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   LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07   

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LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07 (https://dejure.org/2008,12389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.04.2008 - L 12 KA 443/07 (https://dejure.org/2008,12389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. April 2008 - L 12 KA 443/07 (https://dejure.org/2008,12389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Befugnis der KÄV zur Bewerbungsfristsetzung als behördliche Ordnungsfrist - Berücksichtigungsfähigkeit von Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist - Ermessen bei der ausnahmsweisen Berücksichtigung verspäteter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Nachfolgezulassung in eine Arztpraxis nach dem Tod des Inhabers im Verfahren nach § 103 Abs.4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Nachfolgevergabe im Rahmen einer öffentlichen Teilnahmeerlaubnis; Chancengleicher Zugang im Rahmen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Alle Ärzte, die eine Weiterbildung auf dem gleichen Gebiet besäßen, seien als gleich geeignet und befähigt zur Erbringung sämtlicher gebietskonformer Leistungen und zur Deckung des Versorgungsbedarfes in dem betroffenen Fachgebiet anzusehen (BSG Urteil vom 14.07.1993 6 RKa 71/91).

    Alle Ärzte, die eine Weiterbildung auf dem gleichen Gebiet besitzen, sind als gleich geeignet und befähigt zur Erbringung sämtlich gebietskonformen Leistungen und zur Deckung des Versorgungsbedarfes in dem betroffenen Fachgebiet anzusehen (BSG Urteil vom 14.07.1993, 6 RKa 71/91, juris).

  • SG Duisburg, 01.09.2005 - S 19 KA 25/05
    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Denn es gebe keine Bewerbungsfristen im Verfahren nach § 103 SGB V. So sehe dies auch das Sozialgericht Duisburg mit Entscheidung vom 01.09.2005 (S 19 KA 25/05 ER).

    Dabei darf sie Bewerbungen, die ihrer Ansicht nach wegen Versäumung der Bewerbungsfrist oder Ungeeignetheit der Bewerber nicht berücksichtigungsfähig sind, nicht von der Abgabe ausnehmen (so auch SG Duisburg v. 01.09.2005, S 19 KA 25/05 ER, juris, das über die Entscheidung des Zulassungsausschusses nichts aussagt).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Bei Beamtenbewerbungsverfahren wird die von der Behörde gesetzte Bewerbungsfrist als Ordnungsfrist angesehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2002, 1 B 1133/01, NVwZ-RR 2002, 52 m.w.N.).

    Dies wird darauf gestützt, dass das Bewerbungsverfahren dazu dient, den bestgeeignetsten Bewerber zu ermitteln, dass andererseits aber die Mitbewerber einen Anspruch auf Chancengleichheit besitzen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 5.04.2002, 1 B 1133/01, NVwZ-RR 2003, 52; OVG Koblenz vom 10.03.1965, DÖV 1966, 105).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5.11.2003, B 6 KA 11/03 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 1) reduziert sich die Auswahl nicht auf die Bewerber, die die ursprüngliche Auswahlentscheidung nicht rechtskräftig werden lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2000 - 12 B 52/00

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Eine Nichteinbeziehung erweist sich umgekehrt als ermessensfehlerfrei, sofern das Bewerbungsverfahren zum Bewerbungszeitpunkt schon weit fortgeschritten war oder kein Fehler vorliegt, der zu einer Wiedereinsetzung führen würde (OVG NRW vom 26.062000, 12 B 52/00, OVG NRW vom 05.04.2002, a.a.O.: Veränderung des Anforderungsprofils).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 6 B 1114/04
    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Bei der Bewerbungsfrist handle es sich um keine Ausschlussfrist, sondern um eine Ordnungsfrist mit der Folge, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde liege, ob eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigt oder zurückgewiesen werde (vgl. Beschluss OLG NRW vom 24.06.2004, 6 B 1114/04).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85

    Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Der Ausschlusscharakter einer Frist muss sich hinreichend eindeutig aus den maßgeblichen Rechtsnormen ergeben (BVerfG NJW 1986, 1603, BVerwGE 72, 368; 74, 369).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2007 - L 7 KA 7/04

    Ende der Zulassung; Zulassungsentziehung; Berufungsausschuss; sachliche und

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Im Übrigen vertrete das LSG Berlin-Brandenburg (vom 20.06.2007 L 7 KA 7/04) die Auffassung, dass es sich um eine Ausschlussfrist handle.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01

    Ausschreibung, Ernennung, Konkurrentenstreit

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Bei Beamtenbewerbungsverfahren wird die von der Behörde gesetzte Bewerbungsfrist als Ordnungsfrist angesehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2002, 1 B 1133/01, NVwZ-RR 2002, 52 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 5 KA 4107/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Berufungsausschuss -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
    Bei Meinungsverschiedenheiten über den objektiven Verkehrswert zwischen Abgeber und dem nach den Eignungskriterien zu präferierenden Bewerber ist es Aufgabe der Zulassunsgremien, den Verkehrwert zu ermitteln (LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007, L 5 KA 4107/07 ER-B, MedR 2008, 235).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 13/62
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1965 - 2 A 77/64
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    cc) Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung der Auswahlkriterien, sondern es dürfen daneben auch nicht im Gesetz aufgeführte Gesichtspunkte bei der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 10 RdNr 28; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - Juris RdNr 58 = GesR 2006, 456 ff = MedR 2006, 616 ff = Breithaupt 2006, 904 ff, unter Bezugnahme auf LSG Berlin, MedR 1997, 518 ff; bestätigt durch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.6.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - Juris RdNr 36 = GesR 2010, 259 ff; ebenso SG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2006 - S 1 KA 240/06 - Juris RdNr 24 unter Bezugnahme auf LSG Baden-Württemberg, MedR 1997, 143; SG Berlin Urteil vom 28.7.2010 - S 79 KA 514/09 - Juris RdNr 22 = GesR 2011, 19 f; Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Februar 2013, § 103 RdNr 57; aA LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 5.5.2009 - L 5 KA 599/09 ER-B - Juris RdNr 36 = ZMGR 2009, 214 ff; differenzierend Bayerisches LSG Urteil vom 23.4.2008 - L 12 KA 443/07 - Juris RdNr 73 = Breithaupt 2008, 947 ff = MedR 2009, 491 ff: nur dann, wenn die gesetzlichen Kriterien eine Auswahlentscheidung nicht möglich machen; in diesem Sinne auch Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 16b RdNr 115; Hesral in Ehlers, Fortführung von Arztpraxen, 3. Aufl 2009, RdNr 391) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Die vom Landesausschuss festzusetzende Frist für die Antragstellung ist als Ausschlussfrist zu qualifizieren (aA Bayerisches LSG Urteil vom 23.4.2008 - L 12 KA 443/07 -, MedR 2009, 491) .
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14

    Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine

    Die bei einer Ausschiebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist (Anschluss an BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R; Abweichung von der bisher vertretenen Auffassung des Senats. L 12 KA 443/07 MedR 2009, 491).

    Abweichend von der bisher vertretenen Auffassung (Urteil vom 23.4.2008, L 12 KA 443/07, Medizinrecht 2009, 491) geht der Senat nunmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R) davon aus, dass die in der Ausschreibung gesetzte behördliche Frist für eine Bewerbung bis zum 30.12.2010 eine Ausschlussfrist ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das LSG Bayern (Urteil vom 23.04.2008 - L 12 KA 443/07 - ) habe festgestellt, dass Ausschlussfristen wegen ihrer einschneidenden Folgen nicht nur einer gesetzlichen Grundlage, sondern einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürften.

    b) Soweit der Kläger sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des LSG Bayern vom 23.04.2008 a.a.O. bezieht, ergibt sich nicht anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    (bb) Auch soweit der Beigeladene zu 8) sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des LSG Bayern vom 23.04.2008 - L 12 KA 443/07 - bezieht, ergibt sich nicht anderes.
  • SG Detmold, 02.09.2009 - S 5 KA 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine rückwirkende Verlängerung der Frist kann zwar im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 4 SGB V in Ausnahmefällen in Betracht kommen, weil es sich insoweit um ein gewillkürtes Verfahren handelt, bei dem (auch) die Vermögensinteressen des abgebenden Arztes geschützt werden (vgl. Bayr. LSG, Urt. v. 23.04.2008, L 12 KA 443/07, www.juris.de).
  • BSG, 19.11.2011 - B 6 KA 20/11
    Die vom Landesausschuss festzusetzende Frist für die Antragstellung ist als Ausschlussfrist zu qualifizieren (aA Bayerisches LSG Urteil vom 23.4.2008 - L 12 KA 443/07 -, MedR 2009, 491).
  • SG Nürnberg, 06.12.2010 - S 1 KA 25/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers zu 1) kann allein aus der Bestimmung des § 103 Abs. 4 a Satz 5 SGB V daher kein Anspruch auf einen möglichen Austausch von angestellten Ärzten im Bewerberverfahren nach § 103 Abs. 4 Satz 3 SGB V abgeleitet werden, weil die Chancengleichheit im Auswahlverfahren widersprechen würde (vgl. dazu BayLSG vom 23.04.2008 - L 12 KA 443/07).
  • SG Nürnberg, 13.01.2011 - S 1 KA 22/10
    Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat bei der Ausschreibung einer Nachfolgezulassung die Befugnis zur .Setzung einer Bewerbungsfrist, die eine.behördliche Ordnungsfrist darstellt (vgl. BayLSG vom 23.04.2008 -L 12 KA 443/07).In der Antragsphase prüft die Beigeladene zu 1) (KV) eine wirksame Antragstellung auf Nachbesetzung.
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