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   LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09   

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https://dejure.org/2013,12720
LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09 (https://dejure.org/2013,12720)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 (https://dejure.org/2013,12720)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 (https://dejure.org/2013,12720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsträger kann auf Teile der unpfändbaren Altersrente zugreifen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die nach den Regelungen der §§ 28d ff. SGB IV von den Einzugsstellen zu erheben sind, sind grundsätzlich Beiträge im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I, mit denen nach § 52 SGB I eine Verrechnung durchgeführt werden kann (BSG, Urteil vom 12.06.2008, Az B 3 P 1/07 R, veröffentlicht in juris; Becher, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 51 Rdnr 23 und 6 ff. m.w.N.).

    Bei Verletzung ihrer Pflichten nach den §§ 28d ff. SGB IV kann die Einzugsstelle gegenüber den anderen beteiligten Sozialversicherungsträgern, an die sie die Beiträge anteilsmäßig weiterzuleiten hat, durchaus auch zu Schadensersatz verpflichtet sein (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.06.2008, a.a.O., Rdnr. 13 ff. m.w.N.).

  • LSG Bayern, 07.09.2006 - L 20 B 302/06

    Verrechnung einer sozialrechtlichen Forderung mit Rentenansprüchen; Entfallen der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Die hiergegen am 21.04.2006 beim SG Nürnberg eingelegte Beschwerde, die am 25.04.2006 an das Bayer. Landessozialgericht weitergeleitet wurde, wurde mit Beschluss vom 07.09.2006 zurückgewiesen (L 20 B 302/06 R ER).

    Bezüglich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Rentenakten der Beklagten, die Insolvenzakten des Amtsgerichts Nürnberg in Kopie in Auszügen, auf die Akten des SG Nürnberg S 17 R 4045/06 ER, die Akten des BayLSG L 20 B 302/06 R ER sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz verwiesen.

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Die Kammer schließe sich insoweit der Auffassung im Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.02.2009 (B 13 R 31/08 R) an.
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Zwischenzeitlich hat der Große Senat des BSG mit Beschluss vom 31.08.2011 die bis dahin offene Streitfrage entschieden, dass eine Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes durchgeführt werden kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 31.08.2011 - GS 2/10, veröffentl. in juris), so dass auch insoweit die Entscheidung des SG nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 118/07

    Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Die Regelaltersrente des Klägers liege unstreitig durchgehend unterhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 850c ZPO, gehöre somit nicht nach § 36 InsO zur Insolvenzmasse und unterliege insoweit nicht dem sog. Insolvenzbeschlag (vgl. BGH vom 10.07.2008 - IX ZR 118/07, veröffentl. in juris).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Ebenso ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass bei der Bedürftigkeitsprüfung des Sozialhilferechts bzw. der Grundsicherung das Einkommen des Ehepartners mit herangezogen wird (vgl. Urteil des BSG vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, veröffentlicht bei juris; Urteil des BayLSG vom 03.05.2012 - L 20 R 759/08).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11

    Rentenversicherung - Altersrente - Verrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Den wirtschaftlichen Interessen des Klägers kann jedoch ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der der Beklagten obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 - sowie den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09
    Den wirtschaftlichen Interessen des Klägers kann jedoch ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der der Beklagten obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 - sowie den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Nur im Umfang ihrer Pfändbarkeit gehören insbesondere auch die dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen zur Insolvenzmasse (Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13, Hessisches LSG, Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 m.w.N.; Hirte in Uhlenbruck, a.a.O., § 36 Rn. 4 ff.; Keller, a.a.O., § 36 Rn. 75).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Eine Erwerbsminderungsrente unterfällt wie eine Altersrente nur mit dem pfändbaren Anteil dem Insolvenzverfahren (vgl. zur Altersente Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, Rnr. 20; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 39).

    Den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin kann dabei ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der der Beklagten obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, juris Rnr. 22).

    Es ist deshalb legitim, die möglichen Rechte als Insolvenzgläubiger wahrzunehmen und durch Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle zumindest einen Teil der Forderung im Rahmen der quotenmäßigen Befriedigung aller Gläubiger der verfügbaren Insolvenzmasse zu erhalten und parallel hierzu die weitere, gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Verrechnung nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I zu nutzen, wobei selbstverständlich eine Anrechnung der Insolvenzquote auf die noch offene Forderung erfolgen muss (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, juris Rnr. 21).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17

    Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit

    Die Verrechnungshindernisse nach §§ 95, 96 InsO bzw. die von dem Kläger geltend gemachte Vorschrift des § 114 Abs. 2 InsO finden mangels Zurechnung der Altersrente zur Insolvenzmasse keine Anwendung (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 -, LSG Bayern, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17 - und Urteil vom 23. April 2013 -L 20 R 819/09-, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 163/13 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2016 - L 3 R 321/15 -, Hessisches LSG, Beschluss vom 3. August 2016 - L 5 R 123/15 -, juris; Bigge, jurisPR - SozR 16/2008 Anm. 4; Bigge/Peters - Lange, ZIP 2014, 2114-2119).

    Die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle und die Verrechnungsmöglichkeit nach den §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I sind voneinander unabhängig und schließen sich nicht gegenseitig aus (vgl. z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 -, juris m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13

    Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen mit rückständigen Beiträgen im

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Den wirtschaftlichen Interessen der Schuldner kann dabei ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der den Sozialversicherungsträgern obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, juris Rnr. 22; s. zum Vorstehenden den Beschluss des erkennenden Senats vom 3. August 2016, L 5 R 123/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 10 R 1501/16

    Verrechnung einer Beitragsforderung mit einer laufenden Geldleistung -

    Dann reichen diese Beitragsnachweise - hierauf hat das Sozialgericht im angefochtenen Urteil zutreffend hingewiesen - auch zum Nachweis einer Forderung im Rahmen der Verrechnung aus (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2007, L 8 B 1205/07 ER und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2013, L 20 R 819/09, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - L 7 AS 2052/18
    Nur im Umfang ihrer Pfändbarkeit gehören dem Schuldner zustehende Sozialleistungen zur Insolvenzmasse (Hessisches LSG Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15, Bayerisches LSG Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Angabe der Anschrift - Ausnahmen - Wohnsitz im Ausland / hier: Kenia

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 -, alle zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - L 1 R 471/15

    Entscheidung über die Verrechnung bestandskräftiger Beitragsforderungen mit

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils juris).
  • SG Münster, 22.02.2019 - S 14 R 70/19
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG Urteil vom 7.02.2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer LSG Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG Urteil vom 6.06.2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 29.01.2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils nach juris).
  • SG Fulda, 15.03.2016 - S 1 R 186/12
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