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   LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01   

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https://dejure.org/2004,24684
LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01 (https://dejure.org/2004,24684)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01 (https://dejure.org/2004,24684)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - L 5 RJ 545/01 (https://dejure.org/2004,24684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung einer Rente aus deutschen Versicherungszeiten in Höhe von 70 % wegen eines Aufenthalts des Klägers in Bosnien; Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Berücksichtigung von Abkommen mit Drittländern bei einer Anwendung des deutsch-kroatischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.05.1984 - GS 1/82

    Anrechnung von Versicherungszeiten - Versicherungsfälle vor dem 1. 7. 1982 -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01
    Diese multilaterale Zusammenrechnung in Bezug auf die Wartezeit ergibt sich nach dem Beschluss des Großen Senates des Bundessozialgerichts vom 29.05.1984 (GS 1/82, GS 2/82, GS 3/82) vor allem daraus, dass andernfalls der sozialrechtliche Schutz von Wanderarbeitnehmern nicht entsprechend dem Ziel der zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen gewährleistet werden könnte.
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01
    Auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Kroatien ist für den streitigen Zeitraum das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen anzuwenden, was beide Staaten durch Notenwechsel vom 31. Juli/5. Oktober 1992 vereinbart haben (Bekanntmachung vom 26. Oktober 1992 - BGBl. II S.1146; zur Weitergeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens vgl. auch BSG-Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2019 - L 9 BA 3136/18
    Dies gilt wohl auch, soweit die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierungen der Republik Bosnien und Herzegowina noch im Jahre 1992 vereinbart haben, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen SFRJ geschlossenen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bosnien und Herzegowina vorläufig weiter anzuwenden (Notenwechsel der beiden Staaten vom 13.11.1992, Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II S. 1196, vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01 -, juris Rn. 20).
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