Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14884
LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14 (https://dejure.org/2018,14884)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 9 AL 135/14 (https://dejure.org/2018,14884)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 (https://dejure.org/2018,14884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Gründungszuschuss; Vorbereitungshandlungen bereits als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit; Begriff der Arbeitslosigkeit; Wegfall von Arbeitslosigkeit

  • rewis.io

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 93 Abs. 1 ; SGB III § 94 ; SGB III § 138
    Gewährung von Gründungszuschuss

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die erste Phase der Existenzgründung in der Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Eine selbständige Tätigkeit wird in dem Zeitpunkt aufgenommen, in dem der Existenzgründer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Außenwirkung vornimmt (vgl. zuletzt Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 20).

    Danach sind Vorbereitungshandlungen als Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzusehen, wenn sie im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalten und nach dem zugrundeliegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 26).

    Jedenfalls weist der einmalige Kaufvertrag unter Einschluss der daraus resultierenden Verfügungsgeschäfte nicht den nach § 138 Abs. 3 SGB III zu fordernden zeitlichen Umfang auf (vgl. zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 26 ff.).

    Somit erübrigt sich zu thematisieren, dass nach der BSG-Rechtsprechung Nahtlosigkeit nicht gefordert wird, sondern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld genügt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R, Rn. 18 ff.; zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33 f.).

    Sollten noch Restzweifel bestanden haben, wären diese durch das Urteil des BSG vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R ausgeräumt.

    bb) Allerdings ist auch nach dem BSG-Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R noch nicht restlos geklärt, wie der Terminus "Arbeitslosigkeit" in § 93 Abs. 1 SGB III zu verstehen ist.

    Das aktuelle BSG-Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R lässt zwar die Tendenz erkennen, dass an dem Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R festgehalten werden soll.

    Denn auch für das Tatbestandsmerkmal "Beendigung der Arbeitslosigkeit" muss die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom BSG entwickelte Erleichterung greifen, dass ein unmittelbares Heranreichen an die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht erforderlich ist, vielmehr ein enger zeitlicher Zusammenhang genügt (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Somit erübrigt sich zu thematisieren, dass nach der BSG-Rechtsprechung Nahtlosigkeit nicht gefordert wird, sondern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld genügt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R, Rn. 18 ff.; zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33 f.).

    Der insoweit bestehende Streit geht im Wesentlichen auf das BSG-Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R zurück.

    Das aktuelle BSG-Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R lässt zwar die Tendenz erkennen, dass an dem Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R festgehalten werden soll.

    Diese Vorschrift verweist mit der Tatbestandsvoraussetzung "Beendigung der Arbeitslosigkeit" auf die Regelung des § 138 Abs. 3 SGB III (so wohl auch BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr. 26-27, wonach "Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss"; so ausdrücklich Sächsisches LSG vom 20.11.2008 - L 3 AL 108/06; LSG Baden-Württemberg vom 24.5.2007 - L 7 AL 4485/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12; zum Beitragsrecht BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - juris, RdNr. 15; siehe auch Ross in LPK-SGB III, 2. Aufl 2015, § 93 RdNr. 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 93 SGB III RdNr. 41; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 93 RdNr. 15; Jüttner in NK-SGB III, 6. Aufl 2017, § 93 RdNr. 38; Hassel in Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 93 RdNr. 8).

    Denn auch für das Tatbestandsmerkmal "Beendigung der Arbeitslosigkeit" muss die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom BSG entwickelte Erleichterung greifen, dass ein unmittelbares Heranreichen an die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht erforderlich ist, vielmehr ein enger zeitlicher Zusammenhang genügt (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Indes ist es ständige Rechtsprechung des BSG, dass Vorbereitungshandlungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu behandeln sein können (vgl. dazu grundlegend BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R, Rn. 18 f.).

    Aufgrund der im Gesetz angelegten Tatbestandswirkung der Bewilligung von Arbeitslosengeld entfaltete diese insoweit Bindungswirkung im Rahmen der Bewilligung von Gründungzuschuss (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R, Rn. 14).

    Denn auch für das Tatbestandsmerkmal "Beendigung der Arbeitslosigkeit" muss die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom BSG entwickelte Erleichterung greifen, dass ein unmittelbares Heranreichen an die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht erforderlich ist, vielmehr ein enger zeitlicher Zusammenhang genügt (vgl. BSG, Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R, Rn. 33).

  • LSG Bayern, 02.08.2017 - L 9 AL 98/16

    Ermesensausübung bei Gründungszuschuss

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Da beide von der Beklagten aktivierten Ermessensgesichtspunkte für sich allein nicht den Anforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung gerecht werden, kommt es auf das im Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16 im Fokus stehende Problem, ob die Ermessensaspekte alternativ oder kumulativ für die Ablehnung herangezogen worden waren, nicht an.

    Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).

  • LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14

    Ermessensausübung bei der Gewährung eines Gründungszuschusses zur Förderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Der Senat verzichtet an dieser Stelle darauf, abstrakt darzustellen, welche Ermessensfehler unterschieden werden (vgl. dazu ausführlich Senatsurteil vom 20.04.2017 - L 9 AL 49/14).

    Er hat jedoch keine eigenen Ermessens- und Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen (vgl. Senatsurteil vom 20.04.2017 - L 9 AL 49/14 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ;

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Ohne dessen Gehalt und Reichweite hier eingehend beleuchten zu müssen, sieht der Senat rechtliche Probleme, die Bewilligung von Arbeitslosengeld insoweit für irrelevant zu halten (anders zum Beispiel LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14, das aber zutreffend eine Tatbestandswirkung verneint).

    Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).

  • LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016 - L 18 AL 127/15; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14; LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016 - L 18 AL 127/15; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14; LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
    Nach der BSG-Rechtsprechung zum Überbrückungsgeld, die auch hier anwendbar ist, müssen die besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Entscheidung erkennbar einbezogen werden (BSG, Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AL 156/13

    Arbeitsförderung; Ermessen; Gründungszuschuss; Stellensuchlauf; Vorrang der

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
  • LSG Sachsen, 20.11.2008 - L 3 AL 108/06

    Aufhebung der Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses und Rückforderung

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 4485/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Beendigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

    Dementsprechend kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob für die Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 93 Abs. 1 SGB III an die Definition der Arbeitslosigkeit in § 138 SGB III anzuknüpfen ist - und somit subjektive Verfügbarkeit erforderlich ist (so Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15 -, juris Rn. 63; LSG Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 69), was hier zweifelhaft ist - oder ob Beschäftigungslosigkeit ausreicht (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 26, und wohl auch Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R -, juris Rn. 18; ferner Link, in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Mai 2018, § 93 Rn. 84; Hassel, in Brand, SGB III, 8. Aufl. 2018, § 93 Rn. 9).

    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 35, und Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 -, juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22, und Urteil vom 15. November 2017 - L 18 AL 158/16 -, juris 22; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 87).

    Der Vermittlungsvorrang ist allerdings lediglich als einer von gegebenenfalls mehreren Ermessensgesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtabwägung zu beurteilen (Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 83 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18

    Gründungszuschuss - Ermessenslausübung - Vermittlungsvorrang -

    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).

    Der Vermittlungsvorrang ist allerdings lediglich als einer von gegebenenfalls mehreren Ermessensgesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtabwägung zu beurteilen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, juris).

    Zwar dürfen die Anforderungen an die Begründung einer Leistungsablehnung nicht überspannt werden - wenn der jeweilige Einzelfall keine besonderen, die Vermittlung erschwerenden Umstände aufweist, kann auch nicht verlangt werden, dass die Agentur für Arbeit quasi nach solchen sucht und sie im Rahmen der Ermessensentscheidung behandelt; die Ermessensentscheidung muss nicht künstlich aufgebläht werden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn 97).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 9/17

    Gründungszuschuss - Pflicht zur erneuten Entscheidung bei Verwendung von

    Er hat jedoch keine eigenen Ermessens- und Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen (vgl. BayLSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris).

    Sie muss aber all das enthalten und diskutieren, was nach Lage der konkreten Umstände relevant ist (ebenso BayLSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Während in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vielfach vertreten wird, der Begriff der Arbeitslosigkeit sei umfassend i.S.v. § 138 SGB III zu verstehen, mithin müssten sämtliche dort genannten Merkmale an mindestens einem Tag vorgelegen haben (vgl. hierzu mit umfangreichen Nachweisen Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 - und LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 -, jeweils juris), geht das BSG nach Sinn und Zweck des Gründungszuschusses als Förderinstrument davon aus, zur "Beendigung von ?Arbeitslosigkeit' iS des § 57 Abs. 1 SGB III [müsse] grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein" müsse (BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris ; ebenso Bienert infoalso 2014, 207 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht