Rn. 36 f.).
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