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   LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94   

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https://dejure.org/1999,9272
LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94 (https://dejure.org/1999,9272)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.02.1999 - L 10 AL 63/94 (https://dejure.org/1999,9272)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - L 10 AL 63/94 (https://dejure.org/1999,9272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als Maßstab für Gebührenhöhe; Nichtigkeit eines Gebührenbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Seine Geltung hat der Gesetzgeber in § 21 Abs. 2 AFG ausdrücklich angeordnet (vgl BVerwGE 13, 214, 221; Begründung VwKostG zu § 3 Gebührengrundsätze BR-Drucks 530/69), in dem "die Gebühren für Aufwendungen erhoben werden, die der BA in Zusammenhang mit der Durchführung der Werkvertragsabkommen entstehen".

    Das Kostendeckungsprinzip ist eine Veranschlagungsmaxime (BVerwGE 13, 214, 223; BayVGH, BayVBl 1993, 528).

    "Denn dieses stellt ... nicht auf den - möglicherweise durch unvorhersehbar gewesene Entwicklungen beeinflußten - Gebühreneingang, sondern auf die ordnungsgemäße Tarifgestaltung ab" (BVerwGE 13, 214, 223).

    Die Gerichte haben zu ermitteln, ob die erforderlichen Tatsachen vollständig und zutreffend erfaßt wurden und ob die hierauf aufbauenden Haushaltsschätzungen und damit zusammenhängend die Bestimmung des Tarifs ermessensfehlerfrei zustande gekommen sind (BVerwGE 13, 214, 226).

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Die von der Berufung insbesondere unter Hinweis auf BVerfGE 20, 257, 269 ff vorgetragenen Bedenken greifen nicht durch.

    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl BVerfGE 18, 392 (396)) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl BVerfGE 20, 257 (269)).

    Danach ist der Gesetzgeber mit dem Erlaß des VwKostG den Vorgaben der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung BVerfGE 20, 257 gefolgt (zum folgenden Gerhardt/Schlabach Verwaltungskostenrecht, VwKostG Einleitung RdNr 1 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Äquivalenzprinzip als "dem Begriff der Gebühr immanent" bezeichnet (BVerfGE 20, 257, 270).

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Entschließt sich der Gesetzgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (vgl BVerwGE 85, 188, 202 f ; dazu BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.08.1989 1 BvR 1270/94).

    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG Beschluss vom 11.08.1998 1 BvR 1270/94 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217 (226); 91, 207 (223)).

  • LSG Bayern, 26.11.1999 - L 8 AL 78/94
    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Mit Schriftsatz vom 08.01.1999 hat die Beklagte ergänzend ihre Schriftsätze aus den Verfahren L 8 AL 78/94 sowie L 9 AL 265/96 vorgelegt und zum Gegenstand ihres schriftlichen Vortrags gemacht.

    Des weiteren haben die Beteiligten in der Sitzung vom 23.02.1999 das gesamte Vorbringen im Verfahren L 8 AL 78/94 in das Verfahren eingeführt und es ausdrücklich zu seinem Gegenstand erklärt.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Das Äquivalenzprinzip hat auch als der "auf die Gebühr bezogene Ausdruck des allgemeinen, im Verfassungsrecht beruhenden bundesrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" zu gelten (BVerwGE 26, 305, (309), Begründung aaO).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Dieses besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leistung für den Empfänger bestehen müsse (BVerwGE 12, 162 (166)); anders ausgedrückt, die Gebühren dürfen in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen.
  • VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots;

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Das Kostendeckungsprinzip ist eine Veranschlagungsmaxime (BVerwGE 13, 214, 223; BayVGH, BayVBl 1993, 528).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl BVerfGE 18, 392 (396)) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl BVerfGE 20, 257 (269)).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG Beschluss vom 11.08.1998 1 BvR 1270/94 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217 (226); 91, 207 (223)).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG Beschluss vom 11.08.1998 1 BvR 1270/94 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217 (226); 91, 207 (223)).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • LSG Bayern, 13.07.2000 - L 9 AL 265/96
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 66.85

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz -

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72

    Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids -

  • LSG Bayern, 22.04.2010 - L 10 AL 42/06

    Ausländerbeschäftigung - Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung

    Anhand der mit der Erteilung von Arbeitserlaubnissen verbundenen Missbrauchsgefahr ist dies nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Senats vom 23.02.1999 - L 10 AL 63/94 - veröffentlicht in juris).

    Zwar verstieß die unter der Geltung des AFG erlassene Anordnung über die Errichtung von Gebühren durch den Arbeitgeber für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen nach § 19 Abs. 1 S. 1 AFG vom 27.01.1993 (ANBA 1993, S. 387) und der wortgleiche Zweite Abschnitt der Anordnung vom 24.03.1993 (ANBA 1993, S. 1957) gegen das Kostendeckungsprinzip, denn diese Anordnungen hatten Gebühren vorgesehen, die die zu veranschlagenden Aufwendungen insbesondere für Arbeitserlaubnisse mit kürzerer Laufzeit erheblich überstiegen (vgl. Urteil des Senats vom 23.02.1999 aaO; BayLSG vom 26.11.1999 - L 8 AL 65/94 -veröffentlicht in juris -).

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