Rechtsprechung
LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld; Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Insolvenzereignis; Aufeinanderfolge mehrerer Insolvenzereignisse ; Rechtsfigur der "Insolvenz in der Insolvenz"; Eintritt des Insolvenzverwalters in die Arbeitgeberposition des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 05.09.2003 - S 40 AL 788/00
- LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
- BSG, 24.01.2007 - B 11a AL 131/06 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R
Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden …
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Konkursausfallgeld, dass ein neues Insolvenzereignis im Sinne des früheren § 141b Abs. 1 und 3 Arbeitsförderungsgesetz nicht eintritt und folglich auch keine Ansprüche auf Konkursausfallgeld ausgelöst werden können, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit andauert (BSG, SozR 4100 § 141b Nr. 6, 37, 43 und 46, SozR 3-4100 § 141e Nr. 3). - BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 55/77
Konkursausfallgeld - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Wirtschaftliche …
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Konkursausfallgeld, dass ein neues Insolvenzereignis im Sinne des früheren § 141b Abs. 1 und 3 Arbeitsförderungsgesetz nicht eintritt und folglich auch keine Ansprüche auf Konkursausfallgeld ausgelöst werden können, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit andauert (BSG, SozR 4100 § 141b Nr. 6, 37, 43 und 46, SozR 3-4100 § 141e Nr. 3). - BSG, 18.07.1989 - 10 RAr 11/88
Konkursverwalter - Konkursausfallgeldanspruch - Insolvenzereignis
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Auch wenn der Konkursverwalter unter bestimmten Umständen persönlich hafte, ändere dies nichts daran, dass er bei Fortführung des Betriebes nicht persönlich, sondern nur in seiner Funktion als Konkursverwalter und damit nur als Repräsentant der Masse zum Arbeitgeber und Lohnschuldner werde (BSG NZA 1990, 118-119).
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts sind die Grenzen der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Gestaltungsfreiheit besonders weit zu ziehen (vgl. z. B. BVerfGE 77, 84, 106; 81, 156, 205 f.). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der …
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Es kann niemand allein daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (BVerfGE 49, 192-212). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Denn dem Gesetzgeber steht, auch im Lichte des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatzes und des sich daraus ergebenden Willkürverbots, bei der Regelung der zu ordnenden Lebenssachverhalte eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die bei der Normierung von Ansprüchen gegenüber der gewährenden Verwaltung größer ist als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. z. B. BVerfGE 49, 280, 283; 61, 138, 147; 78, 104, 121). - BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R
Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des …
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
An dieser Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht auch in seiner Entscheidung vom 21. November 2002 zum Insolvenzgeld festgehalten, in der es allein dem Umstand, dass das Insolvenzgericht nach Bestätigung eines Insolvenzplans das Insolvenzverfahren aufgehoben hat (§ 258 InsO), keine wiedererlangte Zahlungsfähigkeit des Schuldners entnommen hat (BSG, SozR 3-4300 § 183 Nr. 3). - BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Denn dem Gesetzgeber steht, auch im Lichte des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatzes und des sich daraus ergebenden Willkürverbots, bei der Regelung der zu ordnenden Lebenssachverhalte eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die bei der Normierung von Ansprüchen gegenüber der gewährenden Verwaltung größer ist als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. z. B. BVerfGE 49, 280, 283; 61, 138, 147; 78, 104, 121). - BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Die Insolvenztatbestände stehen vielmehr gleichrangig nebeneinander (BSG, SozR 4100 § 141b Nr. 1 und SozR 3-4100 § 141b Nr. 3). - BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
Zeugenentschädigung
Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2006 - L 9 AL 367/03
Denn dem Gesetzgeber steht, auch im Lichte des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatzes und des sich daraus ergebenden Willkürverbots, bei der Regelung der zu ordnenden Lebenssachverhalte eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die bei der Normierung von Ansprüchen gegenüber der gewährenden Verwaltung größer ist als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. z. B. BVerfGE 49, 280, 283; 61, 138, 147; 78, 104, 121). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981