Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17834
LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03 (https://dejure.org/2004,17834)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.07.2004 - L 12 KA 105/03 (https://dejure.org/2004,17834)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - L 12 KA 105/03 (https://dejure.org/2004,17834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Sitz der Praxis im überversorgten Planungsbereich; Approbation als zwingende Voraussetzung; Ermächtigung zum Zweck der Nachqualifizierung; Zugangsvoraussetzung des abgeschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Das BVerfG habe in seinem Beschluss vom 16. März 2000 (Az.: 1 BvR 1453/99) ausgeführt, dass die angeschnittenen Fragen grundsätzlich verfassungsrechtlich klärungsbedürftig seien.

    In seinem Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1453/99) habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die berufsrechtlich gewählte Begrenzung des Berufsbildes der Psychologischen Psychotherapeuten allein auf Diplom-Psychologen verfassungsgemäß sei.

    Diese Begründung stehe teilweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (Az.: 1 BvR 1453/99), teilweise lege die Beklagte die Begründungen des BVerfG in dem genannten Beschluss falsch aus.

    Das Psychotherapeutengesetz schließe Personen ohne abgeschlossenes Psychologiestudium sowohl im Regelsystem als auch im Übergangssystem des § 12 PsychThG von der Möglichkeit des Erhalts einer Approbation aus, ohne dass dieser berufsrechtliche Ausschluss seinerseits verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. März 2000, Az.: 1 BVr 1453/99).

    Die Klägerseite kann sich diesbezüglich auch nicht auf den in den Mittelpunkt der Argumentation gestellten Kammerbeschluss des BVerfG vom 16. März 2000 (Az.: 1 BVr 1453/99 = NJW 2000, 1779, 1780 f., ähnlich schon Kammerbeschluss des BVerfG vom 28. Juli 1999 = NJW 1999, S.2729 am Ende) stützen.

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Der Vertrauensschutz gebiete es nicht, die berufliche Bestätigung auch solchen Personen in bisherigem Umfang zu erhalten, denen die Qualifikation fehle, die im Interesse des vom Gesetzgeber definierten Rechtsgüterschutzes für die Zukunft eingeführt worden sei (vgl. BVerfGE 98, 265/310 und BVerfG vom 30. Mai 2000, 1 BvR 704/00).

    Wenn auch die Normen der §§ 95 ff. SGB V, insbesondere § 95 Abs. 10 und Abs. 11 SGB V, im Grundsatz mit Verfassungsrecht vereinbar seien (vgl. BVerfG vom 30. Mai 2000, 1 BvR 704/00, NJW 2000, S.3416), müsse der Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Art. 14 GG einen Eingriff durch Härteklauseln und Übergangsregelungen gewissermaßen abfedern.

    Danach kann ein Vertrauensschutz wegen Tätigkeiten im Kostenerstattungsverfahren über die durch § 95 Abs. 10, Abs. 11 SGB V zugebilligte gesetzliche Möglichkeit einer privilegierten Erlangung einer Zulassung oder Ermächtigung hinaus (vgl. dazu BSG, Urteil vom 8. November 2000, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.116 ff., 128; zuletzt Urteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 41/01 R; vgl. auch Kammerbeschluss des BVerfG vom 30. Mai 2000, NJW 2000, 3416 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103) nicht anerkannt werden.

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Der Vertrauensschutz gebiete es nicht, die berufliche Bestätigung auch solchen Personen in bisherigem Umfang zu erhalten, denen die Qualifikation fehle, die im Interesse des vom Gesetzgeber definierten Rechtsgüterschutzes für die Zukunft eingeführt worden sei (vgl. BVerfGE 98, 265/310 und BVerfG vom 30. Mai 2000, 1 BvR 704/00).

    In seinem Beschluss vom 30. Mai 2000 habe das BVerfG sogar klargestellt, dass es der Vertrauensschutz nicht gebiete, die berufliche Betätigung auch solchen Personen im bisherigen Umfang zu erhalten, denen die Qualifikation fehle, die im Interesse des vom Gesetzgeber definierten Rechtsgüterschutzes für die Zukunft eingeführt worden sei (vgl. BVerfGE 98, 265, 310).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Die diesbezügliche Prüfung und Entscheidung ist mittlerweile nach Erlass des angegriffenen erstinstanzlichen Urteils durch das Bundessozialgericht (Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: B 6 KA 42/02 R = SozR 4-2500 S.95 Nr. 4), dem sich der Senat vollumfänglich anschließt, erfolgt und zu Ungunsten der Klägerin entschieden worden.

    Der Senat folgt vollumfänglich der Entscheidung des BSG vom 5. Februar 2003 (a.a.O.), die die hier wesentlichen Rechtsfragen abschließend geklärt hat.

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Dies habe der Gesetzgeber im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit in Gestalt des § 95 Abs. 10 und Abs. 11 SGB V getan (siehe dazu Bundesverfassungsgericht a.a.O.; BSG, Urteil vom 8. November 2000, B 6 KA 52/00 R).

    Danach kann ein Vertrauensschutz wegen Tätigkeiten im Kostenerstattungsverfahren über die durch § 95 Abs. 10, Abs. 11 SGB V zugebilligte gesetzliche Möglichkeit einer privilegierten Erlangung einer Zulassung oder Ermächtigung hinaus (vgl. dazu BSG, Urteil vom 8. November 2000, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.116 ff., 128; zuletzt Urteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 41/01 R; vgl. auch Kammerbeschluss des BVerfG vom 30. Mai 2000, NJW 2000, 3416 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103) nicht anerkannt werden.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S.115 ff.).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Der Bescheid des Beklagten vom 22. Oktober 2001, der allein Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1, S.5 f.), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG München, 27.03.2000 - M 16 E 00.1158
    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akte des Sozialgerichts München mit dem Aktenzeichen S 42 KA 3233/01, die Akte des Bayerischen Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 12 KA 105/03 sowie die Akten des Bayerischen Verwaltungsgerichts München mit den Az.: M 16 K 99.2560 und M 16 E 00.1160 zur Entscheidung vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren weiteren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
    Danach kann ein Vertrauensschutz wegen Tätigkeiten im Kostenerstattungsverfahren über die durch § 95 Abs. 10, Abs. 11 SGB V zugebilligte gesetzliche Möglichkeit einer privilegierten Erlangung einer Zulassung oder Ermächtigung hinaus (vgl. dazu BSG, Urteil vom 8. November 2000, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.116 ff., 128; zuletzt Urteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 41/01 R; vgl. auch Kammerbeschluss des BVerfG vom 30. Mai 2000, NJW 2000, 3416 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103) nicht anerkannt werden.
  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 173/02

    Bestimmung der Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Zulassung zum

    Die diesbezügliche Prüfung und Entscheidung ist aber mittlerweile nach Erlass des angegriffenen erstinstanzlichen Urteils durch das Bundessozialgericht (Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: B 6 KA 42/02 R = SozR 4-2500 S.95 Nr. 4), dem sich der Senat vollumfänglich anschließt (vgl. bereits Urteil des Senats vom 21. Juli 2004, Az.: L 12 KA 105/03), erfolgt und zu Ungunsten des Klägers entschieden worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht