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   LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06   

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https://dejure.org/2006,28602
LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06 (https://dejure.org/2006,28602)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2006 - L 6 R 219/06 (https://dejure.org/2006,28602)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2006 - L 6 R 219/06 (https://dejure.org/2006,28602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vornahme der in § 51 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) geregelten Aufrechnung in der Form eines Bescheides; Aufrechnung einer zu Unrecht gezahlten Rente gegen den Anspruch auf Regelaltersrente; Zivilrechtliche Anforderungen an die Erklärung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06
    Für die in § 51 SGB I geregelte Aufrechnung ist umstritten, ob ihre Vornahme in der Form eines Bescheides zulässig ist (vgl. Verbandskommentar § 51 Sozialgesetzbuch (SGB) I Anm.2.2 mit weiteren Nachweisen) oder dem Leistungsträger die hierfür notwendige Rechtsgrundlage fehlt (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Eine Aufrechnungserklärung muss allen Anforderungen des § 388 BGB entsprechen und u.a. bezüglich beider zur Aufrechnung herangezogener Forderungen deren Höhe, Rechtsgrund, Bezugszeit und Fälligkeit und gegebenenfalls ihre Rechts- bzw. Bestandskraft angeben (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 mit Bezug auf BGH NJW 2000, 958 ff.).

    Die Beklagte ist dadurch jedoch nicht gehindert, erneut eine Aufrechnung zu versuchen (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06
    Eine Aufrechnungserklärung muss allen Anforderungen des § 388 BGB entsprechen und u.a. bezüglich beider zur Aufrechnung herangezogener Forderungen deren Höhe, Rechtsgrund, Bezugszeit und Fälligkeit und gegebenenfalls ihre Rechts- bzw. Bestandskraft angeben (BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 mit Bezug auf BGH NJW 2000, 958 ff.).
  • BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59
    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06
    Für die Erklärung der Aufrechnung nach § 51 SGB I gelten die Regeln der §§ 387 ff. BGB (BSGE 15, 36).
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