Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2801
LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12 (https://dejure.org/2013,2801)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12 (https://dejure.org/2013,2801)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 381/12 (https://dejure.org/2013,2801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Kein Rückzahlungsanspruch des Jobcenters nach Direktüberweisung der Mietkosten an den Vermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegenüber dem Vermieter bei direkt an ihn ausgezahlten Leistungen für die Unterkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsbescheid rechtswidrig: Kein Regress gegen Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Rückzahlungsanspruch des Jobcenters nach Direktüberweisung der Mietkosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rückzahlungsanspruch des Jobcenters nach Direktüberweisung der Mietkosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Keine Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Jobcenter - Rückforderung der gezahlten Miete vom Vermieter?

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Vom Jobcenter gezahlte Miete kann Vermieter behalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss keine Mieten an Jobcenter zurückzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss keine Mieten an Jobcenter zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Jobcenter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete - Jobcenter darf gegenüber dem Vermieter auf keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zurückgreifen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbescheid rechtswidrig: Kein Regress gegen Vermieter! (IMR 2013, 237)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R

    Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Eine Erstattung nach § 50 SGB X können nur gegenüber dem Leistungsberechtigten geltend gemacht werden, sofern dieser der durch den Verwaltungsakt unmittelbar Begünstigte sei (BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R und Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 50 Rn. 5 und 9).

    Der Gesetzgeber hatte damit auf das Urteil des BSG vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R, reagiert, um ein zusätzliches Zugriffsrecht zur Rückforderung von Sozialleistungen zu schaffen (BT-Drs. 15/4228, S. 25).

    Obwohl diese Regelung nicht konkret festgelegt, wer die erbrachten Leistungen zu erstatten hat, besteht weitgehend Einigkeit, dass sich dieser Erstattungsanspruch gegen den richtet, der durch den Verwaltungsakt begünstigt wurde (BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R, Rn. 16; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 50 Rn. 5).

    Zahlungen an völlig unbeteiligte Dritte, etwa bei Verwechslung von Kontonummern, werden nach h. M. von § 50 SGB X nicht erfasst (BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R, Rn. 19).

    Aus den vorgenannten Gründen hat das BSG im Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R, einen Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X aufgehoben, den ein Leistungsträger gegenüber einer Bank erlassen hatte.

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Ein Rückgriff auf zivilrechtliche Ansprüche scheidet aus, soweit der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch reicht (vgl. zum öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch insbes. die Urteile des BSG vom 27.08.2011, B 4 AS 1/10 R, Rn. 24, vom 12.07.2012, B 8 SO 23/07 R, Rn. 15 und vom 12.07.2012, B 3 KR 18/11 R, Rn. 15).

    Diesen Vorrang der Leistungs- vor der Eingriffskondiktion bejaht auch das Bundessozialgericht (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 23/07, BSGE 102, 10).

    Sofern der VGH in seiner Entscheidung einen Vorrang der Leistungskondiktion verneinen wollte, ist dem angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSGE 102, 10) nicht zu folgen.".

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das BSG die Rückforderung einer Zahlung den Zivilgerichten und §§ 812 ff BGB zugeordnet hat, wenn eine Zahlung versehentlich an einen völlig unbeteiligten Dritten erfolgte (BSG, Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 77/85 und BSG, Urteil vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, Rn. 21).

    Im Urteil vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, hat das BSG einen Erstattungsbescheid gemäß § 50 Abs. 2 SGB X gegenüber einem (vermeintlich) empfangsberechtigten Dritten gebilligt.

    In der Konstellation, dass eine Zahlung auf einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis beruht und ein Verwaltungsakt mangels Rechtswidrigkeit von vornherein nicht gegenüber dem Leistungsberechtigten aufgehoben werden kann - etwa im vorgenannten Urteil des BSG vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R - kann sich ein Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs neben § 50 SGB X ergeben.

  • VGH Bayern, 06.10.1997 - 12 B 94.2291
    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe derartige Rückforderungen gegen den Vermieter bestätigt (BayVGH, Urteil vom 06.10.1997, Az. 12 B 94.2291).

    Zur Begründung hat er auf den Beschluss des BayVGH vom 06.10.1987, 12 B 94.2291 verwiesen.

    Diesem Ergebnis steht der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH München vom 06.10.1997 (12 B 94.2291) nicht entgegen, da der VGH in der ihm vorliegenden Konstellation eine Leistungsbeziehung zwischen Leistungsträger und Vermieter angenommen hatte (vgl. VGH, a.a.O., S. 6).

  • BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 18/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - Wiederaufnahme des

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Im Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs scheidet dagegen ein Rückgriff auf zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf §§ 812 ff BGB, aus (BSG, Urteil vom 12.07.2012, B 3 KR 18/11 R, Rn. 15; vgl. zur Rechtswegfrage auch Baumeister in jurisPK-SGB X, Rn. 43 ff).

    Ein Rückgriff auf zivilrechtliche Ansprüche scheidet aus, soweit der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch reicht (vgl. zum öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch insbes. die Urteile des BSG vom 27.08.2011, B 4 AS 1/10 R, Rn. 24, vom 12.07.2012, B 8 SO 23/07 R, Rn. 15 und vom 12.07.2012, B 3 KR 18/11 R, Rn. 15).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Derartige abschließende Sondervorschriften seien in § 53 SGB I und § 50 SGB X enthalten (BVerwGE 91, 13 = BVerwG, Urteil vom 10.09.1992, 5 C 71/88).

    57 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 10.09.1992, 5 C 71/88 (BVerwGE 91, 13), die Vorschriften der §§ 44 ff SGB X lediglich als geschlossenes System für die Aufhebung von Verwaltungsakten und die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen im Verhältnis zum Hilfeempfänger bezeichnet.

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Deshalb kommt in einer Dreieckskonstellation, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht (BGHZ 137, 89, 95 mwN, Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Auflage 2012, § 812 Rn. 7, 54 ff, 63 f).
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Ein Rückgriff auf zivilrechtliche Ansprüche scheidet aus, soweit der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch reicht (vgl. zum öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch insbes. die Urteile des BSG vom 27.08.2011, B 4 AS 1/10 R, Rn. 24, vom 12.07.2012, B 8 SO 23/07 R, Rn. 15 und vom 12.07.2012, B 3 KR 18/11 R, Rn. 15).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Dass ein Dritter, der - wie hier - berechtigt ist, eine Leistung entgegenzunehmen, die anderen bewilligt wurde, nicht einer Erstattung nach § 50 Abs. 1 SGB X ausgesetzt ist, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des BSG zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II. Die Aufhebung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids und die Erstattungsforderung kann nur gegenüber dem jeweiligen einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erfolgen, dem die individuelle Leistung bewilligt wurde (BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 4 AS 154/11 R, Rn. 16).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das BSG die Rückforderung einer Zahlung den Zivilgerichten und §§ 812 ff BGB zugeordnet hat, wenn eine Zahlung versehentlich an einen völlig unbeteiligten Dritten erfolgte (BSG, Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 77/85 und BSG, Urteil vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, Rn. 21).
  • SG Karlsruhe, 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09

    Arbeitslosengeld II - keine Rückforderung von überzahlten Leistungen für

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    (c) Soweit in der Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Teil bei einer zu Unrecht erfolgten Zahlung des Jobcenters an den Vermieter gemäß § 22 Abs. 7 SGB II ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch wegen des Grundsatzes des Vorrangs der Leistungskondiktion abgelehnt wurde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 381/12, juris Rn. 61 ff.; SG Karlsruhe, Urteil vom 26. März 2010 - S 17 AS 1435/09, juris Rn. 23 und Leitsatz [zur Vorgängerregelung in § 22 Abs. 4 SGB II aF]; LG Berlin, Beschluss vom 13. März 2015 - 65 S 477/14, juris Rn. 25 ff. [zur Vorgängerregelung in § 22 Abs. 4 SGB II aF]; siehe ferner SG Landshut, Urteil vom 2. Mai 2012 - S 11 AS 698/08, juris Rn. 42 ff.), ergibt sich daraus, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, für die hier vorzunehmende rechtliche Beurteilung nichts anderes.

    Diese Entscheidungen haben zum einen sowohl die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer Direktkondiktion in Anweisungsfällen als auch die vom Gesetzgeber mit § 22 Abs. 7 SGB II verfolgte Zielsetzung (siehe BT-Drucks. 17/3404, S. 98 f.) außer Betracht gelassen; sie betrafen zudem andere Fallgestaltungen als die hier vorliegende, da der Mietvertrag (Valutaverhältnis) dort jeweils fortbestand (vgl. hierzu insbesondere Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 381/12, aaO Rn. 70) und für den Vermieter auch sonst keine Anhaltspunkte für eine Zuvielzahlung durch das Jobcenter vorlagen.

  • LSG Bayern, 05.08.2015 - L 7 AS 263/15

    Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter

    Die Direktzahlung an den Vermieter erfülle vielmehr den Leistungsanspruch der Leistungsberechtigten aus § 22 Abs. 1 SGB II (LSG NRW, Urteil vom 11.11.2010, L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2012, L 3 AS 42/10; LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, L 7 AS 381/12).

    Mit der Direktzahlung an den Vermieter erbringt die Behörde eine Leistung an den Leistungsberechtigten (LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, L 7 AS 381/12).

  • LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 477/14

    Wohnraummiete: Aktivlegitimation eines Hartz IV Empfängers für einen

    Deshalb kommt in einer Dreieckskonstellation, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht (BGH Urt. v. 04.11.1997 - VI ZR 348/96, in: , NJW 1998, 377, m.w.N.; BSG Urt. v. 28.10.2008, B 8 SO 23/07, in: BSGE 102, 10; BayLSG Urt. v. 21.01.2013 - L 7 AS 381/12, jew. zit. nach juris).
  • OVG Hamburg, 11.05.2017 - 4 Bf 96/16

    Verrechnung von sich aus der rückwirkenden Erhöhung des Familieneigenanteils von

    Der Bewilligungsbescheid liegt zwar auch dem Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten insoweit zu Grunde, als sich nach ihm wegen der Festsetzung des Familieneigenanteils die Höhe des Zahlungsanspruchs gegenüber der Beklagten richtet, er ist jedoch nicht Rechtsgrund für die Leistung der Beklagten (so in einem vergleichbaren Fall auch LSG München, Urt. v. 21.1.2013, L 7 AS 381/12, NZS 2013, 467, juris Rn. 40; vgl. auch Schütze in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 50 Rn. 18).

    Ein Rückgriff auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist im Streitfall - da dessen Anwendungsbereich nicht eröffnet ist - nicht bereits wegen eines vorrangigen spezialgesetzlichen Anspruchs gegenüber dem Kläger aus § 50 SGB X ausgeschlossen (vgl. LSG München, Urt. v. 21.1.2013, L 7 AS 381/12, NZS 2013, 467, juris Rn. 56).

    Auch das LSG München geht im Übrigen von einem Vorrang der Leistungsabwicklung innerhalb der bestehenden Leistungsbeziehung aus (LSG München, Urt. v. 21.1.2013, L 7 AS 381/12, NZS 2013, 467, juris Rn. 61) und hat in einem Fall, in dem die Übernahme der Mietkosten einem Leistungsberechtigten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zustand und die Zahlung direkt an den Vermieter erfolgte, nach Aufhebung des Bewilligungsbescheides einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung gegenüber dem Vermieter verneint.

  • SG München, 18.03.2015 - S 19 AS 179/14

    Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II für die Unterkunft durch den

    Der Beklagte hat gegenüber dem Kläger nicht durch Verwaltungsakt gemäß § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) entschieden und wäre hierzu mangels Verwaltungsaktbefugnis gegenüber dem Kläger auch nicht berechtigt gewesen, weil zwischen dem Kläger als Vermieter der Leistungsberechtigten und dem Beklagten zu keiner Zeit ein Sozialrechtsverhältnis bestand (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2010, Az.: L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2012, Az.: L 3 AS 42/10; LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, Az.: L 7 AS 381/12).

    Aus ihr folgt nur eine Empfangsberechtigung des Vermieters, falls der Leistungsträger die Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an ihn verfügt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23.05.2013, Az.: B 4 AS 67/12 R, Rdnr. 10 und Urteil vom 28.03.2013, Az.: B 4 AS 12/12 R, Rdnr. 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2010, Az.: L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2012, Az.: L 3 AS 42/10; LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, Az.: L 7 AS 381/12).

    Die Direktzahlung an den Vermieter erfüllt vielmehr den Leistungsanspruch der Leistungsberechtigten aus § 22 Abs. 1 SGB II (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2010, Az.: L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2012, Az.: L 3 AS 42/10; LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, Az.: L 7 AS 381/12).

  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 7 AS 326/17

    Leistungen, Mieter, Abtretung, Jobcenter, Berufung, Verwaltungsakt, Unterkunft,

    Die Direktzahlung an den Vermieter erfülle vielmehr den Leistungsanspruch der Leistungsberechtigten aus § 22 Abs. 1 SGB II (LSG NRW, Urteil vom 11.11.2010, L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2012, L 3 AS 42/10; LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, L 7 AS 381/12).

    Mit der Direktzahlung an den Vermieter erbringt die Behörde eine Leistung an den Leistungsberechtigten (LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2013, L 7 AS 381/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - L 19 AS 2329/13

    Geltendmachung des Anspruchs auf Übernahme von Betriebskostennachforderungen

    Über diesen Anspruch hat der Beklagte weder durch einen Verwaltungsakt i.S.v. § 31 SGB X entschieden noch wäre er zu einem solchen Handeln berechtigt gewesen (vgl. zur fehlenden Verwaltungsaktsbefugnis im Verhältnis von Jobcenter zum Vermieter eines Leistungsberechtigten LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 11.11.2010 - L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10; LSG Bayern Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12; vgl. auch die nachfolgenden Ausführungen zu § 22 Abs. 4 SGB II a.F.).

    Sie begründet damit keinen eigenen Anspruch von Vermietern gegenüber dem Leistungsträgern auf Zahlung der Miete, einschließlich etwaiger Nebenkostennachforderungen, sondern nur eine Empfangsberechtigung des Vermieters, falls der Beklagte die Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an ihn verfügt (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R, Rn. 10 und 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R, Rn 12; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 11.11.2010 - L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10; LSG Bayern Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12).

    Die Direktzahlung an den Vermieter erfüllte den Leistungsanspruch des Leistungsberechtigten (Mieters) aus § 22 Abs. 1 SGB II (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 11.11.2010 - L 9 AS 480/10; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 21.09.2012 - L 3 AS 42/10; LSG Bayern Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12).

  • BSG, 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung

    Aufgrund der für die Rechtswegzuweisung maßgeblichen rechtlichen Eigenständigkeit der Bürgschaft, auf die die Klägerin ihre Zahlungsklage allein gestützt hat, ist vorliegend nicht über die Rechtswegzuständigkeit für Rechtsstreite zwischen Vermietern und Jobcentern zu entscheiden, denen Kostenübernahmeerklärungen oder Direktzahlungen nach § 22 Abs. 7 SGB II zugrunde liegen (vgl zu Kostenübernahmeerklärungen BVerwG vom 19.5.1994 - 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71; BSG vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R - juris; vgl zu Direktzahlungen Schleswig-Holsteinisches LSG vom 21.9.2012 - L 3 AS 42/10 - juris; Bayerisches LSG vom 21.1.2013 - L 7 AS 381/12 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.3.2014 - L 19 AS 2329/13 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.11.2016 - L 11 AS 699/15 - juris; vgl zur Rückforderung nach Direktzahlung auch BGH vom 31.1.2018 - VIII ZR 39/17 - juris).
  • LG Kiel, 27.01.2017 - 1 S 92/16

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsanspruch des Jobcenters gegen einen

    Soweit ein Direktanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter im Falle ungerechtfertigter Zahlungen nach § 22 SGB II in der Rechtsprechung verneint wurde (LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2015 - 65 S 477/14 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2013 - L 7 AS 381/12 -, juris; SG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09-, juris), sind die dort entschiedenen Fälle mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar.
  • LSG Bayern, 04.02.2021 - L 12 SF 224/19

    Kostenrecht: Gerichtskostenbefreiung für das Jobcenter

    Verwiesen werde auf den Beschluss des BayLSG vom 24.07.2018, Az. L 12 SF 106/17, sowie vom 19.02.2014, Az. L 7 AS 381/12.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 13 AS 168/12
  • SG Aachen, 13.10.2015 - S 11 AS 663/15

    Rechtsnatur des Anspruchs des Vermieters einer Sozialwohnung auf direkte

  • SG Altenburg, 05.01.2016 - S 31 AS 1035/14

    Arbeitslosengeld II - Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Leistung -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2017 - L 7 AS 3966/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 15 AS 22/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht