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   LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15   

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LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15 (https://dejure.org/2016,23921)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.07.2016 - L 15 SB 97/15 (https://dejure.org/2016,23921)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - L 15 SB 97/15 (https://dejure.org/2016,23921)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grad der Behinderung; Antrag auf Terminverlegung; Vertretung durch einen bestimmten Rechtsanwalt der eigenen Wahl; Anspruch auf Verlegung eines Gerichtstermins im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verlegung eines Gerichtstermins im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verlegung eines Gerichtstermins im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • BSG, 27.05.2014 - B 4 AS 459/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Sofern die Bevollmächtigte der Klägerin diesen amtsgerichtlichen Termin als nach § 155 FamFG vorrangigen Termin bezeichnet hat, hat sie dies bloß behauptet, nicht aber substantiiert, wie dies ihre Pflicht angesichts der vergleichsweise kurzfristig nachgeschobenen Begründung des Terminsverlegungsantrags gewesen wäre (vgl. BSG, Beschlüsse vom 03.07.2013, Az.: B 12 R 38/12 B, und vom 27.05.2014, Az.: B 4 AS 459/13 B).

    Denn bei einem kurzfristig gestellten Verlegungsantrag muss der Verlegungsgrund so dargelegt und belegt werden, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob ein Verlegungsgrund auch tatsächlich besteht (vgl. BFH, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: X B 130/12; BSG, Beschluss vom 27.05.2014, Az.: B 4 AS 459/13 B).

    Denn jedenfalls in Fällen mit anwaltlicher Vertretung ist bei kurzfristig gestellten Verlegungsanträgen ein substantiiert vorgetragener, einen Verlegungsanspruch begründender Verlegungsgrund erforderlich (vgl. BSG, Beschlüsse vom 13.10.2010, Az.: B 6 KA 2/10 B, und vom 27.05.2014, Az.: B 4 AS 459/13 B).

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und in diesem Zusammenhang auf Vertretung durch einen Anwalt in der mündlichen Verhandlung beinhaltet nur einen Anspruch auf anwaltliche Vertretung an sich, nicht aber durch einen bestimmten Rechtsanwalt der eigenen Wahl (vgl. BSG, Beschlüsse vom 31.05.1990, Az.: 11 BAr 153/89, vom 15.06.1992, Az.: 7 BAr 90/91, vom 25.11.1992, Az.: 2 BU 159/92, und Urteil vom 22.09.1999, Az.: B 5 RJ 22/98 R).

    Lediglich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, also z. B. aufgrund der Schwierigkeit zugrundeliegender Rechts- oder Sachfragen oder des Umfangs des Verfahrens oder sonstiger besonderer Umstände die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt - sei es durch einen anderen Anwalt der Kanzlei, sei es durch einen unterbevollmächtigten Anwalt aus einer anderen Kanzlei - nicht zumutbar ist, und diese besonderen Umstände das Interesse des Gerichts an der Beschleunigung des Verfahrens überwiegen (vgl. BSG, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: B 9 SB 63/08 B), kann ein Anspruch auf Terminsverlegung gegeben sein (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1999, Az.: B 5 RJ 22/98 R).

    Diese Ansicht ist bereits unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht vertretbar und wird auch vom BSG nicht geteilt, das eine Vertretung auch durch einen fachfremden Rechtsanwalt grundsätzlich für zumutbar erachtet (vgl. BSG, Beschluss vom 22.09.1999, Az.: B 5 RJ 22/98 R).

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).

    Dies hat das BSG in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem zusammen mit dem Befangenheitsantrag ein Terminsverlegungsantrag gestellt worden war, im Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00, wie folgt begründet:.

  • BGH, 07.06.2010 - II ZR 233/09

    Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Dem Beschleunigungsgebot für das sozialgerichtliche Berufungsverfahren kommt im vorliegenden Fall eine über das ohnehin schon gebotene Maß der Prozessförderung durch Gericht und Parteien hinausgehende erhöhte Bedeutung zu, weil bereits mehrfach, nämlich viermal, Gerichtstermine zur Erörterung der Sach- und Rechtslage wegen von der Bevollmächtigten der Klägerin angegebener Terminskollisionen abgesetzt werden mussten (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2008, Az.: VI ZR 317/07, und Beschluss vom 07.06.2010, Az.: II ZR 233/09).

    Schließlich ist auch von einem erhöhten Beschleunigungsbedarf auszugehen, wenn - wie hier, nicht aber im kollidierenden amtsgerichtlichen Verfahren - ein Rechtsmittel eingelegt ist und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits ohnehin schon weiter hinausgeschoben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2010, Az.: II ZR 233/09).

  • BSG, 15.06.1992 - 7 BAr 90/91

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Beispielhaft verweist der Senat auf den Beschluss des BSG vom 15.06.1992, Az.: 7 BAr 90/91, in dem Folgendes ausgeführt worden ist:.

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und in diesem Zusammenhang auf Vertretung durch einen Anwalt in der mündlichen Verhandlung beinhaltet nur einen Anspruch auf anwaltliche Vertretung an sich, nicht aber durch einen bestimmten Rechtsanwalt der eigenen Wahl (vgl. BSG, Beschlüsse vom 31.05.1990, Az.: 11 BAr 153/89, vom 15.06.1992, Az.: 7 BAr 90/91, vom 25.11.1992, Az.: 2 BU 159/92, und Urteil vom 22.09.1999, Az.: B 5 RJ 22/98 R).

  • BSG, 20.07.1962 - 12 RJ 164/62
    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Das Gericht ist daher in solchen Verfahren immer gehalten, zwecks Vermeidung des Eintritts einer Unverwertbarkeit von bereits eingeholten Gutachten und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß § 103 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 19.10.1961, Az.: 12/3 RJ 44/59, und vom 20.07.1962, Az.: 12 RJ 164/62, sowie Beschluss vom 07.11.2001, Az.: B 9 SB 51/00 B) auf eine möglichst umgehende Terminierung und Entscheidung hinzuwirken.
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 105/01

    Ablehnung eines Richters am Sozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Denn § 227 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist als Ersatz für die abgeschafften Gerichtsferien eingeführt worden, die es in der Sozialgerichtsbarkeit nie gegeben hat (vgl. Keller, a. a. O., § 110 Rdnr. 3; Bayer. LSG, Beschluss vom 31.07.2001, Az.: L 5 AR 105/01 U).
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Die VG haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2003, Az.: B 9 SB 3/02 R, und vom 24.04.2008, Az.: B 9/9a SB 10/06 R; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 BvR 60/95).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Die VG haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2003, Az.: B 9 SB 3/02 R, und vom 24.04.2008, Az.: B 9/9a SB 10/06 R; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 BvR 60/95).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
    Sofern die Bevollmächtigte der Klägerin diesen amtsgerichtlichen Termin als nach § 155 FamFG vorrangigen Termin bezeichnet hat, hat sie dies bloß behauptet, nicht aber substantiiert, wie dies ihre Pflicht angesichts der vergleichsweise kurzfristig nachgeschobenen Begründung des Terminsverlegungsantrags gewesen wäre (vgl. BSG, Beschlüsse vom 03.07.2013, Az.: B 12 R 38/12 B, und vom 27.05.2014, Az.: B 4 AS 459/13 B).
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 112/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Recht auf

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

  • LSG Bayern, 29.09.2015 - L 15 VK 7/11

    Vertagungsantrag eines unvertretenen Klägers, Bestimmung des Streitgegenstands

  • BFH, 21.08.2014 - IX B 39/14

    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung - Angriffe

  • BFH, 09.11.2009 - VIII B 94/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Anforderungen an die

  • BFH, 25.10.2012 - X B 130/12

    Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

  • BSG, 19.10.1961 - 3 RJ 44/59
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

  • BSG, 31.05.1990 - 11 BAr 153/89
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

  • BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch

  • BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das

  • BFH, 17.10.1996 - XI R 13/96
  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13

    Kosten für Zahnersatz

  • BVerfG, 17.07.1962 - 2 BvR 377/62

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Terminsverlegung - Mißbrauchsgebühr

  • BSG, 20.04.2009 - B 9 SB 63/08 B

    Ausschluss der Zurückverweisung an das Sozialgericht; Terminsaufhebung bei der

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12

    Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 7/13

    Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei

  • BVerwG, 02.12.1971 - I D 32.71

    Rechtsmittel

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 3/13

    Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2022 - A 9 S 696/22

    Geltendmachung eines erheblichen Grundes für die Unmöglichkeit der Teilnahme an

    7 Der vom Verwaltungsgericht angelegte strenge Maßstab für die kurzfristige Geltendmachung eines erheblichen Grundes wegen einer Erkrankung (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1994 - 6 B 32.94 -, NJW 1995, 799; OVG NRW, Beschluss vom 01.12.2018 - 4 A 10/18.A -, juris; Bay. LSG, Urteil 21.07.2016 - L 15 SB 97/15 -, juris; Senatsbeschluss vom 24.10.2019 - A 9 S 741/19 -) ist auf den Fall einer rechtlichen Unmöglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer infektionsschutzrechtlichen Pflicht zur Absonderung nicht anwendbar.
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789

    Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs

    Bei der Frage, ob einem Antrag auf Terminsverlegung stattzugeben ist, sind auch das Verhalten der Prozessbevollmächtigten oder andere Umstände, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen, zu berücksichtigen (vgl. BayLSG, U.v. 21.7.2016 - L 15 SB 97/15 - juris Rn. 80).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 1 KR 28/16
    Gegen eine Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung spricht deshalb der auch im sozialgerichtlichen Verfahren zu beachtende Beschleunigungsgrundsatz (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Juli 2016 - L 15 SB 97/15 -, juris-Rdnr. 71).
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