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   LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03   

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LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03 (https://dejure.org/2004,17980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.06.2004 - L 12 KA 141/03 (https://dejure.org/2004,17980)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - L 12 KA 141/03 (https://dejure.org/2004,17980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Psychotherapeut; Voraussetzungen der bedarfsunabhängigen Zulassung; Auslegung des Begriffs der "Teilnahme an der Versorgung"; Umfang der erbrachten Behandlungsstunden; "Niederlassung in eigener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Die Auslegung des Merkmals der Teilnahme an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (BSGE 87, 158, 164 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 Seite 40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 Seite 103).

    Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss dabei zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 126 und BSG, vom 11. September 2002, BSG KA 41/01 R Seite 8).

    Damit fehlt es auch an dem weiteren vom BSG für notwendig erachteten Merkmal einer Teilnahme, nämlich, dass die Niederlassung in eigener Praxis zumindest einer von zwei gleichgewichtigen Schwerpunkten der beruflichen Orientierung gewesen ist (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, Seite 125 und BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 Ka 41/01 R, Seite 11).

    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSG 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 Seite 13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 Seite 13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).

    Die sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 Ka 41/01 R, Seite 13/14).

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Die Auslegung des Merkmals der Teilnahme an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (BSGE 87, 158, 164 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 Seite 40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 Seite 103).

    Ein Psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 Seite 103).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; ferner BVerfGE 77, 84, 107) Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, alle mit der Kindererziehung zusammenhängenden wirtschaftlichen und beruflichen Belastungen auszugleichen (z.B. BVerfGE 60, 68, 74 und BVerfG, Kammer-Beschluss vom 2. April 1996, NVwZ 1997, 54, 55).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSG 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 Seite 13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 Seite 13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; ferner BVerfGE 77, 84, 107) Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, alle mit der Kindererziehung zusammenhängenden wirtschaftlichen und beruflichen Belastungen auszugleichen (z.B. BVerfGE 60, 68, 74 und BVerfG, Kammer-Beschluss vom 2. April 1996, NVwZ 1997, 54, 55).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Auf den Umstand, dass das Rechtsstaatsprinzip Vertrauensschutz auch im Hinblick auf Dispositionen gewährt, die der Bürger in der berechtigten Erwartung getätigt hat, dass sich bestimmte rechtliche Ausgangsbedingungen nicht ändern werden (vgl. BVerfGE 13, 39, 45 f; 30, 367, 389), musste der Gesetzgeber übergangsrechtlich nur dadurch reagieren, dass Psychologische Psychotherapeuten, die eine eigene Praxis aufgebaut und in diese in der Erwartung investiert hatten, sie zu alten Bedingungen unverändert weiter zu führen, einen gewissen Schutz genießen.
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    Prüfungsmaßstab ist hierbei zunächst Art. 12 Abs. 1 GG, da es dem Kläger darum geht, seine psychotherapeutische Praxis in F. in der Zukunft weiter betreiben zu können, so dass die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten im Vordergrund des Begehrens stehen (vgl. BVerfGE 30, 292, 334 f; 85, 360, 383).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; ferner BVerfGE 77, 84, 107) Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

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