Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30609
LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15 KL (https://dejure.org/2017,30609)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2017 - L 5 KR 334/15 KL (https://dejure.org/2017,30609)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2017 - L 5 KR 334/15 KL (https://dejure.org/2017,30609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Genehmigung einer Vergütungserhöhung zugunsten des Vorstandsvorsitzenden einer Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aufsichtsbehörde; Zulässigkeit von Zweckmäßigkeitsüberlegungen der Selbstverwaltungsorgane

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Zustimmung zu einer Vergütungserhöhung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Genehmigung einer Vergütungserhöhung zugunsten des Vorstandsvorsitzenden einer Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aufsichtsbehörde; Zulässigkeit von Zweckmäßigkeitsüberlegungen der Selbstverwaltungsorgane

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Genehmigung einer Vergütungserhöhung zugunsten des Vorstandsvorsitzenden einer Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aufsichtsbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 201/72
    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
    Das BSG hat stets betont, dass dem Versicherungsträger im Hinblick auf die mit dem Selbstverwaltungsrecht verbundene Personal- und Finanzhoheit auch da, wo das Gesetz eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorschreibt, ein Spielraum für die Gestaltung der eigenen personellen und organisatorischen Belange verbleiben muss (BSGE 31, 247, 257 = SozR Nr. 1 zu § 690 RVO Bl Aa 6; BSGE 37, 272, 276, 278 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S. 4, 6).

    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl. für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S. 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S. 18 ff; Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94).

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
    Dabei hat sie ihrerseits einen Beurteilungsspielraum; die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich also darauf, ob die gewählten Maßstäbe vom Zweck des jeweiligen Genehmigungsvorbehalts gedeckt sowie zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und ob sie im konkreten Fall zutreffend angewandt wurden (BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94 -, SozR 3-2400 § 41 Nr. 1, Rn. 18).

    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl. für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S. 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S. 18 ff; Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94).

  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
    Das BSG hat stets betont, dass dem Versicherungsträger im Hinblick auf die mit dem Selbstverwaltungsrecht verbundene Personal- und Finanzhoheit auch da, wo das Gesetz eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorschreibt, ein Spielraum für die Gestaltung der eigenen personellen und organisatorischen Belange verbleiben muss (BSGE 31, 247, 257 = SozR Nr. 1 zu § 690 RVO Bl Aa 6; BSGE 37, 272, 276, 278 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S. 4, 6).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl. für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S. 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S. 18 ff; Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B

    Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
    Ob der Aufsichtsbehörde darüber hinaus ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zuzubilligen ist, wird eher zu verneinen sein, zumal dann hinsichtlich desselben Gegenstandes, nämlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme, Bewertungsspielräume des Versicherungsträgers und solche der Aufsichtsbehörde miteinander konkurrieren würden (BSG, Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B -, Rn. 6, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht