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LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 06.12.1999 - S 36 AL 1517/97
- LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96
Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von …
Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn ein als rechtswidrig erkannter Leistungsbescheid aufgehoben und die Erstattung bereits erbrachter Sozialleistungen gemäß § 50 Abs. 1 SGB X angeordnet wurde (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19). - BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung …
Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
Nicht ausreichend ist, dass den Arbeitslosen die an der benannten Anschrift eingehende Post etwa durch die Vermittlung Dritter, sei es noch am selben Tage, erreicht, vielmehr ist erforderlich, dass sich der Arbeitslose zu der üblichen Zeit des Posteinganges dort auch tatsächlich aufhält (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9). - BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87
Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach § …
Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
Da es im Rahmen von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur darauf ankommt, ob dem Kläger die fraglichen Sozialleistungen materiell-rechtlich zugestanden haben, ist nicht zu prüfen, ob die Erstattungsbescheide vom 09.03.1994 im Hinblick auf die Vertrauensschutzvorschriften der §§ 45, 48 SGB X rechtmäßig waren (vgl. BSG SozR 1300 § 44 Nr. 38; Steinwedel in KassKomm, Rdnrn.31, 32 zu § 44 SGB X).