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   LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13   

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LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13 (https://dejure.org/2015,15992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.06.2015 - L 8 SO 50/13 (https://dejure.org/2015,15992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 (https://dejure.org/2015,15992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe und Zweck des Pflegegeldes; Richterablehnung wegen deutscher Herkunft der Richter; Auswirkungen von Merkzeichen nach dem Schwerbehindertenrecht auf das Recht des SGB XI; Anspruch auf Pflegegeld nach dem SGB XII für Schwerpflegebedürftige; Kein Anspruch auf ...

  • rewis.io

    Pflegegeld in der Sozialhilfe - Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe entsprechend § 123 SGB XI

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Pflegegeld nach dem SGB XII für Schwerpflegebedürftige; Kein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem SGB XI; Keine Gewährung von Sonderleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Sozialhilfeträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 627
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    An die Offensichtlichkeit des Rechtsmissbrauchs sind (vgl. dazu die Einschätzung des Gesetzgebers in § 26a StPO, BVerfG NJW 2005, 3410) strenge Maßstäbe anzulegen.

    Einem fehlenden Ablehnungsgrund steht es gleich, wenn die Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BVerfG 2.6.05, 2 BvR 625/01, NJW 05, 3410, 3412; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 13, 3686, 3687), zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 97, 3327).

  • BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11

    Ablehnungsgesuch - Selbstentscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Das Verbot der Selbstentscheidung (§§ 60 Abs. 1 SGG, 45 I ZPO) gilt insoweit nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 7.2.2012 - 8 AZA 20/11).

    Eine Ausnahme von dem in § 45 ZPO verankerten Verbot der Selbstentscheidung gilt für rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, welche offensichtlich und ausschließlich zur Prozessverschleppung oder zur Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gestellt werden (BeckOK ZPO § 45, Rn 7 Autor: Vossler Beck'scher Online-Kommentar ZPO Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 01.03.2015, BGH NJW-RR 2005, 1226; OLG Karlsruhe MDR 2014, 242, OLG Köln JMBl NW 2009, 89; BAG NJW 2012, 1531; Musielak/Heinrich ZPO § 45 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO § 45 Rn 4; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 2013, 3686 f.).

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Die Feststellung der Merkzeichen "B", "G" und "aG" nach dem Schwerbehindertenrecht hat keine Bindungswirkung für das Recht des SGB XI. Die Rechtsprechung hat bereits früh darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen einer Zuordnung zu den Pflegestufen des SGB XI nur nach den darin enthaltenen Kriterien zu ermitteln sind (BayLSG, Urteil vom 14.12.2011 - Az.: L 2 P 72/10, Rz. 24 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26.11.1998 - Az.: B 3 P 20/97 R).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 P 72/10

    Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, richtet sich danach, inwieweit die Ausführung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Die Feststellung der Merkzeichen "B", "G" und "aG" nach dem Schwerbehindertenrecht hat keine Bindungswirkung für das Recht des SGB XI. Die Rechtsprechung hat bereits früh darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen einer Zuordnung zu den Pflegestufen des SGB XI nur nach den darin enthaltenen Kriterien zu ermitteln sind (BayLSG, Urteil vom 14.12.2011 - Az.: L 2 P 72/10, Rz. 24 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26.11.1998 - Az.: B 3 P 20/97 R).
  • LSG Bayern, 24.11.2014 - L 7 SF 250/14

    Rechtsweg, Verweisung, Schadensersatz aus Amtshaftung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Damit liegt auch keine zulässige, in der Berufungsinstanz erstmals erhobene Klage auf Schadensersatz aus Amtshaftung vor, die vom anhängigen Verfahren abzutrennen und als erstinstanzliche Klage in der Berufungsinstanz zu erfassen wäre (BSG, Urteil vom 28.03.2000, Az.: B 8 KN 3/98 UR, Rz. 12, Bayer. LSG Beschluss vom 24.11.2014, L 7 SF 250/14 KL, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG -).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Das Pflegegeld dient vielmehr dazu, deren Pflegebereitschaft zu erhalten und zu stärken, indem ihnen etwa kleinere Zuwendungen gewährt werden (BVerwGE 92, 220 = NVwZ 1994, 490; OVG Frankfurt/Oder, FEVS 54, 371; VGH Kassel, Behindertenrecht 2004, 88).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Der Senat ist deshalb nicht verpflichtet, kraft eigener Kompetenz über die Amtshaftungsanspruch zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.2010, Az.: B 13 R 63/10 B).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Einem fehlenden Ablehnungsgrund steht es gleich, wenn die Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BVerfG 2.6.05, 2 BvR 625/01, NJW 05, 3410, 3412; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 13, 3686, 3687), zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 97, 3327).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Eine Ausnahme von dem in § 45 ZPO verankerten Verbot der Selbstentscheidung gilt für rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, welche offensichtlich und ausschließlich zur Prozessverschleppung oder zur Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gestellt werden (BeckOK ZPO § 45, Rn 7 Autor: Vossler Beck'scher Online-Kommentar ZPO Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 01.03.2015, BGH NJW-RR 2005, 1226; OLG Karlsruhe MDR 2014, 242, OLG Köln JMBl NW 2009, 89; BAG NJW 2012, 1531; Musielak/Heinrich ZPO § 45 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO § 45 Rn 4; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 2013, 3686 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
    Eine Ausnahme von dem in § 45 ZPO verankerten Verbot der Selbstentscheidung gilt für rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, welche offensichtlich und ausschließlich zur Prozessverschleppung oder zur Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gestellt werden (BeckOK ZPO § 45, Rn 7 Autor: Vossler Beck'scher Online-Kommentar ZPO Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 01.03.2015, BGH NJW-RR 2005, 1226; OLG Karlsruhe MDR 2014, 242, OLG Köln JMBl NW 2009, 89; BAG NJW 2012, 1531; Musielak/Heinrich ZPO § 45 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO § 45 Rn 4; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 2013, 3686 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 4 KR 65/15
  • SG Regensburg, 11.07.2018 - S 7 SO 62/13

    Pflegegeld

    Die gegen den Gerichtsbescheid beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegte Berufung der Klägerin, die unter dem Aktenzeichen L 8 SO 50/13 geführt wurde, ist erfolglos geblieben (Urteil vom 23.6.2015).

    Der angefochtene Bescheid vom 4.3.2013 ist gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens (L 8 SO 50/13) gegen den Bescheid vom 1.4.2008 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16.6.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.10.2009 geworden (dazu 1.).

    Der Bescheid vom 4.3.2013 ist nämlich mit seiner Bekanntgabe Gegenstand des zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Berufungsverfahrens (L 8 SO 50/13) gegen den Bescheid vom 1.4.2008 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16.6.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.10.2009 geworden.

    Für den Zeitraum ab 1.3.2013 ist er gemäß § 96 Abs. 1 SGG vollständig an die Stelle des seinerseits nach § 96 Abs. 1 SGG streitbefangenen Bescheids vom 1.12.2009 getreten und insoweit kraft Gesetzes Gegenstand des noch nicht abgeschlossenen Berufungsverfahrens (L 8 SO 50/13) geworden.

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 70/16
    Das vom Sozialgericht herangezogene Urteil des Bayerischen LSG vom 23. Juni 2015 (Az.: L 8 SO 50/13) trägt in der Angelegenheit der Klägerin nichts bei.

    Denn während - wie aufgezeigt - das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht, sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI a.F. ausdrücklich zweckgebunden einzusetzen gewesen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen (so auch BayLSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 - juris Rn. 79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts; Missbräuchliches

    Das Verbot der Selbstentscheidung (§§ 60 Abs. 1 SGG, 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung -ZPO-) gilt insoweit nicht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 34).

    Ist dies nicht der Fall, kommt eine Selbstentscheidung nicht in Betracht, da sich der abgelehnte Richter über eine bloße formale Prüfung hinaus durch die inhaltliche Entscheidung eines gegen ihn gerichteten Ablehnungsantrags nicht zum Richter in eigener Sache machen darf (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 36).

  • BSG, 15.02.2016 - B 8 SO 70/15 B
    L 8 SO 50/13 (Bayerisches LSG).

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 8 SO 303/14
    Wegen der weiten Zwecksetzung der Leistungen der Hilfe zur Pflege ist es gerechtfertigt, den sich aus der eingeschränkten Alltagskompetenz i.S. des § 45a SGB XI ergebenden Hilfebedarf im Rahmen der Hilfe zu Pflege nach dem SGB XII zu berücksichtigen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 - juris Rn. 77 f.; Schellhorn, a.a.O., § 61 Rn. 49).
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