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   LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07   

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https://dejure.org/2009,25962
LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07 (https://dejure.org/2009,25962)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.01.2009 - L 4 KR 147/07 (https://dejure.org/2009,25962)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - L 4 KR 147/07 (https://dejure.org/2009,25962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit Spermieninjektion für zwei Behandlungszyklen (sog. ICSI-Behandlungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Die Kosten dürfen erst nach Ablehnung durch die Krankenkasse entstanden sein (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R - = Breithaupt 2007, 943 - 949).

    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V tritt an die Stelle des Anspruchs auf eine Sach- oder Dienstleistung und besteht deshalb nur, soweit die selbst beschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung zu erbringen sind (BSG vom 14.12.2006 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr.9 oder bereits BSG vom 24.09.1996 - BSGE 79, 125, 126).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Das § 27a SGB V zugrunde liegende Konzept ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da es im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetzgebers liegt, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der GKV näher zu bestimmen (vgl. BverfGE 115, 25, 45 ff. = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5), auch - wie hier - in einem Grenzbereich zwischen Krankheit und solchen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen eines Menschen, deren Beseitigung oder Besserung durch Leistungen der GKV nicht von vornherein veranlasst ist (vgl. BverfGE 117, 316 - 3230 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 = NJW 2007, 1343 - 1345).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Dies folgt aus der Entscheidung des BSG im Urteil vom 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R -.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Das § 27a SGB V zugrunde liegende Konzept ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da es im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetzgebers liegt, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der GKV näher zu bestimmen (vgl. BverfGE 115, 25, 45 ff. = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5), auch - wie hier - in einem Grenzbereich zwischen Krankheit und solchen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen eines Menschen, deren Beseitigung oder Besserung durch Leistungen der GKV nicht von vornherein veranlasst ist (vgl. BverfGE 117, 316 - 3230 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 = NJW 2007, 1343 - 1345).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Auch im Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R - weist das BSG eindeutig darauf hin, dass eine Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten nicht leistungspflichtig für Maßnahmen ist, die unmittelbar und ausschließlich am Körper des (nicht bei ihr versicherten) Ehegatten ihres Versicherten ausgeführt werden (vgl. BSGE 88, 51, 54f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2 S.14 u.a.).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Dies folgt nicht nur aus dem Urteil des BSG vom 27.03.2005 = SozR 4-2500, § 27a Nr. 1 = NJW 2005, 2476 bis 2479, sondern ergibt sich im Übrigen auch schon aus dem Wortlaut des § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V, wonach die Krankenkasse (jetzt nur noch 50 %) der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden, übernimmt.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V tritt an die Stelle des Anspruchs auf eine Sach- oder Dienstleistung und besteht deshalb nur, soweit die selbst beschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung zu erbringen sind (BSG vom 14.12.2006 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr.9 oder bereits BSG vom 24.09.1996 - BSGE 79, 125, 126).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
    Auch im Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R - weist das BSG eindeutig darauf hin, dass eine Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten nicht leistungspflichtig für Maßnahmen ist, die unmittelbar und ausschließlich am Körper des (nicht bei ihr versicherten) Ehegatten ihres Versicherten ausgeführt werden (vgl. BSGE 88, 51, 54f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2 S.14 u.a.).
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