Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22767
LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06 (https://dejure.org/2010,22767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.04.2010 - L 10 AL 42/06 (https://dejure.org/2010,22767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. April 2010 - L 10 AL 42/06 (https://dejure.org/2010,22767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Ausländerbeschäftigung - Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung über ausländische Werkvertragsarbeitnehmer - Türkei - Rechtmäßigkeit der Vereinbarung mit Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt und Art 13 EWGAssRBes 1/80 - erstmalige Zulassung der Einreise - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung über ausländische Werkvertragsarbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 287; VwKostG § 3 S. 2
    Zulässigkeit der Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung über ausländische Werkvertragsarbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06
    Der EuGH habe in seinen Urteilen vom 21.10.2003 in den Rechtssachen C 317/01 "Abatay ./.BA" und C 369/01 "Sahin ./. BA" ausgeführt, nicht jede kostenmäßige Belastung eines Leistungserbringers stelle eine allgemeine Beeinträchtigung seiner Fähigkeit dar, in dem betreffenden Mitgliedsstaat Dienstleistungen zu erbringen.

    Die Klägerin als Unternehmen mit Sitz in der Türkei, das rechtmäßig Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollte, kann sich somit unzweifelhaft auf diese Bestimmungen berufen (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2003, - C 317/01 "Abatay", C 369/01 "Sahin" - SozR 4-6938 Art. 13 Nr. 1).

    Nachdem Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll und Art. 13 des Beschluss 1/80 das gleiche Ziel verfolgen (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2003 aaO), kann auch der Beschluss 1/80 einem Vertrag nicht entgegen gesetzt werden.

    Dies gilt nach dem EuGH ausdrücklich für das von der Klägerin begehrte Recht auf freien Dienstleistungsverkehr (vgl. zu all dem: EuGH, Urteil vom 21.10.2003 aaO).

    Daraus folgt, dass sich ein türkischer Staatsangehöriger nur dann auf Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 berufen kann, wenn er die Vorschriften des Aufnahmemitgliedsstaates auf dem Gebiet der Einreise, des Aufenthalts und ggf. der Beschäftigung beachtet hat und sich dementsprechend rechtmäßig im Hoheitsgebiet dieses Staates befindet (vgl. zu all dem EuGH Urteil vom 21.10.2003 aaO).

  • LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94

    Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06
    Anhand der mit der Erteilung von Arbeitserlaubnissen verbundenen Missbrauchsgefahr ist dies nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Senats vom 23.02.1999 - L 10 AL 63/94 - veröffentlicht in juris).

    Zwar verstieß die unter der Geltung des AFG erlassene Anordnung über die Errichtung von Gebühren durch den Arbeitgeber für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen nach § 19 Abs. 1 S. 1 AFG vom 27.01.1993 (ANBA 1993, S. 387) und der wortgleiche Zweite Abschnitt der Anordnung vom 24.03.1993 (ANBA 1993, S. 1957) gegen das Kostendeckungsprinzip, denn diese Anordnungen hatten Gebühren vorgesehen, die die zu veranschlagenden Aufwendungen insbesondere für Arbeitserlaubnisse mit kürzerer Laufzeit erheblich überstiegen (vgl. Urteil des Senats vom 23.02.1999 aaO; BayLSG vom 26.11.1999 - L 8 AL 65/94 -veröffentlicht in juris -).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06
    1973 ließ der deutsche Gesetzgeber Ausländer nur in Ausnahmefällen und nur im Ermessenswege selbständig sein (vgl. Gutmann: Standstill als neue Form der Bewegung in der Assoziation EWG-Türkei InfAuslR 2008 S. 1ff).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06
    Nach der ständigen Rspr. des EuGH (vgl. bereits Urteil vom 11.05.2000 - C 37/98 - "Savas" Slg 2000 I 2927) ergibt sich, dass die Stillhalte-Klausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll aus sich selbst heraus in der Person eines türkischen Staatsangehörigen weder ein Niederlassungs- noch ein Aufenthaltsrecht begründet, das sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06
    Nach dem Urteil des EuGH vom 20.09.1990 (- C-192/89 - "Sevince" Slg. 1990 I-3497) sind die Beschlüsse des Assoziationsrats zur Durchführung des Assoziationsabkommens aufgrund ihres unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Assoziationsabkommens wie das Abkommen selbst und dem Zusatzprotokoll seit ihrem In-Kraft-Treten integrierter Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, D 5.1 S. 2 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht