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   LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13   

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LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13 (https://dejure.org/2014,16530)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.05.2014 - L 15 SB 226/13 (https://dejure.org/2014,16530)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - L 15 SB 226/13 (https://dejure.org/2014,16530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch Anerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht für einen einseitig Oberschenkelamputierten; Feststellung einer dauernden Unzumutbarkeit der Nutzung der Prothese; Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustands; Begründung durch ausgeprägte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch Anerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht für einen einseitig Oberschenkelamputierten; Feststellung einer dauernden Unzumutbarkeit der Nutzung der Prothese; Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustands; Begründung durch ausgeprägte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Im Urteil vom 11.03.1998, Az.: B 9 SB 1/97 R, hat sich das BSG mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit ein erst bevorstehendes Krankheitsstadium die Zuerkennung des Merkzeichens aG rechtfertigen kann.

    Eine erweiternde Auslegung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG, wie sie das BSG im Urteil vom 11.03.1998, Az.: B 9 SB 1/97 R, vorgenommen hat, lässt sich daher schwerlich in Einklang mit dem Wortlaut des Gesetzes bringen.

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Abschließend und der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass auch dann, wenn dem Urteil des BSG vom 11.03.1998, Az.: B 9 SB 1/97 R, gefolgt würde, die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG in der Person des Klägers nicht festzustellen wären.

    Zu keiner anderen Einschätzung führt auch das Urteil des BSG vom 11.03.1998, Az.: B 9 SB 1/97 R, wenn dort unter dem Gesichtspunkt der Verschlimmerungsgefahr ausgeführt wird:.

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    B 9 SB 7/01 R; BSGE 90, 180 ff = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren.

    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich daher strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG, Urteile vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 1/06 R).

    Denn auch bei den Regelbeispielen sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt wäre, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an (vgl. BSG, Urteile vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, und vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann.

    Derartigen Überlegungen ist das BSG jedoch bereits mit Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, entgegen getreten, in dem es ausgeführt hat:.

    So hat das BSG beispielsweise später nicht nur im Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, sondern auch in den Urteilen vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R und B 9a SB 1/06 R, das Erfordernis einer engen Auslegung betont und dabei - sogar wiederholt - Folgendes ausgeführt:.

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Auch das BSG weist darauf regelmäßig hin, so z.B. im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, wenn es dort Folgendes formuliert hat:.

    Daraus und aus der Tatsache, dass die Rechtsprechung des BSG im Bereich des Merkzeichens aG durchweg - auch vor dem Hintergrund nur beschränkt zur Verfügung stehender Behindertenparkplätze - sehr streng ist, und den Hinweisen im oben (vgl. Ziff. 2) zitierten Urteil des BSG vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, das nach wie vor seine Gültigkeit hat und vom dem das BSG bis heute nicht abgewichen ist, kann der Senat nur den Schluss ziehen, dass es sich bei der Prothesenunbenutzbarkeit um einen Dauerzustand im allgemeinen Sprachgebrauch handeln muss.

    Das BSG hat dies gesehen und im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, Folgendes dazu ausgeführt:.

    Das BSG hat sich im Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90, in diesem Zusammenhang wie folgt geäußert:.

  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11, erläutert, dass es ihm nicht völlig abwegig erscheinen würde, die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG mit nicht ganz so großer Strenge zu sehen, wie dies das BSG macht, und dies wie folgt begründet:.

    Auch der Senat hat sich mit der Frage der Dauerhaftigkeit der Einschränkung bereits in der Vergangenheit, nämlich im Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11, befasst und dort Folgendes ausgeführt:.

    L 15 SB 26/10, und später zum Merkzeichen aG im Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11 wie folgt zum Ausdruck gebracht.

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Dazu, wann von einem auf das Schwerste eingeschränkten Gehvermögen auszugehen ist, hat sich das BSG im Urteil vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, wie folgt geäußert:.

    Denn auch bei den Regelbeispielen sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt wäre, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an (vgl. BSG, Urteile vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, und vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann.

    So hat das BSG beispielsweise später nicht nur im Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, sondern auch in den Urteilen vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R und B 9a SB 1/06 R, das Erfordernis einer engen Auslegung betont und dabei - sogar wiederholt - Folgendes ausgeführt:.

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    So hat dieses im Urteil vom 17.12.1997, Az.: 9 RVs 16/96, die Regelfallgruppe der Doppelunterschenkelamputierten, die bei guter prothetischer Versorgung vergleichsweise wenig in der Gehfähigkeit eingeschränkt sind, damit gerechtfertigt, dass "eine große Zahl dieser Personengruppe häufig unter Stumpfbeschwerden leidet und dann in der Fortbewegungsfähigkeit aufs Schwerste behindert ist.".

    Lediglich dem Urteil vom 17.12.1997, Az.: 9 RVs 16/96, kann der Hinweis darauf entnommen werden, dass das BSG von einem Dauerzustand auszugehen scheint, wenn eine Prothese nie benutzt werden kann.

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich daher strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG, Urteile vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 1/06 R).

    Ähnlich hat sich das BSG auch im Urteil vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, geäußert und erläutert, dass Sinn und Zweck des Merkzeichens aG nicht ist, der Begleitperson, deren Erforderlichkeit bereits durch die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens B Rechnung getragen ist, eine weitere Erleichterung zu verschaffen:.

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich daher strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG, Urteile vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 1/06 R).

    So hat das BSG beispielsweise später nicht nur im Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, sondern auch in den Urteilen vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R und B 9a SB 1/06 R, das Erfordernis einer engen Auslegung betont und dabei - sogar wiederholt - Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 26/10

    Erkrankung, Funktionsbehinderung, Merkzeichen, Neufeststellung,

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    L 15 SB 26/10, und später zum Merkzeichen aG im Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11 wie folgt zum Ausdruck gebracht.
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
    Beim Merkzeichen aG kommt es - wie bei den anderen Merkzeichen auch (vgl. zum Merkzeichen RF: Urteil des BSG vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85) - ausschließlich auf die gesundheitlichen Voraussetzungen in der Person des Behinderten an, nicht aber auf seine konkreten Berufs- oder Wohnumstände.
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

  • BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige

  • LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Nachteilsaugleich G -

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Beim Merkzeichen aG kommt es - wie bei den anderen Merkzeichen auch (vgl. zum Merkzeichen RF: Urteil des BSG vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85) - ausschließlich auf die gesundheitlichen Voraussetzungen in der Person des Behinderten an, nicht aber auf seine konkreten Berufs- oder Wohn- oder Lebensumstände (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.2014, Az.: L 15 SB 226/13).
  • SG Osnabrück, 27.11.2019 - S 30 SB 543/17

    Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) hinsichtlich

    Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" können nie damit begründet werden, dass durch eine Vorabfeststellung dieser Voraussetzungen verhindert werden könnte, dass sich die ansonsten nicht fernliegende Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustands dahingehend, dass dann die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" erfüllt wären, realisieren wird (Urteil des Bay. LSG vom 20.05.2014 - Az.: L 15 SB 226/13, juris Rdnr. 92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2015 - L 13 SB 45/12
    Das Landessozialgericht (LSG) Bayern habe in einem Urteil vom 20. Mai 2014 - L 15 SB 226/13 - die Revision bei ähnlichem Sachverhalt zugelassen.

    Das Bayerische LSG hat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 20. Mai 2014 - L 15 SB 226/13 - zwar die Revision zugelassen, aber nicht etwa in einem vergleichbaren Fall, sondern vor dem Hintergrund der Frage, dass es dem dortigen Kläger als einseitig Oberschenkelamputiertem zeitweise - aber nicht "dauernd" - nicht möglich war, ein Kunstbein zu tragen (Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Mai 2014 - a. a. O. - juris Rn. 129 f.).

  • LSG Bayern, 24.11.2014 - L 15 SB 63/14

    Merkzeichen aG und RF

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Merkzeichen aG ist vergleichsweise streng (vgl. z. B. die umfassende Darstellung im Urteil des Senats vom 20.05.2014, Az.: L 15 SB 226/13).
  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 SB 63/14

    Merkzeichen aG und RF

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Merkzeichen aG ist vergleichsweise streng (vgl. z.B. die umfassende Darstellung im Urteil des Senats vom 20.05.2014, Az.: L 15 SB 226/13).
  • SG Aachen, 19.08.2014 - S 12 SB 1088/12

    Gesundheitliche Voraussetzungen für Inanspruchnahme des Merkzeichens "aG" sowie

    Vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die Vergabe des Merkzeichens begründet eine Sturzgefahr nur dann die Inanspruchnahme des Merkzeichens aG, wenn diese Gefahr so ausgeprägt wäre, dass aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines vernünftigen Behinderten, der sich in der gleichen Situation wie der Kläger befindet, der Kläger dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen wäre (vgl. Bayerisches LSG Urteil vom 20.05.2014 - L 15 SB 226/13 = juris Rn. 116 f.).
  • SG Gießen, 06.06.2019 - S 21 SB 165/17
    Die VersMedV enthält als Anlage zu § 2 die versorgungsmedizinischen Grundsätze (VG), welche Rechtsnormcharakter haben (BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 SB 3/08 R - Juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai. 2014 - L 15 SB 226/13, Juris) und Ausgangspunkt der Bewertung des GdB sind.
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