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   LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06   

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LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06 (https://dejure.org/2007,21311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2007 - L 10 AL 328/06 (https://dejure.org/2007,21311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2007 - L 10 AL 328/06 (https://dejure.org/2007,21311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Verjährung einer Erstattungsforderung in Bezug auf zu Unrecht entrichtete Krankenkassenbeiträge; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge; Bestimmung der Verjährungsfrist; Unkenntnis über das tatsächliche Bestehen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94

    Verfall des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen auf Abfindungen durch

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 Seite 37; BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305; BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).

    Der Arbeitgeber kann dieses Risiko dadurch begrenzen, dass er in Zweifelsfällen eine förmliche Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht eines Arbeitnehmers durch Verwaltungsakt herbeiführt (vgl BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 S 35), die nur nach Maßgabe der § 44 ff SGB X wieder aufgehoben werden kann.

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (zB BSG, Urteil vom 29.07.2003, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) seien die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28 SGB IV auch in kleineren Betrieben nicht zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten verpflichtet.

    Hierzu heißt es in der Durchführungsanweisung der Beklagten zu § 27 SGB IV: "Eine besondere Härte ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn die Beitragszahlung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesagentur, der Einzugsstelle oder eines Trägers der Rentenversicherung (letztere als Prüfinstitution) beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung muss von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein" (BSG, Urteil vom 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R).

  • LSG Bayern, 20.10.2005 - L 4 KR 181/02

    Voraussetzungen für die Abgabe der Sache zur Entscheidung an das gemeinsam

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Soweit das SG auf das Urteil des BayLSG vom 29.07.2003 (L 4 KR 181/02) verweise, verkenne es, dass im dortigen Verfahren das Beitragsverhältnis des Klägers gerade nicht im Rahmen der Betriebsprüfung überprüft worden sei.

    Diese Grundsätze gelten auch, soweit es um Betriebsprüfungen in "kleineren Betrieben" geht (BSG, Urteil vom 29.07.2003, aaO).

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Ob der Versicherungsträger von der Einrede der Verjährung Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BSGE 58, 154, 159; BSGE 61, 226 = SozR 1200 § 39 Nr. 5).

    Zutreffend hat die Beklagte im Widerspruchsbescheid vom 01.07.2004 festgestellt, dass die Unkenntnis über das tatsächliche Bestehen der Versicherungsfreiheit ein typischer Fall einer möglicherweise eintretenden Verjährung ist (BSG, Urteil vom 13.06.1985, 7 RAr 107/83).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Eine über diese Kontrollfunktion hinausgehende Bedeutung kommt den Betriebsprüfungen nicht zu; sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen und ihm etwa "Entlastung" zu erteilen (BSGE 47, 194, 198 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11).

    Ihr Adressat ist nicht der Arbeitgeber, sondern sie halten das Ergebnis der Prüfung nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (BSGE 47, 194, 198 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; ähnlich BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305).

  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7 Seite 37; BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305; BSGE 50, 25, 28 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).

    Ihr Adressat ist nicht der Arbeitgeber, sondern sie halten das Ergebnis der Prüfung nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (BSGE 47, 194, 198 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; ähnlich BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74, Breith 1976, 303, 305).

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Die Indienstnahme des Arbeitgebers für die Erfassung und Abführung der aus dem Arbeitsentgelt zu berechnenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist zulässig, auch wenn der Arbeitgeber dadurch mit der Gefahr belastet wird, unter Umständen auch den Arbeitnehmeranteil selbst tragen zu müssen (vgl BSG NZA 1988, 629).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Er wird insoweit nicht kraft Auftrags oder einer sonstigen vertragsähnlichen Sonderbeziehung für die Einzugsstelle tätig (BSG, Urteil vom 27.01.2000, B 12 KR 10/99 R).
  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 31/82

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Mehrfachbeschäftigte -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Seine Indienstnahme als Privater für die Beitragsberechnung und Beitragsabführung (vgl BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSGE 57, 253, 254 = SozR 2200 § 396 Nr. 1) ändert aber nichts daran, dass er damit nur eigene gesetzliche Pflichten erfüllt.
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
    Seine Indienstnahme als Privater für die Beitragsberechnung und Beitragsabführung (vgl BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSGE 57, 253, 254 = SozR 2200 § 396 Nr. 1) ändert aber nichts daran, dass er damit nur eigene gesetzliche Pflichten erfüllt.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur

  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 6/78

    Berufsgenossenschaft - Erstattungsanspruch - Entstehung - Leistung an den

  • LSG Hessen, 30.11.2009 - L 1 KR 128/08

    Nachzahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Lohnaufteilung in einen

    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 = BSGE 47, 194; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 10 AL 328/06 - juris - m.w.N.).
  • SG Kassel, 26.09.2007 - S 7 AL 223/06

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge bei irrtümlicher Annahme von

    Ihr Adressat ist nicht der Arbeitgeber, sondern sie halten das Ergebnis der Prüfungen nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.03.2007, Az. L 10 AL 328/06, zitiert nach juris, RdNr. 29 m.w.N.).

    Sie macht sich vielmehr die Rechtsprechung der erkennenden Senate des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 29.07.2003, Az. B 12 AL 1/02 R), des Hessischen Landessozialgerichtes (Urteil vom 26.06.2006, Az. L 9 AL 74/04), des Bayrischen Landessozialgerichtes (Urteil vom 20.03.2007, Az. L 10 AL 328/06) und des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (Urteil vom 09.08.2007, Az. L 7 AL 1337/07) zu Eigen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 48/10
    Dabei sind die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28p SGB IV zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet (so auch LSG Bayern, Urteil vom 20.03.2007 - L 10 AL 328/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 AL 1975/09
    Es ist ein fundamentaler Grundsatz des Verjährungsrechts, dass eine Unkenntnis über tatsächliche, lange Zeit unangefochten gebliebene Umstände (hier über das tatsächliche Bestehen der Versicherungsfreiheit) bei der Verjährung grundsätzlich unbeachtet bleiben muss (ständige Rechtsprechung, z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. vom 20. März 2007 - L 10 AL 328/06 m. w. N, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 7 AL 14/08
    Es ist allgemein in der Rechtsprechung anerkannt, dass in bloßen, eine fehlende Beitragspflicht nicht aufdeckenden Betriebsprüfungen kein fehlerhaftes Verwaltungshandeln der prüfenden Stelle liegt, das die Beklagte im Fall eines Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge an der Erhebung der Einrede der Verjährung hindern könnte (BSG, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1; LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.10.2007 - L 7 AL 101/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG vom 06.07.2007 - L 3 AL 64/06 - Hessisches LSG vom 26.06.2006 - L 9 AL 74/04 - Bayrisches Landessozialgericht vom 20.03.2007 - L 10 AL 328/06 - LSG Baden-Württemberg vom 09.08.2007 - L 7 AL 1137/07 -).
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