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   LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER   

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LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER (https://dejure.org/2012,10310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER (https://dejure.org/2012,10310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. April 2012 - L 5 R 246/12 B ER (https://dejure.org/2012,10310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Beitragsprüfungsbescheid - Durchbrechung der Bestandskraft - Rücknahme - Stichprobenprüfung - geänderte Rechtsprechung - Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung infolge der "CGZP-Entscheidung" des BAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung infolge der "CGZP-Entscheidung" des BAG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    CGZP: Landessozialgerichte entscheiden zu Nachforderungen der DRV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Dagegen überwiegt das Aufschubinteresse, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn eine unbillige Härte im Falle des Sofortvollzuges entstünde (ständige Rechtsprechung, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.07.2011 - L 8 R 287/11 B ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B; Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 und mit Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER entschieden, dass die Nachforderung von Beiträgen für einen Zeitraum, der zuvor Gegenstand einer früheren Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV gewesen war, nur nach Aufhebung des vorangegangenen Bescheides gemäß § 45 SGB X möglich ist.

    Zum Anderen kann die in § 11 BVV geregelte Stichprobenprüfung, die dem Gebot effizienten und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns entspringt, die Rücknahme eines Betriebsprüfungsbescheides nach § 45 SGB X erleichtern, aber nicht ersetzen (vgl. dazu bereits Bayer. LSG Beschluss vom 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER).

    Wie der Senat im Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER - bereits ausgeführt hat, ist im Rahmen der hier gebotenen summarischen Überprüfung in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10) davon auszugehen, dass die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für die Zeit vor dem 07.12.2009 anzunehmen sein wird.

    Ebenso wenig bestehen nach der Entscheidung des Senats vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER - Bedenken dahin gehend, dass die Antragsgegnerin eine Schätzung hinsichtlich der Lohndifferenzen vorgenommen hat.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, dem folgend zB LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.04.2011 - L 5 R 1004/10 Rz 41 - zitiert nach JURIS) dem Arbeitgeber der Weg zugewiesen wurde, für abgegrenzte (Beitrags-) Sachverhalte Vertrauensschutz durch Verwaltungsakt durch die Herbeiführung gesonderter Entscheidungen der Prüf- oder Einzugsstellen nach § 28 h SGB IV zu erlangen.

    Etwas Anderes ist auch nicht dem BSG Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R zu entnehmen, denn dort hatte das BSG für den entschiedene Fall einer rückwirkenden Beitragsnachforderung lediglich die Voraussetzungen einer Verwirkung (§ 242 BGB analog) verneint, die die nachträgliche Beitragsgeltendmachung gehindert hätte.

    Dies gilt umso mehr, als das BSG ausdrücklich auf sein Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Bezug genommen hatte, dessen Entscheidungszeiträume vor Inkrafttreten des SGB X gelegen hatten (vgl. BSG Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, Rz. 44 - zitiert nach juris) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Infolge der durch das Bundesarbeitsgericht am 14.12.2010 (1 ABR 19/10) festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP ergebe sich für die überlassenen Arbeitnehmer aus dem gesetzlichen Anspruch auf gleichen Lohn (equal-pay-Entgelt) eine höhere Vergütung, daraus resultierten die nachgeforderten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Lohndifferenz aufgrund Tarifunfähigkeit CGZP).

    Wie der Senat im Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER - bereits ausgeführt hat, ist im Rahmen der hier gebotenen summarischen Überprüfung in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10) davon auszugehen, dass die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für die Zeit vor dem 07.12.2009 anzunehmen sein wird.

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Dies gilt umso mehr, als das BSG ausdrücklich auf sein Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Bezug genommen hatte, dessen Entscheidungszeiträume vor Inkrafttreten des SGB X gelegen hatten (vgl. BSG Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, Rz. 44 - zitiert nach juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Dagegen überwiegt das Aufschubinteresse, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn eine unbillige Härte im Falle des Sofortvollzuges entstünde (ständige Rechtsprechung, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.07.2011 - L 8 R 287/11 B ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B; Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 und mit Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER entschieden, dass die Nachforderung von Beiträgen für einen Zeitraum, der zuvor Gegenstand einer früheren Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV gewesen war, nur nach Aufhebung des vorangegangenen Bescheides gemäß § 45 SGB X möglich ist.
  • LSG Hamburg, 22.01.2009 - L 3 R 17/08

    Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    25 Denn nach der Gesamtkonzeption des SGB X, welches gem. §§ 1, 8 SGB X auch auf Betriebsprüfungsverfahren nach § 28p SGB IV Anwendung findet (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 22.01.2009 - L 3 R 17/08) ist ein Bescheid, welcher nach einem früheren Bescheid ergeht und einen identischen Regelungsgegenstand umfasst, rechtswidrig, es sei denn, die bereits bestandskräftige Regelung würde im Nachhinein beseitigt nach den besonderen Regelungen der §§ 44 ff SGB X, die auch verfahrensrechtlicher Natur sind und denen ein vertrauenschützenden Charakter immanent ist (aA Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/ Fachthemen/Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Dagegen überwiegt das Aufschubinteresse, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn eine unbillige Härte im Falle des Sofortvollzuges entstünde (ständige Rechtsprechung, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.07.2011 - L 8 R 287/11 B ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B; Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, dem folgend zB LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.04.2011 - L 5 R 1004/10 Rz 41 - zitiert nach JURIS) dem Arbeitgeber der Weg zugewiesen wurde, für abgegrenzte (Beitrags-) Sachverhalte Vertrauensschutz durch Verwaltungsakt durch die Herbeiführung gesonderter Entscheidungen der Prüf- oder Einzugsstellen nach § 28 h SGB IV zu erlangen.
  • Drs-Bund, 22.03.2010 - BT-Drs 17/1121
    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2012 - L 5 R 246/12
    Denn wie der Antwort der Bundesregierung vom 22.03.2010 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Die Linken - BT-Drs 17/1121 Seite 2 zu entnehmen ist, hatten sich die Sozialversicherungsträger bis zu einer Entscheidung des BAG bei "...einem Streit über die Höhe der auf einem Tarifvertrag basierenden Arbeitsentgeltansprüche oder bei Zweifeln an der Tariffähigkeit von Vereinigungen ... neutral zu verhalten." Dem entspricht auch der Hinweis im ursprünglichen Bescheid: "...Sofern diese Entscheidung rechtskräftig wird, kann dies versicherungs- und beitragsrechtliche Folgen nach sich ziehen." Damit steht fest, dass vor der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 im Beschwerdeverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG iVm § 97 Abs. 5 ArbGG ein Einzugstellenverfahren nach § 28h SGB IV keine Klärung der Beitragsansprüche in der Folge von §§ 9, 10 AÜG erbracht hätte.
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 5 R 345/12

    1. Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheides ermöglicht eine

    Bei dieser Abwägung ist ein Übergewicht des öffentlichen Interesses an der sofortigen Bescheidsvollziehung anzunehmen, wenn sich ohne Weiteres und in jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise erkennen lässt, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig ist und die Rechtsverfolgung keinen Erfolg verspricht (vgl. BT-Drs. 14/5943 Seite 25 unter Bezug auf BVerwG NJW 1974, 1294; ständige Rechtsprechung, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.07.2011 - L 8 R 287/11 B ER; Bayer. LSG Beschluss vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 sowie mit den Beschlüssen vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER und vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER entschieden hat, ist die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum, der bereits zuvor Gegenstand einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV gewesen ist, nur nach Aufhebung des entsprechenden vorangegangenen Bescheides in Anwendung des § 45 SGB X möglich.

    Andernfalls führte der frühere Bescheid zur Rechtswidrigkeit des späteren Bescheides (vgl. Bayer. LSG Beschluss vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER und vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER).

    Denn Stichprobenprüfungen können die Bescheidsrücknahme nach § 45 SGB X erleichtern, aber nicht ersetzen (Bayer. LSG Beschluss vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER Rn. 28 - zitiert nach JURIS).

  • LSG Bayern, 13.08.2012 - L 5 R 595/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderungsbescheid - Bestandskraft - Rücknahme nur

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 sowie mit den Beschlüssen vom 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER und 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER entschieden hat, ist die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum, der bereits zuvor Gegenstand einer Betriebsprüfung nach § 28p gewesen ist, nur nach Aufhebung des entsprechenden vorangegangenen Bescheides in Anwendung des § 45 SGB X möglich.

    Denn Stichprobenprüfungen können die Bescheidsrücknahme nach § 45 SGB X erleichtern, aber nicht ersetzen (Senat Beschluss vom 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER Rdnr. 28 zitiert nach Juris).

  • SG Landshut, 12.07.2013 - S 10 R 5076/12

    Rentenversicherung

    Einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für das Jahr 2007 steht jedenfalls die Bestandskraft des Betriebsprüfungsbescheids vom 18.08.2008 entgegen (vgl. dazu nur BayLSG, Urteil v. 18.01.2011 - L 5 R 752/08; Beschluss v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschluss v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER; Rittweger, in: DB 2011, 2147 ff, a. A. LSG Sachsen, Beschluss v. 22.03.2013 - L 1 KR 14/13 B ER; Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/ Fachthemen/Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf.; Neidert/Scheer, in: DB 2011, 2547 ff.).
  • SG Landshut, 22.01.2014 - S 10 R 5023/13

    Rentenversicherung

    Einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 01.10.2006 bis 31.12.2009 steht jedenfalls die Bestandskraft der Prüfmitteilung vom 05.07.2010 entgegen (zur Sperrwirkung eines Betriebsprüfungsbescheids vgl. nur BayLSG, Urteil v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13; Urteil v. 18.01.2011 - L 5 R 752/08; Beschluss v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschluss v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER; Rittweger, in: DB 2011, 2147 ff.; a. A. LSG Sachsen, Beschluss v. 22.03.2013 - L 1 KR 14/13 B ER; v. Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/ fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/ Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf.; Neidert/Scheer, in: DB 2011, 2547 ff.).
  • LSG Bayern, 19.10.2015 - L 14 R 571/15

    Materielle Bindungswirkung von Prüfbescheiden

    Die Bf hat ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage sowie ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG allein mit der für ihren Rechtsstandpunkt herangezogenen Rechtsprechung des 5. Senats des BayLSG begründet, wonach die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum, der bereits zuvor Gegenstand einer Betriebsprüfung war, nur nach Aufhebung des entsprechenden Prüfbescheides in Anwendung des § 45 SGB X möglich sei (vgl. BayLSG, Urteile vom 18.01.2011, Az. L 5 R 752/08, und vom 08.10.2013, Az. L 5 R 554/13, sowie Beschlüsse vom 22.03.2012, Az. L 5 R 138/12 B ER, vom 20.04.2012, Az. L 5 R 246/12 B ER, und vom 31.07.2012, Az. L 5 R 345/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2013 - L 4 KR 397/13
    (Allein) für den Fall, dass die spätere Betriebsprüfung identische Sachverhalte in identischen Prüfzeiträumen mit jedoch unterschiedlichen Rechtsfolgen regelt, kommen die Regelungen zum Vertrauensschutz nach §§ 45 ff. SGB X in Betracht (so etwa: LSG Bayern, Beschluss vom 20.04.2012, L 5 R 246/12 B ER).
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