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   LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15   

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LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15 (https://dejure.org/2015,11952)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2015 - L 15 RF 14/15 (https://dejure.org/2015,11952)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - L 15 RF 14/15 (https://dejure.org/2015,11952)
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Volltextveröffentlichung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 640
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • LSG Bayern, 13.11.2012 - L 15 SF 168/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen eines Untersuchungstermins -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15
    - er innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG, d. h. innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses für die (rechtzeitige) Antragstellung (zur Geltung dieser zeitlichen Anforderung bei allen drei im Folgenden genannten Voraussetzungen: vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12),.

    einen Wiedereinsetzungsgrund glaubhaft macht (vgl. zur verfassungsrechtlichen Problematik und den sich daraus ergebenden vergleichsweise geringen Anforderungen an die Glaubhaftmachung in diesem Zusammenhang die ausführlichen Erwägungen im Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12) und.

    - sich das Gericht bei weiteren, von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d. h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12).

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).

  • LSG Bayern, 10.10.2014 - L 15 SF 289/13

    Keine Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15
    Eine Differenzierung nach dem Bekanntheitsgrad gesetzlicher Regelungen ist dem Grundsatz der formellen Publizität fremd (vgl. Beschluss des Senats vom 10.10.2014, Az.: L 15 SF 289/13).

    Dies hat in der Vergangenheit - bis zur Neufassung des § 2 Abs. 2 Satz 2 JVEG im Rahmen des 2. KostRMoG - zur Folge gehabt, dass in derartigen Fällen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich war (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10.09.2013, Az.: L 15 SF 206/13 E, vom 16.05.2014, Az.: L 15 SF 372/13, vom 18.10.2014, Az.: L 15 SF 289/13, und vom 28.01.2015, Az.: L 15 SF 208/14).

    Auch wenn dieses Ergebnis angesichts der sehr kurzen und in einem weithin unbekannten Gesetz verankerten Antragsfrist durchaus als hart empfunden worden sein mag, war dieses Ergebnis angesichts der klaren gesetzgeberischen Entscheidung hinzunehmen und stand auch keiner Korrektur über das Institut der sogenannten Nachsichtgewährung offen (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B.. Beschlüsse vom 10.10.2014, Az.: L 15 SF 289/13, und vom 04.12.2014, Az.: L 15 SF 53/13).

  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 156/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15
    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).

    Ob sich der Gesetzgeber dieses Umstands angesichts der Tatsache, dass der im JVEG verankerte Ausschluss einer Wiedereinsetzung von Amts im Vergleich mit anderen gesetzlichen Regelungen zur Wiedereinsetzung die große Ausnahme darstellt (vgl. die ausführlichen Erläuterungen im Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, dort Ziff. 2.3.1.), bewusst war, ist fraglich.

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