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   LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,12967
LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14 B ER (https://dejure.org/2014,12967)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.05.2014 - L 7 AS 347/14 B ER (https://dejure.org/2014,12967)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER (https://dejure.org/2014,12967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 15 SB 80/06

    Schwerbehinderter, Verwaltungsakte, Löschung, Entfernung, Datenspeicherung,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14
    Das Aufbewahren von schriftlichen Datenträgern in der Verwaltungsakte ist eine Form der Datenspeicherung nach § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X (vgl. BayLSG, Urteil vom 31.03.2011, L 15 SB 80/06 und BayLSG, Beschluss vom 14.11.2013, L 7 AS 579/13 B ER).
  • LSG Bayern, 24.09.2012 - L 7 AS 660/12

    Einstweiliger Rechtsschutz, der sich allein gegen die Verpflichtung richtet, vor

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14
    Der Eilantrag ist statthaft als Sicherungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG (vgl. BayLSG, Beschluss vom 24.09.2012, L 7 AS 660/12 B ER).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14
    Wie das Sozialgericht zutreffend ausführt, haben Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beantragen, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I auch bei Weitergewährungsanträgen verdachtsunabhängig Kontoauszüge vorzulegen (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R).
  • LSG Bayern, 14.11.2013 - L 7 AS 579/13

    Das Herstellen und Abheften von Kopien von Unterlagen in der Verwaltungsakte ist

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2014 - L 7 AS 347/14
    Das Aufbewahren von schriftlichen Datenträgern in der Verwaltungsakte ist eine Form der Datenspeicherung nach § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X (vgl. BayLSG, Urteil vom 31.03.2011, L 15 SB 80/06 und BayLSG, Beschluss vom 14.11.2013, L 7 AS 579/13 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge erschöpft sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht darin, diese dem zuständigen Sachbearbeiter zur ad-hoc-Einsicht vorzulegen, sondern - nur dies ist zwischen den Beteiligten streitig - umfasst auch die Pflicht, die Kontoauszüge oder Kopien derselben (ggf. mit den oben dargestellten zulässigen Schwärzungen) dem Leistungsträger zu überlassen (so auch LSG Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - L 7 AS 579/13 B ER - juris Rdnr. 17 ff.; LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 16 ff.; LSG Bayern v. 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rdnr. 28; vgl. auch BSG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - B 4 AS 379/16 B - juris Rdnr. 6; BSG, Beschluss vom 8. März 2017 - B 4 AS 449/16 B - juris Rdnr. 7; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2015 - L 31 AS 2974/14 - juris Rdnr. 18 ff.).

    Eine lediglich kurze Einsichtnahme würde die sorgfältige Prüfung ohnehin nicht ermöglichen (LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 19).

    Mit Blick auf die Möglichkeit, auch bestandskräftige Bescheide nach Maßgabe der §§ 44 ff. SGB X zu überprüfen und diese Überprüfung ggf. auch einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, reicht die Notwendigkeit, die Kontoauszüge in den Akten zu belassen, in zeitlicher Hinsicht aber noch darüber hinaus (so auch LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 21).

    Ob und wann (LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 21, und LSG Bayern, Beschluss vom 15. September 2015 - L 16 AS 523/15 B ER - juris Rdnr. 28, verweisen auf den Zeitraum von zehn Jahren für Ersatzansprüche nach §§ 34, 34a SGB II und die Erbenhaftung gemäß § 35 SGB II; kritisch dazu Ziebarth, NZS 2015, 569 [571 f.]) ein Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge aus der Akte besteht, muss der Senat hier nicht entscheiden; entgegen der Darstellung des Klägers besteht hierfür mit § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB X aber grundsätzlich eine Anspruchsgrundlage.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 26 AS 2621/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Datenerhebung und

    Mit Urteil vom 24. Oktober 2017, der Klägerin am 24. November 2017 zugestellt, hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen und sich zur Begründung auf die Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2014 - L 31 AS 762/14 B ER - und des Bayerischen LSG vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER bezogen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 18 AS 2312/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Anspruch eines

    Auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 21. Mai 2014 (- L 7 AS 347/14 B ER - juris) werde verwiesen.

    Die Voraussetzungen für eine Löschung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X liegen nicht vor, denn die Aufbewahrung der Kontoauszüge in den Verwaltungsakten ist eine rechtmäßige Speicherung von Daten nach § 67c SGB X. Unter Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Sozialdaten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu verstehen (vgl. § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X. Das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG) hat, wie schon vom SG wörtlich zitiert, zur Speicherung von Sozialdaten hinsichtlich der Aufbewahrung von Kontoauszügen im Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 9 AS 682/15

    Amtsermittlungsgrundsatz - Sozialdatenschutz - Kontoauszüge - Löschung von

    Insbesondere in Verfahren, in denen die Behörde die Beweislast dafür trägt, dass die bereits erfolgte Leistungsgewährung rechtmäßig (z.B. § 35 SGB II, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER -, juris) oder rechtswidrig (z.B. § 45 SGB X, vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 30/14 R -, juris) war, ist es unerlässlich, dass der Verwaltungsakte nicht nur die Tatsache an sich (z.B. die Höhe des Guthabens auf einem Girokonto) zu entnehmen ist, sondern auch der Beleg hierfür (z.B. in Gestalt des Kontoauszugs).
  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    So ist die Aufbewahrung von Kontoauszügen im Original oder in Kopie in der Verwaltungsakte eine Speicherung von Daten im Sinne von § 67c Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - juris Rdnr. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2015 - L 25 AS 111/15 B PKH - juris Rdnr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 31 AS 2974/14

    Kontoauszüge - Datenschutz - Jobcenter

    Bei der Aufbewahrung der Kontoauszüge im Original oder in Kopie in der Verwaltungsakte handele es sich um eine rechtmäßige Speicherung von Daten nach § 67 c SGB X. Dies habe auch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 21. Mai 2014 - Az. L 7 AS 347/14 B ER - so ausgeführt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - L 31 AS 359/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anspruch auf Entfernung von Kontoauszügen als

    Vor dem oben aufgezeigten Hintergrund ist das nicht zu beanstanden (vgl. insgesamt dazu Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2014, L 7 AS 347/14 B ER; Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. November 2013, L 7 AS 579/13 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 684/15
    Er verteidigt den angegriffenen Gerichtsbescheid und nimmt Bezug auf die Entschei-dung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER -, juris.

    Die Voraussetzungen für eine Löschung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X liegen nicht vor, denn die Aufbewahrung der Kontoauszüge in den Verwaltungsakten ist eine rechtmäßige Speicherung von Daten nach § 67c SGB X. Unter Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Sozialdaten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu verstehen (vgl. § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X. Das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG) hat zur Speicherung von Sozialdaten hinsichtlich der Aufbewahrung von Kontoauszügen im Beschluss vom 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER - (juris) Fol-gendes ausgeführt:.

  • BSG, 21.03.2017 - B 4 AS 379/16 B

    SGB II - Leistungen; Anspruch auf Entfernung von Kontoauszügen aus einer

    Die grundsätzliche Bedeutung ergebe sich aus unterschiedlichen Urteilen des LSG Rheinland-Pfalz L 6 AS 74/15 (nach Az nicht auffindbar) und des Bayerischen LSG vom 21.5.2014 (L 7 AS 347/14 B ER), dessen Entscheidung sich das LSG zu eigen gemacht habe.
  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 11 AS 419/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Duldgung des Anfertigens von Kopien als Teil

    Das Bayerische Landesozialgericht (LSG) habe in einer Entscheidung vom 21.05.2014 (Az. L 7 AS 347/14 B ER) insoweit unzutreffend entschieden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - L 25 AS 111/15

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - Löschung von Sozialdaten

  • BSG, 08.03.2017 - B 4 AS 449/16 B

    SGB II - Leistungen

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