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   LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12   

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https://dejure.org/2015,29221
LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12 (https://dejure.org/2015,29221)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 8 SO 149/12 (https://dejure.org/2015,29221)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 8 SO 149/12 (https://dejure.org/2015,29221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Zu Sachermittlung und Beweiswürdigung bei Streitigkeiten über ernährungsbedingten Mehrbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernährungsbedingter Mehrbedarf nach Nierentransplantation; Begriff der chronifizierten Niereninsuffizienz; Vorliegen mehrerer Erkrankungen

  • rewis.io

    Ernährungsbedingter Mehrbedarf in der Sozialhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Sachermittlung und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei ernährungsbedingtem Mehrbedarf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Niereninsuffizienz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Diese sind nämlich keine normähnlich anwendbaren, antizipierten Sachverständigengutachten (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 138/10 R).
  • LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10

    Sozialhilferecht: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Anforderung an

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Ein Ausnahmefall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 29.08.2013 (L 8 SO 157/10, Rn. 25) angenommen hat, liegt nicht vor, weil der ablehnende Bescheid vom 10.05.2011 nicht gleichzeitig mit einem Bewilligungsbescheid ergangen ist.
  • LSG Bayern, 20.08.2014 - L 8 SO 47/14

    Isolierter Antrag, kostenaufwändige Ernährung, Beschränkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Der Senat hält damit an seiner ständigen Rechtsprechung fest (etwa Urteil vom 20.08.2014, L 8 SO 47/14, Rn. 16).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Da die allgemein empfohlene Vollkost für den Kläger ausreicht und § 30 Abs. 5 SGB XII keinen Auffangtatbestand für die allgemeine Kritik darstellt, eine ausgewogene Ernährung sei aus dem Regelsatz nicht zu finanzieren (zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 5 SGB II BSG, Urteil vom 10.05.2011, B 4 AS 100/10 R, Rn. 24 und 26 m.w.N.), sind weitere Ermittlungen zu Lebensmittelpreisen nicht erforderlich.
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Maßgeblich ist stets der Betrag, mit dem der medizinisch begründete, tatsächliche Kostenaufwand für eine Ernährung ausgeglichen werden kann, der von der Regelleistung nicht gedeckt ist (Urteil vom 09.06.2011, B 8 SO 11/10 R, Rn. 24).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Der Streitgegenstand wurde zulässigerweise von dem Kläger inhaltlich mit seinem Antrag (§ 123 SGG) auf die Frage begrenzt, ob ihm ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht (zur Abtrennbarkeit eines Anspruchs auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs BSG, Urteil vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R, Rn. 11 m.w.N.).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Darin liegt kein Ermessensfehler (Leitherer, a.a.O., Rn. 10a am Ende; BSG, Urteil vom 08.05.2007, B 2 U 14/06 R, Rn. 15).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Offen bleiben kann vor diesem Hintergrund auch die Frage, wie sich der Kläger in der Vergangenheit tatsächlich ernährt hat (Selbstbeschaffung von Sonderernährung oder Wegfall des Bedarfs durch Zeitablauf, vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 12/06 R).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12
    Ein solcher ergibt sich auch nicht daraus, dass das Widerspruchsverfahren nach dem Urteil des BSG vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 18 f. wohl entbehrlich ist, wenn die Widerspruchsbehörde sich - wie hier - zu der streitigen Rechtsfrage bereits eine Meinung gebildet und diese auch geäußert hat.
  • LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Beschwerde, Krankenversicherung,

    Davon unabhängig kann der Betroffene den Streitgegenstand eines Klageverfahrens und in der logischen Konsequenz auch eines Eilverfahrens, das der Sicherung des in der Hauptsache geltend gemachten Anspruchs dient, zulässigerweise auf die Frage begrenzen, ob ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht (zur Abtrennbarkeit eines Anspruchs auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs BSG, Urteil vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R, Rn. 11 m.w.N.; LSG Bayern vom 22.09.2015, L 8 SO 149/12).
  • SG Düsseldorf, 26.08.2016 - S 17 SO 242/14

    Beanspruchung höherer Regelleistungen unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfes

    Grundsätzlich kann in einem die Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs ablehnenden Bescheid die Ablehnung gesehen werden, die Bewilligung für den laufenden Bewilligungszeitraum auf der Grundlage von § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) oder § 48 SGB X dahingehend abzuändern, dass zusätzlich ein ernährungsbedingter Mehrbedarf berücksichtigt wird (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.09.2015, Az.: L 8 SO 149/12, zitiert nach juris, Rn. 29).
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